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In vielen Branchen herrscht weiterhin Fachkräftemangel. Die Bundesregierung will diesem mit einem weiterentwickelten Fachkräfteeinwanderungsgesetz entgegenwirken. Hierdurch sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen verbessert werden, um die Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland zu erleichtern.
Die Einwanderung soll fortan auf ein Drei-Säulen-Modell gestützt werden: Fachkräftesäule, Erfahrungssäule und Potenzialsäule. Die wichtigste Säule soll die Fachkräftesäule bleiben. Die Änderungen treten schrittweise in Kraft.
Seit November 2023: Insbesondere Änderungen bei der Blauen Karte EU
Der attraktivste Aufenthaltstitel für zuwandernde Fachkräfte ist die Blaue Karte EU, da diese Jobwechsel, Familiennachzug und dauerhaften Aufenthalt erleichtert.
Ab März 2024: Erfahrungssäule wird gestärkt
Ab Juni 2024: Einführung Chancenkarte zur Arbeitsplatzsuche
Fazit
Mit den Neuregelungen werden neue Möglichkeiten der Beschäftigung ausländischer Fachkräfte geschaffen und deren Beschäftigung in Deutschland erleichtert. Das bisher schon recht unübersichtliche Einwanderungsrecht erhält zusätzliche Facetten. Auch künftig müssen die Anforderungen und Möglichkeiten in jedem Einzelfall genau geprüft und im Rahmen der Beschäftigung beachtet werden. Auch wenn die Neuregelungen auf Bürokratieabbau zielen, ist weiterhin auf ausreichende Vorlaufzeiten für die Beantragung der Aufenthaltstitel und eine gründliche Vorbereitung der Anträge zu achten.
Stephanie BreitenbachSenior Manager Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht
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