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Rund um die Arbeit eines Insolvenzverwalters und den Ablauf eines Insolvenzverfahrens stellen sich eine Menge von Fragen. Wir haben die wichtigsten Antworten an dieser Stelle für Sie zusammengestellt.
Unsere Experten haben die passenden Antworten - egal, ob es um Recht, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung oder Steuern geht.
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Die Insolvenz kann bei der Restrukturierung für Krisenunternehmen eine sinnvolle Alternative sein. Als eigenverwaltete Insolvenz bleibt der Unternehmer sogar weiterhin im „Driver-Seat“ und kann die Vorteile eines Insolvenzverfahrens für sich und seine Gläubiger nutzen. Dabei sind natürlich die verpflichtenden Insolvenzantragsgründe von jedem Unternehmer zu beachten, da ansonsten persönliche Straf- und Haftungsrisiken drohen. Unsere Experten prüfen gemeinsam mit Ihnen alle Optionen.
Die Wahl der geeigneten Form des Insolvenzverfahrens hängt immer von der Intention des Unternehmers ab. Eine Fremdverwaltung ist dann sinnvoll, wenn die unternehmerische Wertschöpfung nachhaltig gestört ist. Ansonsten sollte geprüft werden, ob eine Führung des Verfahrens in Eigenverwaltung zielführend sein kann. Unsere Experten prüfen gemeinsam mit Ihnen alle Optionen.
Geschäftsführer haften persönlich unbeschränkt, vor allem bei Verstößen gegen Zahlungsverbote nach Eintritt der Insolvenzreife. Denkbar sind auch persönliche Haftungsansprüche wegen einer Verletzung der „Business Judgement Rules“, die der Geschäftsleitung insbesondere Dokumentationspflichten auferlegen. Eine Betriebsfortführung ohne persönliche Straf- und Haftungsrisiken für die Geschäftsleitung ohne professionelle Hilfe kaum möglich. Ein frühzeitiger Insolvenzantrag kann ebenso Haftungsansprüche auslösen wie ein zu später Antrag. Unsere Experten prüfen gemeinsam mit Ihnen alle Optionen.
Primäre Insolvenzgründe sind Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Beides lässt sich aus einer ordentlichen Planungsrechnung ersehen – nämlich, wenn die liquiden Mittel kurzfristig nicht ausreichen oder eine mittelfristige Fortführung nicht mehr gewährleistet ist. Wenn Zweifel daran bestehen, ist dringend insolvenzrechtliche Beratung geboten. Unsere Experten unterstützen Sie bei der Erstellung einer validen Planungsrechnung und der Prüfung der Insolvenzantragsgründe.
Ein vorläufiges Insolvenzverfahren wird durch einen entsprechenden Antrag beim Insolvenzgericht eingeleitet. Bei einem fortgeführten Geschäftsbetrieb ist ein Insolvenzantrag immer aufwendig und sollte professionell begleitet werden. Sowohl das Gericht als auch ein vorläufiger Insolvenzverwalter sollten auf der Grundlage des Insolvenzantrags ohne größere Nachforschungen beurteilen können, ob der Betrieb fortgeführt werden kann.
Die Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens sollte bei einem fortgeführten Geschäftsbetrieb immer unter professioneller Begleitung eines Insolvenzrechtlers erfolgen. Dem Insolvenzgericht kann dazu ein geeigneter Insolvenzverwalter vorgeschlagen werden.
Nachdem ein Insolvenzverfahren eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestimmt wurde, übernimmt dieser umgehend die Verwaltung der gesamten Insolvenzmasse. Dabei kommt ihm eine ganze Reihe von Aufgaben zu, wie bspw. Hinterlegung, Siegelung, Aufzeichnung, Aufbewahrung und Rechnungslegungspflichten.
Bei einer Insolvenz in Eigenverwaltung ist eine rechtzeitige Vorbereitung besonders wichtig. Zudem spielt die Redlichkeit der handelnden Personen eine große Rolle. Unsere Experten prüfen gemeinsam mit Ihnen alle Optionen.
Um diese komplexe Frage zu beantworten, ist eine umfassende Analyse notwendig. Unsere Experten prüfen gemeinsam mit Ihnen alle Optionen.
Ja, in den meisten Fällen ist dies zutreffend.
Ja, dies ist durchaus möglich und unter Umständen einer der wesentlichen Vorteile eines Insolvenzverfahrens. Unsere Experten prüfen gemeinsam mit Ihnen alle Optionen.
Ja, dies ist durchaus möglich und hängt vor allem von der Mithaftung der anderen Konzernteile ab. Unsere Experten prüfen gemeinsam mit Ihnen alle Optionen.
Insolvenzgerichte veröffentlichen über das Internetportal www.insolvenzbekanntmachungen.de sämtliche Insolvenzbekanntmachungen. Hier sind auch die jeweils zuständigen Gerichte und Insolvenzverwalter einsehbar. Um herauszufinden, welcher Insolvenzverwalter zuständig ist, können Sie auf der Webseite eine einfache Suchfunktion nutzen.
In Deutschland regelt die Insolvenzordnung (InsO) den Umgang mit Insolvenzen. Übergeordnetes Ziel der InsO ist, die Gläubiger eines insolventen Unternehmens "gemeinschaftlich und gleichmäßig zu befriedigen".
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