A&A Telegram CSR-Reporting

  • 01.12.2023
  • Lesezeit 6 Minuten

EU-Lieferketten-Richtlinie, Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und FAQs zur Anwendung der EU-Taxonomie-Verordnung nun auch in deutscher Sprache

Mit unserem A&A Telegram CSR-Reporting haben wir für Sie wieder die wichtigsten News und Entwicklungen rund um die nichtfinanzielle Berichterstattung zusammengestellt.

Für Ihre Fragen rund um das Thema nichtfinanzielle Berichterstattung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit besten Grüßen

Ihr Baker Tilly A&A Team

Was lange währt wird hoffentlich gut: EU-Lieferketten-Richtlinie

Am 14. Dezember 2023 gab es eine politische Einigung über die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) (Pressemeldung hier). 

Die Richtlinie enthält zahlreiche Überschneidungen zum deutschen Lieferkettengesetz und verpflichtet Unternehmen, Angaben zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards entlang ihrer globalen Wertschöpfungskette zu machen. Die Wertschöpfungskette bezieht sich auf die eigene Geschäftstätigkeit der Unternehmen, die ihrer Tochtergesellschaften und die ihrer Geschäftspartner. 

Betroffen sind EU-Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiter und einem Nettojahresumsatz von mindestens EUR 150 Millionen. Nicht-EU-Unternehmen fallen drei Jahre später in den Anwendungsbereich, wenn sie mindestens EUR 300 Millionen Euro in der EU erwirtschaften. Der Finanzsektor darf hier aufatmen, denn dieser bleibt zunächst von dieser Richtlinie verschont. 

Es wird erwartet, dass dieser Entwurf in der letzten Plenarsitzung vor der EU-Wahl im April 2024 vom EU-Parlament verabschiedet wird (siehe hier). 


Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Der ED ISSA 5000 „General Requirements for Sustainability Assurance Engagements“ ist der weltweit umfassendste Standard zur Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen und wurde in weniger als einem Jahr von IAASB geschrieben. 

Das IDW hat Stellung zum Entwurf in dem Fragebogen des IAASB samt den Verbesserungsvorschlägen bezogen und diese Stellungnahme veröffentlicht:


Delegierten Verordnungen und FAQs zur Anwendung der EU-Taxonomie-Verordnung nun auch in deutscher Sprache

Die formale Verabschiedung von EU-Vorschriften erfolgt mit der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt jeweils bei Vorliegen der Übersetzungen in alle EU-Sprachen. Dies ist nun geschehen mit zwei Delegierten-Verordnungen und FAQs der EU-Kommission.

Die Delegierten Verordnungen treten am 11. Dezember 2023 in Kraft und sind für den Berichtszeitraum 2023 anzuwenden.

  • Die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2486 enthalten die neuen technischen Bewertungskriterien für Wirtschaftstätigkeiten zu den vier umweltbezogenen Zielen gemäß EU-Taxonomie-Verordnung. Auch wurden hier Änderungen der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 zur Taxonomie-Berichterstattung aufgenommen.
  • Die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2485 enthalten neue technische Bewertungskriterien für zusätzliche Wirtschaftstätigkeiten für die zwei klimabezogenen Ziele (Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel) und Änderungen an der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 beinhalten. 

Die FAQs definieren und erläutern die generell gehaltene EU-Taxonomie und sollen Unternehmen bei der Anwendung unterstützen.

  • Die erste FAQ (Commission Notice C/2023/305) enthält 34 Fragen und Antworten, die den Unternehmen Hilfestellung bei der Auslegung bestimmter Rechtsvorschriften der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 vom 6. Juli 2021 zu Inhalt und Darstellung der Taxonomie-Angaben (sog. Disclosure Delegated Act) leisten sollen. Im Vergleich zur „Draft Commission Notice“ wurde z.B. in der Antwort zur Frage 13 („Wesentlichkeitsschwellen“) der zweite Absatz neu aufgenommen. Dieser stellt klar, dass Unternehmen taxonomiefähige Tätigkeiten, die für ihre Geschäftstätigkeit nicht wesentlich sind und bei denen in Ermangelung von Daten oder Nachweisen eine Erfüllung der technischen Bewertungskriterien nicht bestätigt werden kann, nicht weiter hinsichtlich Taxonomiekonformität bewertet werden müssen und diese als nicht taxonomiekonform darstellen können.
  • In der zweiten FAQ (Commission Notice C/2023/267) werden insgesamt 187 Fragen zur Anwendung der in der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 vom 4. Juni 2021 enthaltenen Technischen Bewertungskriterien zur Beurteilung der Taxonomiekonformität für die ersten beiden Umweltziele (sog. Climate Delegated Act) adressiert. Verglichen mit der „Draft Commission Notice“ wurde z.B. in der Antwort zur Frage 127 im Zusammenhang mit dem auf die biologische Vielfalt ausgerichteten DNSH-Kriterium für die Tätigkeit „Neubau“ gemäß Abschnitt 7.1 der zweite Absatz gestrichen.

Ergänzung der IDW-Arbeitshilfen zu Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung

Die für Anwender sehr hilfreichen IDW Arbeitshilfen zu Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung - Teil 1 und Teil 2 - sind mit Stand vom 01.12.2023 überarbeitet und ergänzt worden.


Verschiebung sektorspezifischer Standards

Ursprünglich war geplant neben den Sektor-übergreifenden ESRS (Sektor-agnostisch) im Set 1, sektorspezifische ESRS zu entwickeln und zu implementieren. 

Dieses EU-Projekt würde weitere Angaben durch die Anwender bedeuten, neben den bereits 1178 Datenpunkten (von denen 265 freiwillig sind) des Set 1 (mehr Details hier). 

Im Rahmen der Diskussionen zu Entlastung der Unternehmen in der EU (Stichwort Entbürokratisierung) werden die sektorspezifischen ESRS auf das Jahr 2026 verschoben, um den Unternehmen mehr Zeit zur Vorbereitung zu geben (siehe 2024 Commission work programme - European Commission (europa.eu))


Anhebung der Schwellenwerte für die Größenklassen von Unternehmen und Gruppen

Am 17. Oktober 2023 hat die EU-Kommission einen delegierten Rechtsakt zur Anhebung der Schwellenwerte für die Größenklassen von Unternehmen und Gruppen erlassen – mit Auswirkung auf den Anwenderkreis der CSRD

Mit der Änderungsrichtlinie zur EU-Bilanzrichtlinie werden die bisherigen monetären Schwellenwerte „Bilanzsumme“ und „Umsatzerlöse“, relevant für die Bestimmung der Größenklasse eines Unternehmens (§§ 267 f. HGB) und die größenabhängige Befreiung von der Konzernrechnungslegungspflicht (§ 293 HGB) inflationsbereinigt und damit um ca. 25% angehoben. 

Änderung der Schwellenwerte für große Unternehmen 

  • Bilanzsumme von EUR 20 Mio. auf EUR 25 Mio. 
  • Umsatzerlöse von EUR 40 Mio. auf EUR 50 Mio. 

Die neuen Schwellenwerte werden erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden sein, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen (vgl. Publikation des EU-Parlaments). 


Weitere ESG-Meldungen im Überblick:

  • Basler Ausschuss für Bankenaufsicht hat am 29. November 2023 ein öffentliches Konsultationspapier über einen Offenlegungsrahmen für klimabedingte Finanzrisiken im Rahmen der Säule 3 veröffentlicht. Diese Arbeit ist Teil des ganzheitlichen Ansatzes des Ausschusses zur Bewältigung klimabedingter Finanzrisiken für das globale Bankensystem (vgl. Pressemeldung).
  • Die EBA hat am 12. Oktober 2023 einen Bericht über die Rolle von Umwelt- und Sozialrisiken im aufsichtsrechtlichen Rahmen für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen veröffentlicht (vgl. Pressemeldung). 
  • EU-Parlament verabschiedet am 5. Oktober 2023 einen Standard für Grüne Anleihen, der für Emittenten die Kriterien für eine Kennzeichnung „grüne Anleihe“ definiert. Die Vorgaben stehen im Einklang mit der Taxonomie-Verordnung (vgl. Pressemeldung).
  • Neufassung des IDW Praxishinweises 1/2023 zur EU-Offenlegungs- und Taxonomie-Verordnung, die vor allem das geänderte Prüfungsvorgehen in Bezug auf die Artikel 10 und 13 der Offenlegungsverordnung sowie die von der BaFin, der Europäischen Kommission und von den Europäischen Aufsichtsbehörden zwischenzeitlich veröffentlichten Verlautbarungen zur Auslegung und Anwendung der Offenlegungs-Verordnung und Taxonomie-Verordnung berücksichtigt (vgl IDW Aktuell).
  • Die EU-Kommission hat am 14. Sepember 2023 ein Konsultationsverfahren zur Überarbeitung der sog. EU-Offenlegungs-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/2088; Sustainable Finance Discolsure Regulation, kur: „SFDR“) gestartet (vgl. Pressemeldung). 

EU-Verordnung zur Schaffung eines CO₂-Ausgleichssystems Nr. 2023/956

Am 1. Oktober 2023 ist die EU-Verordnung zur Schaffung eines CO₂-Ausgleichssystems Nr. 2023/956 (engl.: Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) in Kraft getreten und war zeitgleich umzusetzen.

Durch die steigenden Preise für CO₂-Zertifikate des EU-Emissionshandelssystem entsteht für EU-Unternehmen global ein Wettbewerbsnachteil. CBAM soll sicherstellen, dass für Importe die gleichen Emissionspreise anfallen wie für Produkte, die innerhalb der EU hergestellt wurden.

Alle in der EU ansässigen Unternehmen, die Aluminium, Düngemittel, Eisen, Stahl, Strom, Wasserstoff, Zement sowie bestimmte Vor- und nachgelagerte Produkte in reiner oder verarbeiteter Form aus Nicht-EU-Staaten importieren, müssen alle Importe gesondert quartalsweise melden. Bis zum 31. Januar 2024 muss der erste CBAM-Bericht für das 4. Quartal 2023 bei der EU-Kommission eingereicht werden.

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