Die Navigation durch das komplexe Beihilferecht erfordert profundes Wissen und eine umsichtige Beratung. Fehler bei der Beantragung oder Gewährung von Beihilfen können gravierende Folgen haben – von der Rückforderung bis zu rechtlichen Auseinandersetzungen. Baker Tilly steht Ihnen mit einem Expertenteam zur Seite, das auf jahrelange Erfahrung in der Beratung öffentlicher sowie privater Unternehmen zurückblickt. Unsere Beratung umfasst die beihilferechtskonforme Ausgestaltung von Mittelgewährungen, die strategische Planung und rechtliche Begleitung bei Notifizierungen vor der Europäischen Kommission sowie die Abdeckung steuerlicher und ökonomischer Fragestellungen im Rahmen der Beihilfe.
- Beihilferechtskonforme Mittelgewährung: Umfassende Beratung für öffentliche Unternehmen (z. B. Stadtwerke, Krankenhäuser, Wirtschaftsförderungs- und Tourismusgesellschaften etc.) und geförderte Projekte zur Sicherstellung der Konformität mit beihilferechtlichen Vorgaben.
- Beratung bei Fördermitteln: Unterstützung privatrechtlicher und freigemeinnütziger Unternehmen bei der Beantragung und Inanspruchnahme staatlicher Fördermittel.
- Notifizierungen bei der Europäischen Kommission: Begleitung und strategische Beratung bei der Notifizierung von Beihilfen, um Compliance und Genehmigung zu gewährleisten.
- Vertretung in Grundsatzverfahren: Erfahrene Rechtsberatung und Vertretung in komplexen beihilferechtlichen Verfahren und Streitigkeiten.
- Interdisziplinäre Beratung: Erweiterung der Rechtsberatung um steuerliche und ökonomische Aspekte, einschließlich des "Private Investor Tests".