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Die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 könnte entscheidend für die wirtschaftliche Zukunft Deutschlands werden. Mit der steuerlichen Belastung von Unternehmen und Menschen in Deutschland werden dabei wichtige Weichen gestellt. Die vorliegenden Wahlprogramme der Parteien fokussieren sich auf unterschiedliche steuerpolitische Schwerpunkte.
Wir haben die steuerpolitischen Pläne der für die Bundestagswahl relevantesten Parteien zusammengestellt, um Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Absichtserklärungen zu geben. In diesem Beitrag erfahren Sie, was FDP, AfD, BSW und Linke ins Wahlprogramm mitgenommen haben.
Gleichzeitig erhalten Sie hier eine detaillierte Einschätzung zu Union, SPD und Grünen.
Die FDP hat ihr Wahlprogramm am 17. Dezember verabschiedet. Die FDP wirbt mit einem Steuersystem, das ‚Leistung und Investition belohnt‘. Ihre Steuerpolitik zeichnet sich durch den klaren Verzicht auf Steuererhöhungen aus. Die steuerpolitische Ausrichtung zielt auf eine Absenkung der Steuerlast für alle Einkommensgruppen, insbesondere jedoch mittlerer und höherer Einkommen. Der Spitzensteuersatz soll erst bei deutlich höheren Einkommensgrenzen greifen, um die Leistungsbereitschaft und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern. So soll der Spitzensteuersatz erst ab einem Einkommen von 96.600 EUR greifen. Wie die Union setzt sich die FDP für die Abschaffung des Solidaritätszuschlags ein, um steuerliche Entlastungen für den Mittelstand sowie ‚Besserverdiener‘ zu realisieren.
Zudem plant die FDP den Grundfreibetrag in der Einkommensteuer zu erhöhen sowie Freibeträge für Einkommen-, Erbschaft- und Schenkungsteuer automatisch an die Inflationsrate anzupassen, um eine faire Besteuerung in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten sicherzustellen. Wie etwa Union und SPD plant auch die FDP eine Steuerfreistellung von Überstunden bei in Vollzeit arbeitenden Angestellten.
Analog zu den Vorhaben der Union strebt auch die FDP eine Absenkung der Unternehmenssteuerbelastung auf maximal 25 Prozent an; der Körperschaftsteuersatz soll gesenkt werden. Einen neuen Vorstoß wagt die FDP zudem mit Hinblick auf die steuerliche Diskriminierung von Eigenkapital durch die Einführung der steuerlichen Absetzbarkeit von fiktiven Eigenkapitalzinsen. Eine weitere Entlastung soll analog der Union durch die unbeschränkte Nutzbarkeit von Verlustvorträgen, d.h. der Abschaffung der sog. Mindestbesteuerung, sowie der Ausweitung des Verlustrücktrags erreicht werden. Darüber hinaus sieht auch die FDP höhere Abschreibungsmöglichkeiten für bewegliche Wirtschaftsgüter vor, die nach Aussagen der Partei einen ‚Investitionsboom‘ auslösen sollen.
Die FDP möchte Deutschland ‚von einem Land der Sparer zu einem Land der Aktionäre‘ machen. Sie setzt sich daher für attraktivere Anlagebedingungen für Kleinanleger ein. Konkret fordert die FDP die Einführung eines sog. steuerfreien Aufstiegsvermögens, indem die Sparer nicht ausgeschöpfte Sparer-Freibeträge auf die nachfolgenden Jahre übertragen können, der Freibetrag einmalig deutlich erhöht und zudem dynamisiert wird. Durch die Wiedereinführung einer Spekulationsfrist für private Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren möchte die Partei die langfristige Kapitalanlage zur Altersvorsorge fördern. Zudem beabsichtigt die Partei die Verlustverrechnungsbeschränkung innerhalb der Abgeltungsteuer vollständig abzuschaffen.
Auch auf dem Gebiet der Kryptowährungen geht die FDP neue Wege und setzt sich für die Zulassung von Krypto-ETF‘s ein. Die Partei steht einer Verwendung des Bitcoins als Währungsreserve offen gegenüber. Parallel dazu beabsichtigt die FDP die Einführung eines digitalen Euro, der die Privatsphäre der Nutzer schützt und das Bargeld sinnvoll ergänzt.
Auf dem Gebiet der Umsatzsteuer möchte die FDP den Umfang der Unternehmer, die die ‚Ist-Versteuerung‘, d.h. die Umsatzbesteuerung im Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts, erweitern. Es sollen durch Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Speisen in der Gastronomie weitere Entlastungen geschaffen werden.
Mit weiteren Maßnahmen, wie der Einführung einer Pauschale für Betriebsausgaben, der Erhöhung der Sofortabschreibungsgrenzen.
Sowohl die Vermögensteuer wie auch die Einführung einer Finanztransaktionssteuer sieht die FDP kritisch und lehnt diese Steuern ab. Die Steuer- und Finanzverwaltung soll mit dem Konzept der ‚Easy Tax‘, d.h. dem Vorantreiben der vorausgefüllten Steuererklärung, modernisiert werden. Zudem soll das ‚Once-Only-Prinzip‘ konsequent in der Steuerverwaltung umgesetzt werden. Bürger und Unternehmen sollen bestimmte Informationen der Verwaltung nur einmal bereitstellen müssen.
Die FDP hält auch in ihrem aktuellen Programm an der Schuldenbremse fest.
Die AfD hat ihr Wahlprogramm ebenso offiziell verabschiedet. Ein Kernforderungspapier liegt ergänzend vor. Das Konzept der AfD sieht eine signifikante Erhöhung des Grundfreibetrags vor. Auch die AfD fordert die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags, um Steuerzahler zusätzlich zu entlasten. Das Steuerrecht soll durch weniger Stufen im Einkommensteuertarif, niedrigere Steuersätze und den Abbau von Steuersparmodellen deutlich vereinfacht werden. Unternehmenssteuern sollen rechtsformneutral gestaltet werden, um Bürokratie zu reduzieren. Der Grundfreibetrag soll auf 14.000 EUR erhöht werden, um Inflationsfolgen abzufedern und den Mittelstand zu entlasten. Zudem plant die AfD eine Abschaffung der Erbschaft- und Grundsteuer, wobei die Einnahmeverluste der Kommunen durch Zuschläge auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer kompensiert werden sollen. Familien sollen durch ein Familiensplitting steuerlich entlastet werden, indem die Einkünfte auf alle Familienmitglieder verteilt werden. Ein eigenes Steuererhebungsrecht der EU wird abgelehnt, um die nationale Souveränität zu wahren. Der Sparerpauschbetrag soll darüber hinaus auf 2.400 EUR erhöht werden, um den privaten Vermögensaufbau und die Altersvorsorge zu fördern.
Auch die AfD beabsichtigt die Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Speisen in der Gastronomie auf 7 Prozent.
Die AfD hält an der Schuldenbremse fest.
Das Wahlprogramm des BSW wurde am 12. Januar 2025 verabschiedet. Unter der Devise ‚Unser Land verdient mehr‘ fordert das BSW ein Steuersystem, das die breite Bevölkerung spürbar entlastet, während hohe Einkommen und Großvermögen stärker belastet werden sollen. Konkret wird eine Entlastung für mittlere Einkommen, sowie eine deutliche Erhöhung des Grundfreibetrags gefordert. Zudem soll die gesetzliche Rente bis 2.000 Euro monatlichsteuerfrei bleiben. Der Spitzensteuersatz soll erst bei ‚sehr hohen Einkommen‘ greifen. Kapitalerträge sollen, analog zu den Vorhaben der SPD und der Grünen, wie das Arbeitseinkommen besteuert werden. Auch das BSW fordert somit die Abschaffung der Abgeltungsteuer. Wie andere Parteien fordert auch das BSW ein Ende der Spekulationsfrist, die eine steuerfreie Veräußerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Immobilien, vorsieht. Bei Selbstnutzung soll weiterhin, unabhängig von einer möglichen Spekulationsfrist, eine steuerfreie Veräußerung möglich sein.
Das BSW fordert gleichermaßen einen Grundfreibetrag auf Sozialabgaben, zur Gegenfinanzierung sollen die Beitragsbemessungsgrenzen angehoben werden.
Nach Maßgabe des BSW sollen Unternehmen anstelle von Aktienrückkäufen ihr überschüssiges Kapital künftig verstärkt in Innovationen und Geschäftsmodelle investieren. Dies soll durch die Besteuerung von Aktienrückkäufen vorangetrieben werden. Wie die SPD setzt sich das BSW für die neue Rechtsform der ‚Gesellschaft mit gebundenem Vermögen‘ ein, das Unternehmensnachfolgen vereinfachen- und den Fortbestand der Gesellschaft ohne geeignete familieninterne Nachfolger sicherstellen soll.
Analog den Plänen der Grünen fordert auch das BSW eine Verschärfung des Grunderwerbsteuergesetzes bei ‚Share Deals‘. Familien, die sich das erste Eigenheim kaufen, sollen hingegen von der Grunderwerbsteuer befreit werden. Für Eigenheimbesitzer und Mieter soll für Zwecke der Grundsteuer zudem ein sog. ‚Belastungsmoratorium‘ eingeführt werden, d.h. eine vorübergehende Aussetzung bzw. ein Verzicht auf zusätzliche Belastungen soll erreicht werden. Im Zentrum der Steuerpolitik des BSW steht darüber hinaus auch eine gleichmäßige Besteuerung von vererbtem Vermögen. Es soll ein einheitlicher Steuersatz oberhalb der Freibeträge greifen, wodurch faktisch steuerliche Befreiungen von Großerwerben künftig eingeschränkt bzw. abgeschafft werden würden.
Das BSW fordert, wie die SPD und die Grünen, die Wiedereinführung der Vermögensteuer für Vermögen ab 25 Millionen EUR, die bei 1 Prozent beginnt und mit wachsendem Vermögen ansteigt – auf 2 Prozent bei 100 Millionen EUR und 3 Prozent ab 1 Milliarde EUR. Darüber beabsichtigt das BSW die Einführung einer Finanztransaktionssteuer, um spekulatives Handeln und die Entkopplung der Finanzmärkte von der Realwirtschaft einzudämmen.
Das BSW strebt eine Reform der Schuldenbremse an, um Investitionen in marode Infrastruktur zu ermöglichen, ohne durch strikte finanzielle Vorgaben eingeschränkt zu sein.
Bereits im Dezember 2024 hat Die Linke ihr Bundestagswahlprogramm vorgestellt. Ihr Credo: „Alle wollen regieren. Wir wollen verändern.“ Zentrale Anliegen sind soziale Gerechtigkeit, wirtschaftliche Umverteilung und die Sicherstellung eines bezahlbaren Lebens für alle Bürgerinnen und Bürger.
Die Linke setzt sich für eine stärkere Besteuerung hoher Einkommen und großer Vermögen ein. Sie fordert die Wiedereinführung der Vermögensteuer mit einem Freibetrag von einer Million Euro pro Person für Privatvermögen. Der Steuersatz soll progressiv gestaltet sein, beginnend bei 1 Prozent für Vermögen ab einer Million Euro bis zu 5 Prozent bei 50 Millionen Euro. Für Vermögen über einer Milliarde Euro ist ein Sondersteuersatz (Milliardärssteuer) von 12 Prozent vorgesehen.
Zusätzlich plant Die Linke eine einmalige Vermögensabgabe zur Finanzierung sozialer und ökologischer Transformationen. Diese soll die reichsten 0,7 Prozent der Bevölkerung mit bis zu 30 Prozent belasten und kann über 20 Jahre gestreckt werden. Dadurch sollen mindestens 310 Milliarden Euro generiert werden.
Hohe Einkommen sollen stärker besteuert werden:
Um niedrige Einkommen zu entlasten, sollen Einkommen bis 16.800 Euro im Jahr steuerfrei bleiben.
Die Linke fordert eine Übergewinnsteuer von 90 Prozent auf Konzerngewinne, die über den Durchschnittsgewinnen der letzten zehn Jahre liegen. Um Steuervermeidung zu verhindern, will die Partei eine Quellensteuer einführen und Steueroasen trockenlegen.
Die Körperschaftsteuer soll auf 25 Prozent erhöht werden. Zudem setzt sich Die Linke für eine Reform der Gewerbesteuer ein, die zu einer Gemeindewirtschaftsteuer umgewandelt werden soll. Dabei sollen Pachten, Mieten, Leasingraten und Lizenzgebühren in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden.
Die Partei fordert die Einführung einer Finanztransaktionssteuer in Höhe von 0,1 Prozent auf jede Finanztransaktion, um Spekulationen an den Finanzmärkten einzudämmen. Zudem sollen Steuerprüfungen bei Superreichen intensiviert werden, da laut Untersuchungen in 75 Prozent der überprüften Fälle Steuerhinterziehung festgestellt wurde.
Die Linke will die Erbschaftsteuer reformieren. Der Eingangssteuersatz soll bei 6 Prozent liegen und für Erbschaften über 3 Millionen Euro auf bis zu 60 Prozent ansteigen. Einheitliche Freibeträge von 200.000 Euro sollen für alle Erben gelten, unabhängig vom Verwandtschaftsgrad. Eine selbstgenutzte Immobilie mit bis zu 200 Quadratmetern soll steuerfrei vererbt werden können.
Die Partei fordert außerdem eine stärkere Besteuerung von Spekulationen mit Immobilien und die Abschaffung steuerlicher Schlupflöcher wie sogenannter Share Deals. Die Grunderwerbsteuer soll reformiert werden, sodass anteilige Immobilienkäufe (ab über 50 Prozent) entsprechend ihres Anteils besteuert werden.
Ein höherer Mindesthebesatz von 350 Prozent für Kommunen soll die kommunalen Unterschiede „auf Kosten der Allgemeinheit“ beseitigen.
Die Linke fordert eine höhere Besteuerung internationaler Konzerne, damit Gewinne dort versteuert werden, wo die wirtschaftliche Tätigkeit stattfindet. Eine Quellensteuer von 50 Prozent soll auf Zahlungen in Staaten erhoben werden, die sich nicht an internationale Steuerstandards halten. Sie setzt sich für die Abschaffung der Tonnagesteuer für große Reedereien ein, um deren Gewinne der regulären Gewinnbesteuerung zu unterwerfen. Zudem soll der globale Mindeststeuersatz für Unternehmen auf 25 Prozent angehoben werden.
Ferner ist es ihr Ziel, alle deutschen Staatsangehörigen in Deutschland zu besteuern, unabhängig davon, wo sie ihre Einkommen erzielt oder ihren Wohnsitz haben. Im Ausland gezahlte Steuern können dabei angerechnet werden.
Daneben hat sie es sich zum Ziel gesetzt, eine einheitliche Kerosinsteuer in der EU einzuführen, zudem soll auf Flugtickets ins Ausland der volle Mehrwertsteuersatz fällig werden sowie eine Vielfliegersteuer kommen.
Die Linke fordert eine Abschaffung der Schuldenbremse.
Die FDP legt Wert auf ein unternehmensfreundliches Steuerklima mit Steuererleichterungen für Investitionen und Kapitalanlagen, ohne Steuererhöhungen und mit einem klaren Fokus auf Leistungsanreize.
Die AfD verfolgt einen radikal vereinfachten Steuertarif mit Entlastungen durch die Abschaffung von Erbschaft- und Grundsteuer, während der Mittelstand gestärkt werden soll. Das BSW betont soziale Umverteilung, die Wiedereinführung der Vermögensteuer und die Förderung von Arbeitnehmern und Familien durch steuerliche Entlastungen. Die Linke möchte die Vermögensteuer wieder einführen und generell eine sehr viel stärkere Besteuerung von Unternehmen und Menschen mit höherem Einkommen bzw. Vermögen.
Welche Pläne die Union, SPD und die Grünen haben, finden Sie im Volltext hier.
In kurz: Die Union setzt auf Entlastungen für den Mittelstand und Unternehmen, lehnt Steuererhöhungen konsequent ab und setzt auf Wirtschaftswachstum. Die SPD und die Grünen fokussieren sich auf eine stärkere Belastung hoher Einkommen und Vermögen, um soziale Gerechtigkeit und ökologische Transformation zu finanzieren, während kleinere und mittlere Einkommen entlastet werden sollen.
Die Ansätze reichen von wachstumsorientierten Steuerreformen (Union, FDP) bis zu sozial gerechteren Umverteilungen (SPD, Grüne, BSW, Die Linke) und radikalen Vereinfachungen (AfD). Die Programme verdeutlichen die unterschiedlichen Prioritäten – sei es wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit oder Vereinfachung des Steuerrechts – wobei die Machbarkeit und Langzeitfolgen einiger Vorschläge offenbleiben.
Insbesondere die fehlende Gegenfinanzierung der in Aussicht gestellten Steuerentlastungen erschwert eine valide Aussage über tatsächlich zu erwartende steuerpolitische Reformen. Dennoch scheinen sämtliche Parteien des Bundestags die kritische, wirtschaftliche Lage des Landes erkannt zu haben und zum Handeln bereit zu sein. Eine Frage wird sich dennoch frühestens am 23. Februar entscheiden: Welchen steuerpolitischen Kurs schlägt Deutschland ein?
Christian Landenberger
Director
Steuerberater
Richard Markl
Partner
Dr. Klaus-Jörg Dehne
Head of Quality Legal & Tax
Rechtsanwalt
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