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Baker Tilly beruft zwölf neue Partner aus eigenen Reihen
Baker Tilly Partner Dr. Alexander Fridgen als vorläufiger Insolvenzverwalter der CamperBoys GmbH bestellt
Baker Tilly Partner bestätigen Management Board
So bleiben Sie auf Ballhöhe und meistern Ihre wirtschaftlichen Herausforderungen.
Lizenzierung, Liquiditätssicherung, Konzernrechnungslegung, Finanzierung, Unternehmensplanung, Financial Fair Play, Frühwarnsysteme oder Hospitality: die Herausforderungen im Profi-Sport werden immer vielfältiger und komplexer. Umso wichtiger ist es, neben dem Streben nach Toren und Punkten, auch die internen wirtschaftlichen Strukturen weiter zu professionalisieren und auf feste Fundamente zu stellen.
Gleichzeitig ist Sport der gesellschaftliche Sektor mit einer ganz enormen öffentlichen Wahrnehmung. Profisport bietet Existenzgrundlagen und Einkommenspotentiale für Sportler, Management, Dienstleister, Medien und Fiskus. Die Budgets haben längst Dimensionen von kleinen und mittleren Unternehmen bis hin zu mittelständischen Konzernen erreicht. Doch der Profisport ist nicht nur in Deutschland geprägt von hoher Emotionalität. Bei sportlichen Entscheidungen spielt immer auch der Zufall eine große Rolle – entscheidet über Sieg oder Niederlage. Daraus ergeben sich Chancen, aber auch Risiken.
Anspruchsvolle, sportliche Ziele sind in der heutigen Zeit nur noch auf der Grundlage nachhaltiger wirtschaftlicher Stabilität möglich. Die Vielfalt finanzieller, rechtlicher, steuerlicher und sportlicher Aufgaben eines Sport-Vereins erfordert ganzheitliche und nachhaltige Führungskonzepte.
Mit einer einzigartigen, interdisziplinären Expertise unterstützen wir deutsche Profi-Klubs und andere Sport-Institutionen mit einer schnell eingespielten und unbürokratischen Zusammenarbeit: Unsere Beratung führt dabei zu einer ganzheitlichen Prozessoptimierung, einem umfassenden Know-how-Transfer, zu hohen Synergieeffekten und schließlich zu individuell zugeschnittenen Konzepten. So können Sie Ihre eigenen Ressourcen schonen, sparen Geld und kommen schneller sowie sicherer ans Ziel.
Unsere konkreten Leistungen umfassen:
Im Rahmen des diesjährigen Business Summits SpoBis sind unsere Experten Dr. Siegfried Friedrich, Michael Wahlscheidt und Oliver Hubertus der Frage nachgegangen, wie die Beteiligung von Investoren an Fußballclubs zu einer kalkulierbaren Entscheidung wird.
Das im Rahmen des SpoBis-Forums “Investoren im Fußball“ erstmals vorgstellte Konzept umfasst im Wesentlichen drei Bereiche:
Bestandsaufnahme
Erarbeitung eines klaren Konzeptes
Treffen der Finanzierungsentscheidung
Oliver Hubertus: „Natürlich sind individuelle Lösungen gestaltbar – für den Profi-Club optimal heißt dann aber auch meist rechtlich und steuerlich sehr anspruchsvoll“
Dr. Siegfried Friedrich im Gespräch mit Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Michael Wahlscheidt, Partner bei Baker Tilly und Experte für Unternehmensbewertungen.
Dr. Siegfried Friedrich: Eine Frage, die uns alle bewegt, ist die Wertbetrachtung beim FC Bayern, der 1,3 Mrd. € wert sein soll. Dieser Wert ist die Basis für die quotalen Anteilspreise, die börsennotierte Konzerne für Aktien am FC Bayern bezahlt haben. Wie geht das? Die Frage richte ich an jemanden, der sich damit auskennt, an meinen Partnerkollegen Michael Wahlscheidt, einen der führenden Bewertungsexperten in Deutschland, dem Unternehmensbewertungen innerhalb von Großkonzernen, wie VW oder Bayer, nicht fremd sind.Michael Wahlscheidt: Dafür ist zunächst eine Beschreibung der Motive von Investoren erforderlich. Ausgehend von der Motivlage kann hierzu kann in die Kategorien "Mäzen" und Investoren unterschieden werden. Bei Investoren würde ich nochmals differenzieren in Strategen und Exit-Investoren mit mittelfristigem Planungszeitraum. Bei den Investoren handelt es sich auf jeden Fall nicht um Idealisten, sondern um wirtschaftende, rational handelnde Kaufleute vom Einzelkaufmann bis hin zu börsennotierten Aktiengesellschaften, bei denen Vorstand und Aufsichtsrat ausschließlich dem wirtschaftlichen Vorteil des Unternehmens verpflichtet sind.Dr. Friedrich: Das wird man beim FC Bayern ja genau so sehen müssen. Was heißt das für diese Investoren?Wahlscheidt: Das Kalkül des Investors basiert auf einer strategischen Entscheidung mit Blick auf einen sehr konkreten Nutzen und ist unterlegt mit Renditeerwartungen und Budgets. Die Entscheider bei den Investoren müssen die Investments im eigenen Jahresabschluss abbilden und Wirtschaftsprüfer müssen die Werthaltigkeit bestätigen und ggf. Risiken hinterfragen.Dr. Friedrich: Risikolos ist der Fußball sicher nicht, wie sichern sich die Investoren ab?Wahlscheidt: Investoren brauchen für ihre Anlageentscheidung – und nichts anderes ist aus Sicht eines Investors ein Engagement im Profisport – Transparenz. Dazu zählt primär eine Kalkulation über die Höhe des benötigten Kapitals, belastbare Annahmen über Zukunftsszenarien mit Chancen auf Ausschüttungen oder Werbevorteile und ggf. zur Höhe des erwarteten Rückflusses des eingesetzten Kapitals.Dr. Friedrich: Selbst bei dem erfolgreichen FC Bayern München fällt es schwer, den Wert von gut 8,3 % Anteilen bei einer Investitionssumme von 110 Mio. € mit einem Bewertungsgutachten zu belegen. Da muss doch noch was anderes sein?Wahlscheidt: Ein Investor hat natürlich nicht nur im Blick, was ihm an unmittelbaren Ausschüttungen zufließt, sondern auch, ob sich der Wert seiner Beteiligung infolge des sportlichen und finanziellen Erfolgs positiv entwickelt. Und ein Investor wird auch stets im Blick haben, ob sich durch das finanzielle Engagement auf seiner Ebene Synergievorteile generieren lassen.Dr. Friedrich: Was kann man sich darunter vorstellen?Wahlscheidt: Das kann der „Abstrahleffekt“ des Images eines erfolgreichen Clubs auf die eigene Marke sein. Aber auch ganz einfache Dinge wie ein Standortvorteil, z.B. für die Bindung oder Gewinnung fußballbegeisterter Mitarbeiter. Daneben bieten Vertriebsüberlegungen oftmals die Basis für Synergievorteile beim Investor. Ganz einfaches Beispiel: die Allianz vertreibt seit ihrer Beteiligung als Investor beim FC Bayern ihre Versicherungsprodukte auch über die Homepage des FC Bayern für dessen Fans. Der Investor führt ausgehend von der weltweiten Präsenz in der ersten Reihe der Marke eines Clubs eine direkte Kundenansprache. Das ist ein großer Wert.Dr. Friedrich: Das ist ja wirklich spannend und dürfte nicht so ganz einfach entscheidungsreif abzubilden sein, aber unverzichtbar, um insbesondere die Geldgeber von solchen Werten zu überzeugen.Wahlscheidt: Sicher nicht einfach, aber machbar! Es ist vielfach eine Frage von Vereinbarungen zwischen Club und Investor über konkrete Projekte, ein Stück weit Überzeugung und der Dokumentation.Dr. Friedrich: Das heißt also, wenn ich das mal lösen muss, dann hast du Zeit?Wahlscheidt: Das wird so sein.Dr. Friedrich: Mich bewegt noch ein weiteres aktuelles Thema. Wenn man das Engagement von Herrn Kühne beim HSV betrachtet, dann steht dort ein aktueller Wert des HSV von 250 Mio. € im Raum. Also ein Delta zum FC Bayern von 1 Mrd. €! Das ist natürlich auch in der sportlichen und wirtschaftlichen Performance des HSV begründet. Kann man sich aber vorstellen, wenn der HSV für sich ein Szenario unterstellen würde, welches von der nachhaltigen Teilnahme an internationalen Wettbewerben ausgeht und Investoren diesen Annahmen vertrauen, dass der Wert der Anteile am HSV und damit auch für die Anteilsinhaber wesentlich steigen kann?Wahlscheidt: Das hängt davon ab, was man in den jetzigen Wert schon eingepreist hat. Wenn noch keine wesentlichen Erfolge in den Planszenarien abgebildet sind und solche Annahmen aber eintreten, dann wird sich eine wesentliche Wertsteigerung ergeben.Dr. Friedrich: Herrn Kühne würde ich mal nicht als strategischen Investor einordnen, sondern eher als Edelfan mit Hauch eines Mäzens. Kann es da nicht sein, dass der aktuell gezahlte Preis auch schon im Vertrauen auf eine bessere Zukunft basiert?Wahlscheidt: Das weiß ich natürlich nicht, aber abwegig ist das wohl nicht.Dr. Friedrich: Solchen Zugang zu Kapital, wie der HSV, hat natürlich nicht jeder Club. Wie sollten denn Clubs vorgehen, die eine wesentlich bessere Qualitätsstufe in ihrer Entwicklung anstreben.Wahlscheidt: Wenn das durch Mitwirkung von Investoren erreicht werden soll, dann muss man eine ganzheitliche Vertrauenssituation schaffen. Mit Blick auf die Investoren bedeutet das, ein ganzheitliches Konzept, das Transparenz über die Ausgangssituation und die Zukunftsszenarien zeigt. Dies sollte eine mehrjährige Planungsrechnung und ein Bewertungsgutachten beinhalten, um den Investoren eine belastbare Entscheidungsgrundlage zu liefern. Dabei ist es natürlich erforderlich, die Besonderheiten der Branche angemessen zu berücksichtigen, ggf. sogar die Zugehörigkeit zu verschiedenen Spielklassen planerisch abzubilden. Wenn man das hat, dann kann der Club Angebote machen und auf Investoren zugehen.Dr. Friedrich: Ganz herzlichen Dank für diese Einblicke.
(Manuskript. Es gilt das gesprochene Wort.) SpoBis – SPONSORS Business Summit, Düsseldorf, 09.-10. Februar 2015 Forum “Investoren im Fußball“ 9. Feb., 13 Uhr „Die Beteiligung von Investoren an Fußballclubs – eine kalkulierbare Investitionsentscheidung?“, Dr. Siegfried Friedrich, Partner Baker Tilly
Dr. Siegfried Friedrich im Gespräch mit Rechtsanwalt und Steuerberater Oliver Hubertus, Partner bei Baker Tilly und Experte für rechtliche und steuerliche Gestaltungen und Strukturierung im Profisport.Dr. Siegfried Friedrich: Wenn man sich noch mal vor Augen führt, dass man als Profi-Club an ganz verschiedenen Stellen innerhalb des Fußballkonzerns Finanzbedarf hat, stellt sich die Frage, wie frei ist man bei der individuellen Gestaltung aus rechtlicher und steuerrechtlicher Sicht. Oliver, ich habe mal gelernt, dass ein gemeinnütziger Verein nicht so ohne weiteres Vermögen veräußern darf und die Mittelzuflüsse daraus frei verwenden kann. Was muss bei der Gestaltung von Investorenengagements beachtet werden?Oliver Hubertus: Du sprichst eines der komplexesten Themen im Bereich der Gemeinnützigkeit an. Das Interesse von Investoren geht neben einem Return of Invest dahin, einen Mindestumfang an Mitspracherechten zu erlangen; beide Elemente sind im Hinblick auf die Gemeinnützigkeit eher hinderlich, schließen am Ende jedoch ein Investment nicht aus. Der Regelfall ist daher, die von rund 50% der Proficlubs bereits vollzogene Ausgliederung eines Teils des Vereinsvermögens in eine gewerbliche Spielbetriebsgesellschaft und hieran anschließend die Beteiligung des Investors an dieser Gesellschaft. Würde die Gemeinnützigkeit aberkannt werden, hätte das fatale Folgen für den Verein: keine Steuerbefreiung, keine Spendenbescheinigungen, erhebliche Steuerzahlungen und eine unangenehme Diskussion mit den Verbänden über potenzielle Auswirkungen die „Lizenzierung“.Dr. Friedrich: Muss man daraus schlussfolgern, dass Investorenengagements immer eine Ausgliederung voraussetzen?Hubertus: Es ist der Regelfall, aber letztlich nicht alternativlos. Für alle Vereine, die aus den unterschiedlichsten Gründen keine Ausgliederung vornehmen, könnte als Alternative durchaus auch ein Invest durch hybride Beteiligungen wie z.B. Genussrechte unmittelbar am wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb „Profiabteilung“ implementiert werden. Diese Form der Beteiligung ist sicherlich rechtlich und steuerlich für beide Beteiligten komplexer umsetzbar, aber dennoch optional möglich.Dr. Friedrich: Wenn sich Vereine für eine Ausgliederung entscheiden, gibt es dann nur den Weg Anteilsverkauf?Hubertus: Hier gibt es einen nicht unerheblichen Gestaltungsspielraum: Der Verein kann die Ausgliederung so gestalten, dass der Investor an der aufnehmenden Gesellschaft schon beteiligt ist. Dann bedarf es keines weiteren Anteilsverkaufes mehr. Möglich ist aber auch, dass der Verein zunächst alle Anteile im Rahmen der Ausgliederung selbst erwirbt und danach an den Investor Anteile an der Spielbetriebsgesellschaft verkauft. Schließlich kann anstelle eines Anteilsverkaufes auch eine Kapitalerhöhung im Nachgang oder zusammen mit der Ausgliederung erfolgen, d.h. der Investor erhält keine Anteile an der Spielbetriebsgesellschaft vom Verein, sondern es werden ihm im Zuge einer Kapitalerhöhung neue Anteile an der Spielbetriebsgesellschaft gewährt.Dr. Friedrich: Gibt es bei diesen Varianten der Investorenaufnahme einen „Königsweg“?Hubertus: Nein; es muss der konkrete Einzelfall gewürdigt und die Interessenlage von Verein und Investor abgewogen werden, welche Variante insbesondere gesellschafts- und steuerrechtlich, aber auch aus Finanzierungssicht konkret der „Best Case“ ist.Dr. Friedrich: Kannst du das an einem Beispiel näher erläutern?Hubertus: Nehmen wir an, der Verein hat aufgrund einer nicht ganz erfolgreichen abgelaufenen Spielzeit und zu hoher Personalkosten im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb „Profiabteilung“ einen Verlust im laufenden Geschäftsjahr zu erwarten. Aufgrund des hohen Interesses von Investoren an dem „Produkt“ Profifußball ist der „Profiabteilung“ allerdings ein hoher Unternehmenswert beizumessen. Der Verein will nun ausgliedern, ohne Steuern zu zahlen, aber mit dem Wunsch gleich nach der Ausgliederung Investoren an der Spielbetriebsgesellschaft zu beteiligen.Dr. Friedrich: In dem Fall gliedert der Verein aus und verkauft danach Anteile an den Investor?Hubertus: Ja, das könnte er tun, muss allerdings sehr genau die steuerlichen Aspekte beachten und gestalten, um nicht vermeidbare Steuerzahlungen zu generieren.Dr. Friedrich: Was schlägst du vor?Hubertus: Der Verein sollte aufgrund der im Bereich „Profiabteilung“ erlittenen Verluste eine Ausgliederung nicht zum steuerlichen Buchwert, sondern zu Zwischenwerten vornehmen, um die in der abgelaufenen Spielzeit erlittenen Verluste gemeinnützigkeitsunschädlich auf seiner Ebene zu nutzen. Er schiebt damit zugleich steuerliches Abschreibungsvolumen in die Gesellschaft und kann so in den Folgejahren dort seine Steuerquote senken. Völlig unabhängig vom steuerlichen Ansatz hat der Verein handelsrechtlich einen sehr weiten Spielraum. Er kann die Ausgliederung dazu nutzen bis zur Höhe des Verkehrswertes des ausgegliederten Vermögens Eigenkapital zu bilden oder aber einfach die Buchwerte fortführen. Um nun auch bei der Beteiligung des Investors die Steuerneutralität zu wahren, werden keine Anteile an der Gesellschaft an den Investor verkauft, dies wär steuerschädlich, sondern die Gesellschaft erhöht ihr Kapital und der Investor beteiligt sich per Bareinlage an der Gesellschaft. Der Verein seinerseits verwässert seine Beteiligung an der Spielbetriebsgesellschaft: Das heißt, wir hätten eine volle Zielerreichung; es werden keine Steuern generiert, die Gemeinnützigkeit ist gewahrt, „Verluste“ werden durch den Zwischenwertansatz steueroptimiert vom Verein in die Gesellschaft transferiert und die Gesellschaft hat infolge der Barkapitalerhöhung liquide Mittel zur Verfügung.Dr. Friedrich: Die Umsetzung eines Invests und die vorangehende Strukturierung unterscheidet sich grundsätzlich nicht von anderen Branchen; gibt es denn verbandsrechtliche Besonderheiten, wie die „50+1“ Regelung, die Investoren abschrecken könnten?Hubertus: Einen „Abschreckeffekt“ konnte ich bisher durch das Verbandsrecht nicht erkennen. Ich bin da eher pragmatisch und sehe es völlig wertneutral. Das Verbandsrecht ist zwingend bei Ausgliederungen und Beteiligungen von Investoren mit zu berücksichtigen.Dr. Friedrich: Aber was heißt das konkret? Wie viele Anteile dürfen denn zum Beispiel an einen Investor übertragen werden, wenn man die 50+1 Regel beachten muss?
Hubertus: „Übersetzt“ bedeutet „50+1“, dass ein Verein, der Muttergesellschaft einer „Profispielbetriebsgesellschaft“ ist, mehrheitlich an dieser Gesellschaft beteiligt sein muss. Mehrheitlich meint hierbei die Stimmen-, nicht jedoch die Kapitalmehrheit. Insofern könnte der Verein bei einer Spielbetriebsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH 99,99% bzw. bei einer AG 74,99% der Kapitalanteil auf den Investor übertragen, aber 50+ 1 Stimmen zurück behalten. Bei einer KGaA, könnte der Verein sogar 100% der Kapitalanteile samt Stimmen übertragen – so lange er alleiniger Gesellschafter der persönlich haftenden Gesellschafterin der KGaA ist, die ihrerseits die Geschäfte der Gesellschaft führt und diese nach außen vertritt. Solange die 50+1 Regelung zu berücksichtigen ist, muss ein Investor akzeptieren, dass der Verein ihn überstimmen kann.Dr. Friedrich: Sind solche Beteiligungsverhältnisse die Regel?Hubertus: Es kommt auf die Situation an; beispielsweise war der "TSG 1899 Hoffenheim" der Verein nach der Verlagerung der Profiabteilung (wohl) aus grunderwerbsteuerlichen Gründen nur noch mit rund 5,1% am Kapital beteiligt. Andere Vereine, wie zum Beispiel der FC Bayern München, halten dagegen noch die Sperrminorität von 75% an der Spielbetriebsgesellschaft. Einen Cash-Zufluss aus den Anteilen kann der Verein bzw. die Spielbetriebsgesellschaft grundsätzlich nur einmal generieren; daher sollte bei allen Überlegungen sich für Investoren zu öffnen auch eine Abwägung dahin gehend erfolgen, ob die Anteile nur einmal übertragen werden und danach für den Verein im Hinblick auf einen Liquiditätszufluss verbraucht sind.Dr. Friedrich: Und welche Aspekte müssen wir bezüglich Financial Fairplay im Auge haben?Hubertus: Sicherlich sehr wesentlich ist dabei die Break-Even-Regelung. Diese verbietet es Vereinen bzw. Spielbetriebsgesellschaften, unter Berücksichtigung gewisser Korridore, nicht mehr auszugeben als Einnahmen generiert werden. Was als relevante Einnahme und Ausgabe zu verstehen ist, ist dabei in den FFP-Rules festgelegt, wobei sich die FFP-Rules an den IFRS-Standards orientieren. Erfolgt nun ein Invest an einer Spielbetriebsgesellschaft so wird der Investor zur „Related Party“ bezogen auf sämtliche Geschäftsbeziehungen, die der Investor – neben seinem Anteil – sonst mit der Spielbetriebsgesellschaft unterhält. Oftmals sind Investoren nicht nur daran interessiert, einen Anteil an der Spielbetriebsgesellschaft zu halten, sondern es bestehen darüber hinaus auch sonstige Vertragsbeziehungen, wie zum Beispiel Sponsoringverträge. Aufgrund der nach dem Invest bestehenden „Nähebeziehung“ des Investors zur Spielbetriebsgesellschaft sind aus solchen Vertragsbeziehungen resultierende Einnahmen nicht mehr ohne Weiteres in der Break-Even-Betrachtung anzusetzen; es ist nun stets auch der Nachweis zu führen, dass das vereinbart Entgelt „angemessen“ ist. Kann dieser Nachweis nicht oder nur zum Teil geführt werden, so fallen solche (anteiligen) Einnahmen aus der Break-Even-Betrachtung zum Nachteil der Spielbetriebsgesellschaft raus.Dr. Friedrich: Vielen Dank Oliver, ich fasse deine Worte mal so zusammen. Es ist vieles für die individuell passende Lösung gestaltbar, aber rechtlich und steuerlich nicht so ganz ohne!(Manuskript. Es gilt das gesprochene Wort.) SpoBis – SPONSORS Business Summit, Düsseldorf, 09.-10. Februar 2015 Forum “Investoren im Fußball“ 9. Feb., 13 Uhr „Die Beteiligung von Investoren an Fußballclubs – eine kalkulierbare Investitionsentscheidung?“, Dr. Siegfried Friedrich, Partner Baker Tilly
Oliver Hubertus
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Daniel Laws
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Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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