AuA BT: BaFin forciert Qualitätskontrollen von Datenverarbeitungssystemen zur Geldwäscheprävention

In einem Waschsalon fliegen Gelscheine in der Luft
  • Dienstag, 14. Januar 2025
  • Remote

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Hohe Anforderungen an eine unabhängige Qualitätskontrolle der Datenverarbeitungssysteme

Seit 2021 sind Banken verpflichtet, ihre Datenverarbeitungssysteme zur Transaktionsüberwachung und zum Screening durch unabhängige Prüfer überprüfen zu lassen. Mit der Konkretisierung der Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (GWG) ist damit zu rechnen, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) künftig verstärkt Qualitätskontrollen gem. AuA BT 6.2.3. einfordern wird.

In unserem Webinar am 14. Januar 2025 möchten wir Ihnen die Umsetzung dieser Anforderungen erläutern. Dabei erwarten Sie praxisnahe Tipps und Hinweise, mit einem besonderen Fokus auf der Implementierung eines effektiven Qualitätssicherungsprozesses durch Ihren Geldwäschebeauftragten sowie die Einbindung eines unabhängigen externen Prüfers.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und den gemeinsamen Austausch.

Informationen

Datum & Uhrzeit

Dienstag, 14. Januar 2025
10:00 Uhr bis ca. 11:00 Uhr

OrtWebinar
Kontakt

Ralph Hüsemann
Partner
Wirtschaftsprüfer
Büro Frankfurt am Main
T: +49 69 366002-267
ralph.huesemann@bakertilly.de

Dr. Christoph Wronka
Director
Büro Hamburg
T: +49 40 600880-124
christoph.wronka@bakertilly.de

Organisation

Laura Keiner
Manager
Event Coordination
Büro Frankfurt am Main
M: +49 160 91086213
laura.keiner@bakertilly.de

Kalender

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Ralph Hüsemann

Partner

Wirtschaftsprüfer

Dr. Christoph Wronka, LL.M. (London)

Director, Head of Financial Crime Audit & Advisory

Certified Anti-Money Laundering Specialist (CAMS), Certified Internal Auditor (CIA)

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