Unsere Experten beraten sowohl internationale Konzerne als auch kleine und mittelständische Unternehmen in allen Fragen des Außenwirtschafts-, Zoll- und Verbrauchsteuerrechts. Wir bieten Ihnen – auch auf internationaler Ebene – maßgeschneiderte, interdisziplinäre Lösungen.
Dazu beherrschen wir alle entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen für den sicheren Import und Export von Waren und die Behandlung von Erzeugnissen, die mit Verbrauchsteuern belegt sind. Wir unterstützen Sie nicht nur bei Rechtsfragen, sondern sind auch Ihr Berater, wenn es um das Management oder die Organisation Ihres Unternehmens und Ihrer Unternehmensprozesse des Zoll-, Außenwirtschafts- oder Verbrauchsteuerbereichs geht. Natürlich vertreten wir Ihre Interessen auch gegenüber den Behörden und im Falle einer Streitigkeit auch vor nationalen und europäischen Gerichten.