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Zum Jahresende 2024 endet die Möglichkeit für Unternehmen, ihren Beschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro zu gewähren. Unternehmen, die diese Chance bisher nicht genutzt haben, sollten nun überlegen, ob eine Prämienzahlung sinnvoll ist, um ihren Mitarbeitern finanzielle Unterstützung zu bieten.
Um den Auswirkungen der Energie- und Inflationskrise entgegenzuwirken, führte die Bundesregierung Ende 2022 die Inflationsausgleichsprämie ein. Diese steuer- und sozialabgabenfreie Zahlung bis zu einer Höhe von 3.000 Euro sollte Unternehmen die Möglichkeit bieten, ihre Mitarbeiter finanziell zu unterstützen, ohne dass auf den Betrag Steuern oder Sozialabgaben anfallen. Die Prämie ist branchenunabhängig und kann auch für Minijobber und Auszubildende sowie für Angestellte in Teilzeit oder Kurzarbeit in voller Höhe genutzt werden.
Für Unternehmen ist der Dezember 2024 der letzte Monat, um die Inflationsausgleichsprämie auszuzahlen, sofern sie bisher auf eine Prämienzahlung ganz oder in Teilen verzichtet haben.
Weiterhin ist es wichtig, bereits geleistete Zahlungen zu überprüfen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Obergrenze von 3.000 Euro insgesamt nicht überschritten wird und dass alle Zahlungen den steuerlichen und rechtlichen Vorgaben entsprechen. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass bei Gewährung der Inflationsausgleichsprämie das Kriterium der Zusätzlichkeit zum ohnehin geschuldeten Lohn erfüllt ist, um steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Nachteile zu vermeiden.
Ebenso muss das Unternehmen bei der Auszahlung der Inflationsprämie den Grundsatz der Gleichbehandlung berücksichtigen. Hierzu kann bei Unsicherheiten ein Arbeitsjurist bei der Prüfung unterstützen.
Es ist zudem ratsam, dass Unternehmen ihre Mitarbeitenden rechtzeitig über das Ende der Inflationsausgleichsprämie informieren und mögliche Veränderungen in der Lohnstruktur erläutern. Durch eine transparente Kommunikation können Missverständnisse vermieden werden. Außerdem haben die Mitarbeitenden so die Möglichkeit, sich auf eventuelle finanzielle Änderungen einzustellen. Dies ist besonders wichtig, wenn die Prämie als regelmäßige Zahlung erfolgte und ab Januar 2025 wegfällt.
Die Inflationsausgleichsprämie bot Unternehmen eine wertvolle Möglichkeit, ihre Mitarbeitenden in schwierigen Zeiten zu unterstützen. Mit dem Auslaufen dieser Regelung stehen viele Unternehmen vor der Herausforderung, alternative Modelle zur finanziellen Unterstützung ihrer Mitarbeitenden zu finden. Eine rechtzeitige Planung und sorgfältige Prüfung möglicher Alternativen sind entscheidend, um Mitarbeitenden auch in Zukunft finanzielle Sicherheit und Motivation zu bieten. Bei Beratungsbedarf zu diesem Thema oder zu Alternativen im Bereich steuerfreie Sachbezüge können Sie sich gerne an unsere Experten wenden.
Ulrike Thomas
Partner
Steuerberaterin
Christian Eisele
Steuerberater
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