Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuerberater und Unternehmensberater: Vier Perspektiven. Eine Lösung. Weltweit. …
Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung von Unternehmen ✓ Erfahrene Prüfer ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Rechtsberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Rechtsanwälte ✓ Exzellente juristische Beratung ✓ Maßgeschneiderte …
Steuerberatung für Unternehmen und Familienunternehmen ✓ Erfahrene Steuerberater ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Unternehmensberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Consultants ✓ Exzellente Beratung ✓ Maßgeschneiderte Lösungen » …
Strengere Regeln für Verlustverrechnung: BFH bestätigt enge Auslegung
Finanzierung und Förderung: Neuausrichtung im Koalitionsvertrag
US-Sonderzölle: Kurzfristig optimieren – mittelfristig vorbereiten
EU-Omnibus-Paket: Weniger Aufwand bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung?
Baker Tilly startet mit 23 neuen Directors ins Jahr 2025
In the News: Baker Tilly greift im Genossenschaftssektor an
Koalitionsvertrag 2025: Was sich bei der Fernwärme ändern soll
Arbeits- und Sozialrecht: Das steht im neuen Koalitionsvertrag
§ 153 Abs. 4 AO – Neues Risiko oder Business as usual?
NIS-2 und kein Ende: Umsetzung in Deutschland verzögert sich weiter
Neue Anforderungen an die Cloud-Verarbeitung von Gesundheitsdaten
Öffentliche Vergabe: Cyberversicherungen rechtssicher beschaffen
Branchenspezifische Kenntnisse sind unerlässlich, um die besten Voraussetzungen für individuelle Lösungen zu …
Was der Koalitionsvertrag für Stadtwerke, Energieversorger und kommunale Unternehmen bedeutet
Baker Tilly berät Biotech-Startup Real Collagen GmbH bei Investment durch US-Investor
Handelsrechtliche Bilanzierung von Emissionsberechtigungen und des THG-Quotenhandels
Profitieren Sie von gebündelten interdisziplinären Kompetenzen, Experten-Teams und individuellen Lösungen. Erfahren …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Braunschweiger Traditionslogistiker Wandt begibt sich mit Baker Tilly in Eigenverwaltung
Energiestudie: Unsicherheit bremst Investitionen von Industrie und Versorgern in Deutschland
Dr. Alexander Fridgen zum vorläufigen Insolvenzverwalter der Reha-Klinik Prinzregent Luitpold Bad Reichenhall bestellt
Die Europäische Union und die MERCOSUR-Staaten haben sich nach langjährigen Verhandlungen auf ein gemeinsames Freihandelsabkommen geeinigt. Es soll den Freihandel fördern, Zölle abbauen und Umweltgesichtspunkte berücksichtigen. Unternehmen können von dem Abkommen weitreichend profitieren.
Am 6. Dezember 2024 wurden die langjährigen Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und den MERCOSUR-Staaten (Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay) über ein gemeinsames Freihandelsabkommen erfolgreich abgeschlossen.
Im Gegensatz zu der Politik des designierten US-Präsidenten Donald Trump verfolgt das MERCOSUR-Freihandelsabkommen das Ziel, den Freihandel zwischen den MERCOSUR-Staaten und der EU durch den Abbau von Zöllen zu fördern und zugleich Umweltgesichtspunkte zu berücksichtigen. Das Freihandelsabkommen führt zu unterschiedlichen Vorteilen für beide Seiten, u.a.:
Die EU-Kommission hat die wichtigsten Fakten in einem Fact Sheet veröffentlicht.
Das Abkommen tritt nicht sofort in Kraft. Der Text des Abkommens muss noch juristisch geprüft und in die Sprachen der Mitgliedstaaten der beiden Parteien übersetzt werden. Anschließend wird das Abkommen von den zuständigen Organen der Europäischen Union und des Mercosur genehmigt und in die Rechtssysteme der Länder der beiden Parteien aufgenommen. Für diese Schritte gibt es keine Frist. Deutschland und Brasilien, die größten Volkswirtschaften in der Europäischen Union bzw. im Mercosur, unterstützen offiziell die rasche Umsetzung des Abkommens. Jedoch regt sich insbesondere in der Landwirtschaft europaweit noch Widerstand gegen das Abkommen.
Wir empfehlen allen Unternehmen zu prüfen, inwieweit sie von dem neuen Freihandelsabkommen profitieren können. Sofern Sie bereits im Warenverkehr mit den MERCOSUR-Staaten stehen, bietet das Freihandelsabkommen möglicherweise Zolleinsparungen. Sofern Sie bislang noch keine Handelsbeziehungen mit den MERCOSUR-Staaten pflegen, lassen sich ggf. neue und lukrative Märkte erschließen.
Unsere Zoll- und Außenhandelsexperten stehen Ihnen auch für Schulungen, Optimierung der Zollprozesse und Geschäftsvorgänge und zur Beantwortung Ihrer Fragen in den Bereichen Zoll, Verbrauchsteuern, Außenhandel, Exportkontrolle einschließlich der Schnittstellenberatung, bspw. zu Verrechnungspreisen, Umsatzsteuer oder der allgemeinen Rechtsberatung zur Verfügung.
Wenden Sie sich gern bezüglich eines unverbindlichen Erstgespräches an uns.
Sebastian Billig
Partner
Rechtsanwalt
Sven Pohl
Director
Jetzt Kontakt aufnehmen
Kontakt aufnehmen
Alle News anzeigen