Neues EU-Sanktionspaket gegen Russland: Rohöl, Chemikalien, Beratungsleistungen und personenbezogene Embargos

  • 09.06.2022
  • Lesezeit 3 Minuten

Die Europäische Union hat ein weiteres Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet. Dieses betrifft insbesondere ein Einfuhrverbot für russisches Rohöl, Ausfuhrbeschränkungen unter anderem für Chemikalien, die zur Herstellung von Chemiewaffen verwendet werden könnten, Beschränkungen bzgl. Beratungsleistungen gegenüber russischen juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen und der Regierung sowie die Erweiterung der personenbezogenen Embargos (Sanktionslisten).

Im Einzelnen setzt sich das EU-Sanktionspaket, das durch entsprechende Verordnungen vom 3. Juni 2022 in Kraft getreten ist, aus den folgenden Elementen zusammen:

  • Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/878 sind weitere 65 Personen und 18 Einrichtungen auf die Finanzsanktionsliste gesetzt worden.
  • Die Verordnung (EU) 2022/880 konkretisiert die Anwendbarkeit der Finanzsanktionen, insbesondere bezüglich europäischer Telekommunikationsdienstleister. Im Weiteren werden die Mitgliedstaaten angehalten, entsprechende Maßnahmen umzusetzen, die eine Ahndung der Verstöße, speziell auch strafrechtlicher Art, sicherstellen.
  • Die größten Änderungen ergeben sich aus der Verordnung (EU) 2022/878, welche die bisherige Verordnung Nr. 833/2014 erweitert:
    • Unmittelbares und mittelbares Einfuhrverbot für Rohöl und Erdölerzeugnisse aus Russland oder mit russischem Ursprung, einschließlich des Verbotes der technischen Hilfe, von Vermittlungsdiensten, Finanzierung und Finanzhilfen in diesem Zusammenhang. Das Verbot gilt nicht für den Bezug von Rohöl über Pipelines, diesbezüglich bestehen Ausnahmen. Zudem bestehen weitgehende Übergangsregelungen und staatenabhängige Sonderregelungen.
    • Verbot der Transportversicherung von Erdöl vorwiegend auf dem Seeweg.
    • Ausfuhrverbote für weitere Produkte, vorwiegend Chemikalien, welche neu in Anhang VII aufgenommen wurden, bei denen angenommen wird, dass diese der Stärkung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors dienen können.
    • Ausschluss dreier weiterer russischer Großbanken ab dem 14. Juni 2022 vom SWIFT-System.
    • Untersagung des Sendebetriebes für drei russische Rundfunkanstalten.
    • Verbot von Dienstleistungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Buchführung, Unternehmensberatung und Publik-Relations-Beratung für in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen und die Regierung Russlands. Hierzu bestehen für bestehende Beratungsverhältnisse sowie das grundsätzliche Recht auf rechtlichen Beistand Ausnahmen.  

Dringende Prüfung empfohlen
Aufgrund der Verschärfung der Sanktionen sollten Unternehmen dringend prüfen, inwieweit Vorgänge mit Russland- Bezug im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten weiterhin zulässig sind. Unternehmen sollten hierbei ebenfalls in Betracht ziehen, dass selbst bei Zulässigkeit des Kerngeschäftes möglicherweise einzelne Dienstleistungen, die für die Umsetzung erforderlich sind, unter ein Verbot fallen können. Das mag etwa den Transport von Waren nach Russland oder aus Russland, die Abwicklung des Zahlungsstromes oder Ähnliches betreffen. Auch hier sollten Unternehmen vorab gründlich prüfen, um sich keinen bußgeld- und strafrechtlichen Risiken auszusetzen.

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Autoren dieses Artikels

Sven Pohl

Director

Rechtsanwalt

Sebastian Billig

Partner

Rechtsanwalt

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