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Krankmeldung nach Kündigung: Wann Arbeitgeber eine Online-Krankschreibung anzweifeln können
ESG-Anforderungen im Baurecht: Konflikte durch Mehrparteienverträge vermeiden
Baker Tilly holt Transfer-Pricing-Spezialisten Christian Jacob
In the News: Baker Tilly greift im Genossenschaftssektor an
Herausforderungen in der Unternehmensfinanzierung: Baker Tilly auf der Structured FINANCE 2024
Nachhaltigkeitsberichterstattung bei kommunalen Unternehmen: Änderung des Anwendungsbereichs zeichnet sich ab
Gewerkschaft scheitert: Gericht lehnt Ausschluss aus Personalrat ab
Beschleunigte Betriebsprüfung 2025: Digitalisierung, neue Pflichten und striktere Anforderungen
Steuerfortentwicklungsgesetz ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten
Rechtssicherheit im Umgang mit Daten von Beschäftigten? Referentenentwurf für ein Beschäftigtendatengesetz
Immaterieller Schadensersatz: Facebook unterliegt beim BGH wegen Datenschutzverletzung
Digital-Gesetz: C5 für Cloud-Dienste im Gesundheitswesen
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Krankenhausreform: Neue Ausnahme von der Fusionskontrolle im Krankenhauswesen
Aufgeheizte Stimmung im Fernwärmemarkt – Rahmenbedingungen, Preismechanismen und Klagen
Resilienz kritischer Infrastrukturen: Was Unternehmen jetzt über das KRITIS-Dachgesetz wissen müssen
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Baker Tilly beruft zwölf neue Partner aus eigenen Reihen
Baker Tilly Partner Dr. Alexander Fridgen als vorläufiger Insolvenzverwalter der CamperBoys GmbH bestellt
Das Handelsblatt Research Institute (HRI) fragte mehr als 820 Juristen aus 112 Kanzleien nach ihren renommiertesten Kollegen aus den Bereichen Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Im Anschluss bewerteten die Juroren die ausgewählten Kanzleien.
Baker Tilly wurde in der aktuellen WirtschaftsWoche-Listung im Rechtsgebiet Steuerrecht als „TOP Kanzlei 2023“ ausgezeichnet. Als „TOP Anwalt 2023“ wurde Baker Tilly Partner und Rechtsanwalt Franz Bielefeld ausgewählt.
Mehr zu der Auszeichnung im entsprechenden Artikel in der WirtschaftsWoche.
Zum Online-Artikel
Dr. Franz BielefeldPartner Rechtsanwalt
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