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Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) kommen auf eine Vielzahl von Unternehmen neue Berichtspflichten über die unternehmerische Nachhaltigkeitsleistung zu. Bis zum 6. Juli 2024 ist die CSRD in nationales Recht umzusetzen. Dazu hat das Bundesministerium der Justiz nun einen Referentenentwurf veröffentlicht.
Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Regelungen und ordnen die rechtlichen Verpflichtungen sowie konkreten Konsequenzen für Ihr Unternehmen ein. Dabei gehen wir unter anderem auf folgende Fragen ein:
Gerne können Sie Ihre Fragen zu diesen Themen vorab per E-Mail an unsere Experten richten.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und einen konstruktiven gemeinsamen Austausch!
Online
Nils Borcherding Partner Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Büro Hamburg T: +49 40 600880-150nils.borcherding@bakertilly.de
Katharina Engels Director Wirtschaftsprüferin Büro Frankfurt am Main T: +49 69 366002-159katharina.engels@bakertilly.de
Laura Keiner Manager Event Coordination Büro Frankfurt am Main M: +49 160 91086213laura.keiner@bakertilly.de
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos.
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Katharina Engels
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