Am 14. Dezember 2023 gab es eine politische Einigung über die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) (Pressemeldung hier).
Die Richtlinie enthält zahlreiche Überschneidungen zum deutschen Lieferkettengesetz und verpflichtet Unternehmen, Angaben zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards entlang ihrer globalen Wertschöpfungskette zu machen. Die Wertschöpfungskette bezieht sich auf die eigene Geschäftstätigkeit der Unternehmen, die ihrer Tochtergesellschaften und die ihrer Geschäftspartner.
Betroffen sind EU-Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiter und einem Nettojahresumsatz von mindestens EUR 150 Millionen. Nicht-EU-Unternehmen fallen drei Jahre später in den Anwendungsbereich, wenn sie mindestens EUR 300 Millionen Euro in der EU erwirtschaften. Der Finanzsektor darf hier aufatmen, denn dieser bleibt zunächst von dieser Richtlinie verschont.
Es wird erwartet, dass dieser Entwurf in der letzten Plenarsitzung vor der EU-Wahl im April 2024 vom EU-Parlament verabschiedet wird (siehe hier).