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Die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 könnte entscheidend für die wirtschaftliche Zukunft Deutschlands werden. Mit der steuerlichen Belastung von Unternehmen und Menschen in Deutschland werden dabei wichtige Weichen gestellt. Die vorliegenden Wahlprogramme der Parteien fokussieren sich auf unterschiedliche steuerpolitische Schwerpunkte.
Wir haben für Sie die steuerpolitischen Pläne der für die Bundestagswahl relevantesten Parteien zusammengestellt, um Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Absichtserklärungen zu geben.
Hier finden Sie direkt einen Überblick zu FDP, AfD, BSW und Die Linke.
Die Union hat ihr Wahlprogramm bereits am 17. Dezember 2024 beschlossen. Darüber hinaus hat die CDU im Januar 2025 weitere zahlreiche Eckpunkte der geplanten Politik in der selbst ausgerufenen ‚Agenda 2030‘ konkretisiert. Die Partei spricht von einer ‚großen Steuerreform‘ in vier Jahresschritten beginnend zum 1. Januar 2026. Zu den wesentlichsten steuerpolitischen Inhalten zählt die Abflachung des Einkommensteuertarifs (Abmilderung bzw. Abschaffung der sog. ‚kalten Progression‘), begleitet von einer Erhöhung der Einkommensgrenzen für den Spitzensteuersatz, der künftig erst bei 80.000 EUR greifen soll (bisher: knapp 70.000 EUR).
Hierzu zählt auch die endgültige Abschaffung des Solidaritätszuschlags, um die Steuerlast von Privatpersonen und Unternehmen dauerhaft zu senken. Privatpersonen sollen darüber hinaus u.a. durch eine Erhöhung der Pendlerpauschale sowie eine Steuerfreistellung von Überstunden bei Vollzeitbeschäftigten entlastet werden.
Unternehmen sollen durch eine Absenkung der Unternehmens- bzw. Ertragssteuerbelastung auf maximal 25 Prozent entlastet- und die Investitionsbereitschaft somit erhöht werden. Die Körperschaftsteuer soll final auf 10 Prozent gesenkt, Abschreibungsmöglichkeiten (u.a. durch Einführung neuer AfA-Listen / ‚Turboabschreibungen‘) verbessert und Verlustverrechnung, u.a. durch Abschaffung der Beschränkung der Nutzung des Verlustvortrags durch die Mindestbesteuerung, optimiert werden. Personengesellschaften sollen von attraktiveren Thesaurierungsmöglichkeiten profitieren. Das sogenannte Optionsmodell (Option von Personengesellschaften zur Körperschaftsbesteuerung) soll verbessert und praxistauglicher gemacht werden.
Das Ehegattensplitting soll unverändert beibehalten werden. Zur Abmilderung der Bürokratie schlägt die CDU zudem vor, dass das zuständige Finanzamt künftig auch die Abwicklung rund um die Gewerbesteuer vornehmen soll. In weiten Teilen Deutschlands erfolgt dies bislang durch die zuständigen Gemeinden durch Erlass der Gewerbesteuerbescheide.
Außerdem sollen die Agrardieselsubventionen für Landwirte sofort wieder vollständig eingeführt werden.
Um den Vermögensaufbau zu fördern, sollen die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer, die trotz steigender Immobilienwerte seit rund 15 Jahren unverändert Bestand haben, deutlich erhöht werden. Kosten für energetische Sanierungen sollen zudem bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer abzugsfähig werden. Unternehmensnachfolgen sollen vereinfacht werden.
Darüber hinaus wirbt die Union für die Einführung eines Freibetrags für die Grunderwerbsteuer in Höhe von 250.000 EUR (150.000 EUR für Kinder) für den erstmaligen Erwerb eines selbstgenutzten Eigenheims.
Die Einführung der Vermögensteuer lehnt die Union weiterhin kategorisch ab. Die Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie soll auf sieben Prozent gesenkt werden. Die Strompreise sollen um mind. 5 Cent pro KWh von Abgabenlast entlastet werden durch Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß und Reduzierung der Netzentgelte.
Die immer weitersteigenden Sozialversicherungsbeiträge sollen zudem auf einem Niveau von 40 Prozent ‚zurückgeführt‘ werden.
Zudem hält die Union an der derzeitigen Ausgestaltung der Schuldenbremse fest.
Die Verabschiedung des Wahlprogramms der SPD mit dem Slogan ‚Mehr für Dich, Besser für Deutschland‘ erfolgte am 11. Januar 2025. Im Zentrum des Wahlprogramms der SPD steht gleichermaßen die Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschlands. Die soziale Gerechtigkeit sowie Nachhaltigkeitsthemen sollen nach den Ausführungen der Partei hierunter jedoch nicht leiden.
Die SPD verfolgt steuerpolitisch das Ziel, 95 Prozent der Steuerzahler und somit einen Großteil der Wählerschaft zu entlasten. Dabei setzt die SPD auf eine stärkere finanzielle Belastung sogenannter ‚Superreicher‘, um eine gerechtere Verteilung der Steuerlast zu erreichen.
Konkret strebt die SPD eine Anhebung der Einkommensgrenzen für den Spitzensteuersatz auf 93.000 EUR an. Daneben soll der Spitzensteuersatz von 42 Prozent auf 45 Prozent sowie der Reichensteuersatz von 45 Prozent auf 47 Prozent erhöht werden. Anders als die Union strebt die SPD die Beibehaltung des Solidaritätszuschlags an, um ‚Besserverdiener‘ weiterhin stärker zu belasten.
Unternehmen sollen weiterhin mit einer Körperschaftsteuer von 15 Prozent belastet werden, diese soll jedoch europaweit auf einer einheitlichen Bemessungsgrundlage ermittelt werden. Pauschale Steuersenkungen sind nicht geplant. Einen Fokus legt die SPD auf die Erhöhung der Steuereinnahmen durch Bekämpfung von schädlichem Steuerwettbewerb und Steuervermeidung. Dazu plant die SPD einen weiteren Versuch zur Einführung einer Mitteilungspflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen; diese Versuche waren zuletzt im Rahmen des Wachstumschancengesetzes sowie des Steuerfortentwicklungsgesetzes gescheitert.
Darüber hinaus sollen für Unternehmen gezielte Investitionsanreize gesetzt werden, insbesondere durch die Einführung eines „Deutschlandfonds“, der mit 100 Milliarden Euro die Finanzierung wichtiger Infrastrukturprojekte wie Strom-, Wärme- und Wasserstoffnetze sowie den Wohnungsbau ermöglichen soll. Private Investoren, etwa Versicherungen und Pensionskassen, sollen in diese Projekte miteingebunden werden.
Daneben strebt die SPD die unbürokratische Gewährung eines ‚Made-in-Germany‘-Bonus an, mit dem 10 Prozent der Anschaffungssumme von Maschinen und Geräten unmittelbar über eine Steuererstattung gefördert werden sollen. Auch dies war bereits Inhalt des Wachstumschancengesetzes, konnte aber in der bisherigen Regierungskonstellation bzw. im Bundesrat nicht durchgesetzt werden.
Personengesellschaften, die ihre Gewinne thesaurieren und reinvestieren, sollen ebenfalls unterstützt werden. Die SPD plant hierfür die Einführung einer neuen Gesellschaftsform, namentlich der ‚Gesellschaft mit gebundenem Vermögen‘, die insbesondere Unternehmensnachfolgen vereinfachen soll. Inwieweit solche Vorstellungen von Gesellschaftern wirklich angenommen werden, bleibt abzuwarten.
Ein weiterer Baustein zur Erhöhung der Steuereinnahmen bzw. zur Finanzierung des Investitionsbedarfs in Deutschland sieht die SPD in der höheren Besteuerung von Vermögen. Spitzeneinkommen und -vermögen sollen stärker an der Finanzierung des Gemeinwohls beteiligt werden. Insbesondere dringend benötigte Einnahmen für die Bildung und Modernisierung des Bildungssystems sollen auf diesem Wege generiert werden. Die SPD diskutiert die Reaktivierung der Vermögensteuer für Steuerpflichtige mit ‚sehr hohem Vermögen‘ (ab 100 Millionen EUR) sowie eine Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Die Privilegierung großer Unternehmensvermögen soll in diesem Zuge vermindert und abgeschafft werden. Eine Mindestbesteuerung für große Betriebsvermögen und Familienstiftungen soll darüber hinaus eingeführt sowie die Freibeträge erhöht werden.
Das Wahlprogramm der SPD sieht zudem die Abschaffung der Abgeltungsteuer vor, die eine Besteuerung von Kapitalerträgen mit einem Steuersatz von rund 25 Prozent vorsieht und stattdessen eine Besteuerung mit dem allgemeinem Einkommensteuersatz. Zur Generierung weiterer Einnahmen strebt die SPD im Übrigen eine neue Finanztransaktionssteuer an, die auf europäischer Ebene entwickelt werden soll.
Die Partei strebt nach eigenen Angaben eine „gerechtere“ Steuerpolitik an. In diesem Zuge soll daher auch die Steuerfreiheit von Gewinnen aus der Veräußerung von (nicht selbst genutzten) Immobilien gestrichen werden. Bislang konnte nach Ablauf einer zehnjährigen Spekulationsfrist ein steuerfreier Veräußerungsgewinn realisiert werden.
Für Mehrarbeit sollen Zuschläge, die über die tariflich vereinbarte Vollzeitarbeit hinausgehen, steuerfrei gestellt werden, während Teilzeitbeschäftigte durch steuerliche Begünstigungen für Prämien bei der Ausweitung ihrer Arbeitszeit unterstützt werden sollen.
Die Umsatzsteuer auf Lebensmittel soll auf 5 Prozent gesenkt werden.
Die SPD setzt auf eine Lockerung bzw. Modifizierung der Schuldenbremse.
Die Grünen haben den Entwurf Ihres Wahlprogramms am 17. Dezember 2024 veröffentlicht. Unter dem Motto ‚Zusammen Wachsen‘ setzt die Partei auf eine stärkere Besteuerung hoher Einkommen und Vermögen. Grundsätzlich treibt die Partei Ihre Steuerpolitik unter dem Leitspruch ‚Für ein gerechtes Steuersystem‘ und eine Umverteilung von oben nach unten voran. Hierzu hat die Partei bereits im November 2024 einen Fraktionsbeschluss getroffen, der Gerechtigkeitslücken im deutschen Steuersystem schließen- und das Gemeinwohl stärken soll.
Die Kernelemente des Wahlprogramms aus steuerpolitischer Sicht drehen sich um die stärkere Besteuerung hoher Einkommen und Vermögen, um sowohl soziale Gerechtigkeit als auch die ökologische Transformation voranzutreiben. Wie auch die SPD haben sich die Grünen zum Ziel gesetzt, vor allem kleinere Einkommen zu entlasten.
Im Einzelnen soll dies insbesondere durch die Anhebung des Grundfreibetrags sowie die Einführung eines sog. Klimagelds erfolgen. Unternehmensinvestitionen, mit Ausnahme von Investitionen in Gebäude, sollen künftig mit 10 Prozent der Anschaffungssumme seitens des Staates finanziert werden. Dadurch soll eine progressivere und gerechtere Verteilung der Steuerlast gewährleistet werden. Der Solidaritätszuschlag soll nicht abgeschafft, sondern in den Einkommensteuertarif integriert werden, um eine progressivere Steuerstruktur zu erreichen. Auch dies soll dazu dienen, die Steuerlast zu verteilen und hohe Einkommen stärker zu belasten. Arbeitnehmer sollen darüber hinaus von einer Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags auf 1.500 EUR (bislang: 1.230 EUR) profitieren.
Gemäß dem Wahlprogramm der Grünen möchte sich die Partei insbesondere auf einige konkrete Maßnahmen zur Erreichung einer höheren Steuergerechtigkeit, der Gemeinwohlfinanzierung, stärkeren Investitionsanreizen und somit dem Erhalt von Betrieben und Arbeitsplätzen fokussieren. Die Partei setzt sich daher insbesondere dafür ein, dass große Erbschaften fortan stärker der Erbschaft- und Schenkungsbesteuerung unterliegen. Ohne die genauen gesetzlichen Grundlagen im Wahlprogramm zu nennen, ist insbesondere auf Basis des Fraktionsbeschlusses aus November 2024 davon auszugehen, dass die Steuerbefreiungen der §§ 13a, 13b ErbStG sowie des § 28a ErbStG damit ins Visier der Grünen rücken.
Mit der Einführung einer globalen Milliardärssteuer sowie einer europäischen Digitalsteuer sollen umfangreiche Steuermehreinnahmen erzielt werden.
Den Ausführungen der Grünen ist zudem zu entnehmen, dass die Grünen sich den Plänen der SPD zur Wiederbelebung der Vermögensteuer anschließen. Ein Anliegen der Grünen ist die Einführung einer nationalen Vermögensteuer, die wohl ab einem bestimmten Schwellenwert fällig wird.
Auch auf dem Gebiet der Abgeltungsteuer sind sich SPD und Grüne weitestgehend einig. Auch die Grünen streben eine Angleichung der Besteuerung von Arbeits- und Kapitaleinkünften an. Die Besteuerung mit dem Abgeltungssteuersatz von rund 25 Prozent könnte somit ausgedient haben (zumindest für Zinsen / eher nicht für Dividenden und Ausschüttungen). Im Gespräch ist derzeit ebenso die Erhebung von Sozialversicherungsbeträgen auf Einnahmen aus Kapitalvermögen (zumindest bei sehr großem Vermögen).
In der erneuten Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes sehen die Grüne eine weitere Maßnahme zur Erreichung eines gerechteren Steuersystems. Nach Maßgabe der Grünen führen insbesondere sog. ‚Share Deals‘ zu einem Ausfall erheblicher Steuereinnahmen, da die Grunderwerbsteuer in der Regel erst bei einer Anteilsübertragung von 90 Prozent anfällt. Die Grünen kritisieren diese Praxis als ungerechtfertigte Bevorteilung von Großinvestoren und streben daher eine anteilige Erhebung der Grunderwerbsteuer nach niederländischem Vorbild an. Auch die Abschaffung der sog. ‚erweiterten Grundstückskürzung‘, d.h. die Kürzung des Gewerbeertrags bei Immobilienunternehmen um Mieteinnahmen im Bereich der Gewerbesteuer, soll bei Wahlerfolg abgeschafft und somit ausgedient haben.
Die Grünen plädieren für eine Reform der Schuldenbremse, um notwendige Investitionen zu ermöglichen. Sie schlagen auch die Einrichtung eines „Deutschlandfonds“ vor, der an diese Reform gekoppelt ist.
Die Union setzt auf Steuersatzsenkungen und insgesamt bessere Rahmenbedingungen für die Wirtschaft, lehnt Steuererhöhungen konsequent ab und geht davon aus, dass ihre Maßnahmen zu Wirtschaftswachstum und entsprechend höheren Steuereinnahmen führen. Die SPD und die Grünen fokussieren sich auf eine stärkere Belastung hoher Einkommen und Vermögen, um soziale Gerechtigkeit und ökologische Transformation zu finanzieren, während kleinere und mittlere Einkommen entlastet werden sollen.
Welche Pläne die FDP, AfD, BSW und Linke verfolgen, finden Sie im Volltext hier.
Die Ansätze reichen von wachstumsorientierten Steuerreformen (Union, FDP) bis zu sozial gerechteren Umverteilungen (SPD, Grüne, BSW, Linke) und radikalen Vereinfachungen (AfD). Die Programme verdeutlichen die unterschiedlichen Prioritäten – sei es wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit oder Vereinfachung des Steuerrechts – wobei die Machbarkeit und Langzeitfolgen einiger Vorschläge offenbleiben.
Insbesondere die fehlende Gegenfinanzierung der in Aussicht gestellten Steuerentlastungen erschwert eine valide Aussage über tatsächlich zu erwartende steuerpolitische Reformen. Dennoch scheinen sämtliche Parteien des Bundestags die kritische wirtschaftliche Lage des Landes erkannt zu haben und zum Handeln bereit zu sein. Eine Frage wird sich dennoch frühestens am 23. Februar entscheiden: Welchen steuerpolitischen Kurs schlägt Deutschland ein?
Christian Landenberger
Director
Steuerberater
Richard Markl
Partner
Dr. Klaus-Jörg Dehne
Head of Quality Legal & Tax
Rechtsanwalt
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