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Lassen auch Sie Ihr Unternehmen schnell von den digitalen Möglichkeiten des digitalen Euros profitieren! Neben der rechtssicheren Umsetzung entwickeln unsere Digital Finance Experten für Sie Mehrwertdienste und unterstützen Sie bei Verhandlungen zwischen Payment Service Provider und Handel im Zusammenhang mit der Neuordnung von Bezahlverfahren. So können Sie Zusatzerträge generieren und Ihre Kosteneffizienz verbessern.
Damit Sie planen und rechtzeitig die richtigen Entscheidungen für Ihr Unternehmen treffen können, unabhängig ob es sich um einen Payment Service Provider, einen neuen Player in der Finanzbranche oder ein Unternehmen der Realwirtschaft handelt, beraten wir Sie schon jetzt umfassend zum digitalen Euro.
Heinrich Thiele
Partner
Rechtsanwalt, Steuerberater
Jörg Mühlenkamp
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Warum digitale Währung
Heutige Geldformen werden nicht verschwinden, sondern durch digitale Komponenten ergänzt. Hinzu kommen sogenannte Trigger-Lösungen, Giralgeldtoken und Central Bank Digital Currency (CBDC) – in Europa ist dies der digitale Euro.
Trigger-Lösungen bilden eine technische Brücke zwischen Blockchain-Technologie und dem konventionellen Zahlungsverkehr. Zum Beispiel könnten in einem ersten Schritt die auf der Blockchain laufenden Geschäftsprozesse der Industrie mit dem konventionellen Zahlungsverkehr, wie z.B. dem SEPA-Verfahren (Single European Payment Area), vernetzt werden. Dies ist jedoch noch nicht das Ende der Entwicklung des Geldsystems.
Beim Giralgeldtoken handelt es sich um eine Kundeneinlage bei einer Bank. Diese wird mittels eines Tokens digital abgebildet. Ein Token wiederum wird auf einer dezentralen Plattform gespeichert und repräsentiert einen Vermögenswert, Vermögensgegenstand oder ein Wirtschaftsgut. Der Giralgeldtoken ermöglicht vollautomatische, hochfrequente und kleinste Zahlungen (zum Beispiel in der Form von „Paymentsstreams“). Transaktionen können zu jeder Zeit, nahezu in Echtzeit, friktionslos und programmierbar in bestehende Geschäftsprozesse auf der Blockchain abgebildet werden.
In vielen Ländern werden digitale Währungen zunehmend relevant. Apple Pay, DeFi oder Bitcoin – digitale Zahlungsmethoden setzen sich immer stärker am Markt durch. Mit Hilfe von digitalen Währungen lassen sich Transaktionen, weitgehend ohne Banken, vollziehen. Die Europäische Zentralbank (EZB) arbeitet derzeit mit Hochdruck daran, den digitalen Euro als CBDC einzuführen.
Andere Zentralbanken sind bei der Einführung digitaler Zentralbankwährungen bereits erheblich weiter als Europa. So hat China bei den Olympischen Spielen 2022 in Peking erstmals einem internationalen Publikum den digitalen Yuan vorgestellt.
Als digitales Zentralbankgeld kann der digitale Euro wie Bargeld neben Münzen und Banknoten in sämtlichen Ländern der Eurozone eingesetzt werden – aber in virtueller Form. Abgesehen von wenigen Ausnahmen ist jeder Händler verpflichtet, den digitalen Euro als gesetzliches Zahlungsmittel anzunehmen. Er gewährleistet eine schnelle, sichere und innovative Zahlung. Dabei ist er nicht gleichzusetzen mit Kryptowährungen: Der digitale Euro wird als gesetzliches Zahlungsmittel von der EZB ausgegeben und reguliert. Er ist damit genauso sicher wie Bargeld und ist nur den üblichen Schwankungen gegenüber Währungen außerhalb der Eurozone ausgesetzt. Demgegenüber werden Kryptowährungen im Internet unabhängig von Zentralbanken und Behörden erstellt. Sie haben keinen Bezug zu den ansonsten üblichen Währungen wie Euro oder Dollar und sind starken Kursschwankungen unterworfen.
Trotz dieser wichtigen Unterschiede gibt es auch einige Gemeinsamkeiten: Digitaler Euro ebenso wie Kryptowährungen sind beide digitale Zahlungsmittel auf Basis einer Blockchain-Lösung. Damit diese Zahlungsmittel genutzt werden können, ist ein digitales Wallet, eine Art digitales Portemonnaie, erforderlich, ohne dass ein Bankkonto eröffnet werden muss.
Im Juli 2021 hat die EZB die Entscheidung über den Start der Investigationsphase zum Digitalen Euro gefällt und ein Projektteam innerhalb der EZB implementiert. Seitdem hat sich die EZB schwerpunktmäßig mit Technologie und Datenschutz befasst.
Ende Juni 2023 hat die EU-Kommission einen Legislativvorschlag für den digitalen Euro vorgelegt.
Im November 2023 hat auf der Grundlage einer Entscheidung des EZB-Rats die Vorbereitungsphase zur Einführung des digitalen Euros begonnen. Diese soll zwei Jahre, also bis Ende des Jahres 2025, dauern. Nach Abschluss dieser Phase will die EZB entscheiden, ob der Weg für die Markteinführung des digitalen Euros geebnet wird. In diese Phase fällt auch der Abschluss der Beratung in Europäischem Rat und Parlament zum Legislativvorschlag der EU-Kommission. Es ist nicht voraussehbar, welche Position dabei in Brüssel mehrheitsfähig ist und wie sich der Gesetzesvorschlag noch verändern wird. Ziemlich sicher ist jedoch, dass es zu einer Verabschiedung der Verordnung kommen wird. Dann ist der Weg frei für die EZB, den digitalen Euro einzuführen und Anbieter auszuwählen, die eine Plattform sowie die Infrastruktur für einen digitalen Euro entwickeln könnten.
Nach Einschätzung von Experten, die in das Projekt „Digitaler Euro“ bei der EZB eingebunden sind, dauert es bis zur Marktreife des digitalen Euro noch ungefähr vier bis fünf Jahre. Nach der jetzigen Zeitplanung wird deshalb mit einer Einführung frühestens 2027/2028 gerechnet.
Ein digitaler Euro wäre somit eine Zahlungslösung für viele Gelegenheiten und damit jederzeit und überall im Euroraum verwendbar. Der digitale Euro ermöglicht sichere Echtzeitzahlungen – im stationären Handel, online oder zwischen Privatpersonen, unabhängig davon, in welchem Land des Euroraums sich die Beteiligten befinden und bei welchem Zahlungsdienstleister sie ein Konto unterhalten. Mit dem digitalen Euro können Zahlungsprozesse beschleunigt, automatisiert und internationalisiert werden. Vorgesehen ist, dass der digitale Euro sowohl Online- als auch Offline-Funktionen bieten soll, damit er auch bei eingeschränkter Internetverbindung einsetzbar ist.
Zurzeit ist die Zahlungslandschaft im Euroraum noch stark fragmentiert. Ein digitaler Euro wäre eine gesamteuropäische Zahlungslösung, die überall im Euroraum akzeptiert wird, und somit eine einfachere und kostengünstigere Alternative im Vergleich zu den bisherigen Zahlungslösungen darstellt. Der digitale Euro führt zu einer Stärkung der Verhandlungsposition des Handels gegenüber den Anbietern von Zahlungslösungen. Die finanziellen Vorteile daraus könnten dann an die Kundinnen und Kunden weitergegeben werden.
Auch die Industrie kann die Vorteile des digitalen Euros nutzen, insbesondere wenn dieser programmierbar ausgestaltet wird, was aufgrund fehlender technischer Lösung noch nicht sicher ist.
Der digitale Euro könnte auf einer Distributed-Ledger-Technologie (DLT) implementiert werden. Ein DLT-basierter digitaler Euro könnte mit Smart Contracts verknüpft werden. Vereinfacht ausgedrückt sind Smart Contracts kodierte, DLT-basierte „Wenn-dann-Bedingungen“, die zu einer automatischen Auslösung von Zahlungen führen. Diese Automatisierung von Transaktionen birgt hohe Effizienzsteigerungspotenziale, da DLT-basierte Geschäftsvorfälle direkt mit Zahlungen verbunden werden können. Es könnten somit folgende Transaktionen vorgenommen werden:
Wird der digitale Euro mit den oben genannten Features ausgestaltet, können ganz neue Geschäftsmodelle in den Bereichen Industrie 4.0, Logistik, Mobilität, Energie sowie Machine Economy entstehen.
Mit der Einführung des digitalen Euros werden Banken und andere Finanzdienstleister nicht überflüssig. Sie übernehmen zukünftig die Funktion von beaufsichtigten Intermediären, die die EZB einsetzt, um den digitalen Euro auszugeben und die Wallets für den Endverbraucher zu verwalten. Letztendlich fungieren sie als direkte Geschäftspartner von Verbrauchern, Händlern sowie Unternehmen, indem sie sämtliche Endnutzerdienste erbringen.
Die Einführung des digitalen Euros birgt für das Geschäftsmodell von Banken und Finanzinstituten folgende Chancen und Risiken:
Datenschutz ist ein wichtiger Aspekt bei der Entwicklung eines digitalen Euros, da er dem grundrechtlich gesicherten Schutz der Privatsphäre dient. Der Legislativvorschlag für den digitalen Euro sieht folgendes Datenschutzniveau vor: Wird die Offline-Lösung gewählt, sind anonyme Offline-Zahlungen innerhalb des gesetzlichen Rahmens möglich und auf bargeldähnliche Beträge beschränkt. Damit wird sichergestellt, dass der digitale Euro die Eigenschaften des bestehenden Bargelds hat, welches anonym eingesetzt werden kann. Wird die Online-Variante gewählt, fehlen Verbesserungen für einen Schutz der Privatsphäre. Bei der Eröffnung eines Online-Accounts bei dem von der EZB überwachten Intermediär werden regelmäßig verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Weitere Datenverarbeitungsvorgänge finden beim Transfer digitaler Euros statt. Die EZB selbst verarbeitet eine Vielzahl personenbezogener Daten. Nutzung und Umfang dieser Daten sind vor dem Hintergrund der Datensparsamkeit individuell festgelegt. Anonymität im Verhältnis zur EZB soll im Zusammenhang mit der Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten insoweit durch geeignete technische und organisatorische Vorkehrungen sichergestellt werden. Diese Maßnahmen dienen dazu, dass die EZB die Nutzer des digitalen Euros nicht direkt identifizieren kann. In diesem Zusammenhang beteuert die EZB immer wieder, dass sie im Gegensatz zu kommerziellen Zahlungsanbietern kein kommerzielles Interesse an der Nutzung solcher Daten hat.
Wie andere digitale Infrastrukturen kann auch der digitale Euro zum Ziel von Cyberangriffen werden. Die EZB versichert jedoch, dass sie zur Minimierung dieses Risikos modernste Technologien anwenden wird, um die Sicherheit des digitalen Euros zu gewährleisten.
Der digitale Euro hat nur dann Erfolg, wenn er von weiten Teilen der Bevölkerung akzeptiert wird. Erfolgsfaktoren für die Akzeptanz sind die Ausgestaltung als gesetzliches Zahlungsmittel sowie in der Offline-Version die Möglichkeit wie beim Bargeld anonyme Zahlungen vornehmen zu können.
Der Kunde muss keine Geschäftsbeziehung zu einem neuem Payment Service Provider oder der EZB begründen. Vielmehr kann seine Hausbank beim digitalen Euro den Front-End-Service im Verhältnis zur EZB zur Verfügung stellen. Um negative Auswirkungen auf die finanzielle Stabilität und Finanzierungsstrukturen zu vermeiden, wird der digitale Euro allerdings mit einem Transaktionslimit im einstelligen Tausenderbereich ausgestattet sein, so dass für größeren Transaktionen ein weiteres, konventionell geführtes Konto erforderlich wird.
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