Update America First (Again): Neue US-Strafzölle für Mexiko, Kanada und China?

Foto: Eine US-Flagge weht im Wind, vor weißem Hintergrund.
  • 28.11.2024
  • Lesezeit 11 Minuten

Der designierte US-Präsident Trump hat „Strafzölle“ in Höhe von 25 Prozent auf alle Güter aus Mexiko und Kanada angekündigt. Auch Deutsche Unternehmen wären davon betroffen. Die neuen Ankündigungen zeigen: Unternehmen in der Europäischen Union sollten die Hinweise auf EU-Strafzölle sehr ernst nehmen.

Der zukünftige US-Präsident Donald Trump hatte diese Woche angekündigt, „Strafzölle“ von 25 Prozent gegenüber Mexiko und Kanada zu verhängen. Ebenso denkt Trump über einen Zusatzzoll von zehn Prozent für alle Einfuhren aus China nach. Diese Zölle sollen auf alle Produkte, die aus diesen Staaten in die USA eingeführt werden, anwendbar sein. Betroffen wären davon auch deutsche Unternehmen – allen voran Autobauer – deren globaler Produktions-Footprint und wichtige Absatzmarkt die genannten Länder umfasst.

Begründung nicht mit WTO-Grundsätzen konform – „Deal“ wahrscheinlich

Die Begründung für diese Zollabgaben dürfte den Grundsätzen der Welthandelsorganisation nicht entsprechen. Trump möchte mit diesen Zöllen die US-Kosten refinanzieren, welche durch die Einfuhr illegaler Drogen und Einwanderer aus diesen Staaten in die USA den Vereinigten Staaten entstehen. 

Ob es hier zu einem WTO-Streit mit den genannten Ländern kommt, ist fraglich. Man kann eher davon ausgehen, dass vor Einführung eine Vereinbarung zwischen den USA und den betroffenen Staaten getroffen wird.

EU-Unternehmen sollten Ankündigungen sehr ernst nehmen

Die neuen Ankündigungen zeigen jedoch, dass selbst verbündete Staaten vor der Androhung von Strafzöllen nicht sicher sind. Die EU und ihre Unternehmen sollten die Hinweise auf EU-Strafzölle – vgl. unseren Newsletter vom 8. November 2024 – daher sehr ernst nehmen.

In Europa steht derweil das Mercosur-Abkommen zum Freihandel zwischen EU-Ländern und mehreren südamerikanischen Ländern auf der Kippe: Polen und Frankreich wollen das Freihandelsabkommen nicht unterschreiben.

Baker Tilly wird weiterhin die Entwicklungen beobachten und auf unsere Homepage darüber berichten.

 

Aktuelle Updates

Update, 10. April 2025:

Der US-Präsident hat am gestrigen Abend ein 90-tägiges Zoll-Moratorium verkündet. In dieser Zeit soll ein gesenkter Zollsatz in Höhe von zehn Prozent für alle betroffenen Länder gelten. Davon ausgenommen ist die Volksrepublik China.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen begrüßte dies am Donnerstagmorgen: Die Aussetzung der Zölle sei ein wichtiger Schritt für die Stabilisierung der Weltwirtschaft. Die Europäische Union setze sich weiter für Verhandlungen mit den USA ein, um einen „reibungslosen, für beide Seiten vorteilhaften Handel zu erreichen“.

Infolge der US-Zollwende kündigte am Donnerstagmittag auch die Europäische Kommission ein Moratorium an: Die Gegenzölle der EU würden ebenfalls für 90 Tage nicht in Kraft treten. In dieser Zeit wolle man „Verhandlungen eine Chance geben“, so von der Leyen. Im Falle eines Scheiterns lägen jedoch weiterhin alle Optionen auf dem Tisch, sagte die Kommissionspräsidentin.


Update, 9. April 2025:

Die EU hat heute in einer Presseerklärung verlautbart, dass sich die Mitgliedstaaten auf Gegenmaßnahmen gegen die von Präsident Trump verhängten US-Zölle geeinigt haben. 

Die Maßnahmen, d. h. Strafzölle auf US-Produkte, sollen am 15. April 2025 in Kraft treten.

Der Rechtsakt und insbesondere die Liste der betroffenen Produkte wurden indes noch nicht veröffentlicht. Es sollen jedoch Zusatzzölle zwischen zehn und 25 Prozent auf Tabak, Motorräder, Geflügel, Stahl und Aluminium erhoben werden. Überraschenderweise soll Bourbon Whiskey von der Liste gestrichen worden sein. Insgesamt werden damit Zusatzzölle in Höhe von rund 22 Milliarden Euro auf US-Waren erhoben.

Die EU stellte zugleich klar, dass sie weiterhin für Gespräche zur Lösung des Handelskonflikts offen ist.


Update, 3. April 2025:

Präsident Trump hat am „Liberation Day“ erwartungsgemäß seine neue Zollstrategie vorgestellt. Diese sieht massive neue allgemeine Zollsätze zwischen zehn und 50 Prozent für 38 Staaten vor. 

Für Waren aus der EU sollen zukünftig bei Einfuhr in die USA 20 Prozent Zusatzzoll anfallen. Für Waren aus China fallen 34 Prozent an während Waren aus UK nur mit zehn Prozent belegt werden. Für die Berechnung der Höhe der Zusatzzölle je Land wurde das Handelsdefizit als Bemessungsgrundlage herangezogen. Die Zölle gelten für alle Waren aus dem jeweiligen Land, das heißt es wird nicht weiter nach Warengruppen unterschieden.

Die EU hatte kurzfristig das für den 2. April 2025 vorgehsehen Wiederinkrafttreten der Strafzölle auf ausgewählte US-Produkte, beispielsweise Whiskey oder Motorräder, verschoben. Stattdessen hatte die EU bereits vor dem Zollhammer der USA angekündigt, ihre Gegenmaßnahmen der Stufen 1 und 2 gemeinsam zu bestimmen und in Kraft zu setzen. Diese sollen nach Bekanntgabe ab Mitte April Anwendung finden. Es ist zu erwarten, dass die EU-Gegenmaßnahmen nunmehr härter ausfallen werden als bisher angenommen. Dennoch hofft die EU, den Handelskonflikt auf diplomatischem Weg abwenden zu können. 

Auch andere Staaten wie Kanada und China haben erneut Gegenmaßnahmen sowie Klagen vor der Welthandelsorganisation angekündigt.


Update, 27. März 2025:

Präsident Trump hat einen Zoll von 25 Prozent auf Importe von Autos und Autoteilen in die USA angekündigt. Der Zoll soll am 2. April 2025 in Kraft treten, die Abgaben für Autoimporte werden ab dem darauffolgenden Tag erhoben. Für Autoteile sollen die Zölle ab Mai gelten. Die Maßnahme richtet sich insbesondere gegen Mexiko, Japan, Kanada und Deutschland, die die wichtigsten ausländischen Lieferanten von Autos und Autoteilen in die USA sind.


Update, 12. März 2025:

Die US-Zölle in Höhe von 25 Prozent auf Aluminium- und Stahlimporte sind ab heute in Kraft. Diese US-Maßnahmen treffen insbesondere China, Kanada und die EU. 

Die EU reagiert mit einem zweistufigen Gegenmaßnahmenplan auf die aus EU-Sicht unberechtigten US-Zölle.

In der ersten Stufe werden die ausgesetzten Gegenmaßnahmen aus den Jahren 2018/2020 zum 1. April 2025 wieder in Kraft gesetzt. Die Maßnahmen betreffen Strafzölle unter anderem auf US-Motorräder (Harley-Davidson), Bourbon-Whiskey, Jeans, Boote und Erdnussbutter.

In der zweiten Stufe wird die Kommission ein Paket neuer Gegenmaßnahmen für US-Exporte erarbeiten und vorlegen. Diese sollen nach Konsultation der Mitgliedstaaten und Interessengruppen bis Mitte April in Kraft treten. Welche genauen Maßnahmen in dem Paket enthalten sind, wurde noch nicht bekanntgegeben. 

In den letzten Tagen ist zudem der Handelsstreit um die US-Zollabgaben zwischen Kanada und den USA eskaliert. Nachdem Präsident Trump an der Einführung der Zollabgaben für kanadische Produkte festhielt, führte Kanada Gegenmaßnahmen ein und erhebt derzeit auf Stromexporte aus Ontario einen Ausfuhrzoll in Höhe von 25 Prozent. Trump reagierte und kündigte an, den Notstand für die Stromversorgung im betroffenen Gebiet auszurufen. Zudem kündigte er an, die Zusatzzölle auf Stahl- und Aluminiumimporte aus Kanada auf 50 Prozent zu erhöhen. 

Auch die chinesische Reaktion auf die US-Zölle fällt scharf aus. So führte China zum 10. März auf verschiedene US-Produkte Zusatzzölle von zehn bis 15 Prozent ein. Zudem kündigte China an, gegen die US-Strafzölle rechtliche Schritte vor der Welthandelsorganisation (WTO) einzuleiten.

Keine Verlässlichkeit der USA: In den letzten Wochen kündigte der US-Präsident mehrfach Zölle gegen Mexiko und Kanada an, setzte diese wieder aus und führte sie ein, um sie dann teilweise wieder auszusetzen. Eine verlässliche und planbare US-Zollpolitik wie in den vergangenen Jahrzehnten ist nicht mehr gegeben und Unternehmen können sich nicht weiter darauf verlassen. Vielmehr müssen Unternehmen ihr US-Geschäft kritisch unter den neuen Gegebenheiten beleuchten. Wir empfehlen, rechtzeitig Alternativen in Betracht zu ziehen.


Update, 20. Februar 2025:

Der US-Präsient hat auf einer Pressekonferenz weitere Strafzölle in Höhe von etwa 25 Prozent auf Fahrzeuge aus der Europäischen Union angekündigt.

Hintergrund ist, dass die EU für Kraftfahrzeuge i. d. R. einen Zollsatz von zehn Prozent erhebt, während der US-Zollsatz bei nur 2,5 Prozent liegt. Nach Ansicht der USA liegen somit ungleiche Wettbewerbsbedingungen vor.

Außer Acht gelassen wird in dieser Kalkulation, dass die Höhe der Zolltarife in den USA und in der EU je nach Warengruppe unterschiedlich sind. Sie liegen im Durchschnitt in beiden Jurisdiktionen bei etwa einem Prozent und sind somit ausgeglichen. Unerwähnt bleibt auch, dass etwa der US-Zollsatz auf Pick-up-Trucks 25 Prozent beträgt, d. h., dass er deutlich höher ausfällt als der EU-Zollsatz mit zehn Prozent. 

Neben der Autoindustrie kündigte Trump auch an, die Pharmaimporte mit zusätzlichen Abgaben zu belasten. Aufgrund des sehr hohen Exportvolumens von Pharmazeutika in die USA dürfte diese Ankündigung die deutsche Industrie deutlich stärker belasten. So geht eine Studie des ifo-Instituts von einem Umsatzeinbruch in Höhe von 30 Prozent aus, sollten auf Pharmaprodukte tatsächlich 25 Prozent Strafzoll anfallen.

Genaueres zu den angekündigten neuen Strafzöllen will Trump am 2. April 2025 verkünden. 

Die Europäische Kommission hat ein Q&A zu Fragen der gegenseitigen Zollpolitik der USA eingerichtet.


Update, 11. Februar 2025:

Präsident Trump erhebt auf EU-Stahl- und Aluminiumprodukte einen Strafzoll in Höhe von 25 Prozent. Die Zölle sollen Mitte März in Kraft treten. EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen kündigte Gegenmaßnahmen an, die bereits vorbereitet sein sollen. So heißt es aus EU-Kommissionskreisen, dass eine Liste mit Gegenzöllen bereitstehe.

Ob es tatsächlich zu den Strafzöllen kommt, steht noch nicht fest. Die EU sucht weiterhin den konstruktiven Dialog und hat offiziell noch keine Gegenmaßnahmen verkündet. Sie sondiert, ob ein Handelskrieg durch einen „Deal“ abgewendet werden kann.

Wir empfehlen Unternehmen, vom Worst Case auszugehen. Sie sollten mit Strafzöllen auf diejenigen Produkte und Produktgruppen kalkulieren, die bereits in der ersten Trump-Administration davon betroffen waren. Spezielle Zollverfahren und die konsequente Nutzung von Freihandelsabkommen (alternatives Sourcing) könnten durch die neuesten Entwicklungen wichtiger werden.


Update, 05. Februar 2025:

Die eingeführten Strafzölle gegen Mexiko und Kanada werden ausgesetzt. Die Aussetzung soll für 30 Tage gelten, nachdem die Staaten zugesagt hatten, ihre Maßnahmen gegen den Fentanyl-Schmuggel sowie die illegale Migration zu verstärken.

China geht einen anderen Weg und hat Strafzölle gegen US-Energieprodukte angekündigt, welche am 10. Februar in Kraft treten sollen. Insbesondere betroffen sind Rohöl sowie Kohle und Flüssiggas, die mit einer Zusatzabgabe von zehn bzw. 15 Prozent belegt werden. Zudem erhöht Peking den Druck durch die Ankündigung, kartellrechtliche Untersuchungen gegen Google einzuleiten.


Update, 02. Februar 2025:

Präsident Trump macht Ernst und setzt seine Ankündigungen um. Seit dem 1. Februar gelten zusätzliche Zölle von 25 Prozent für Waren aus Mexiko und Kanada. Zudem treten 10 Prozent „Strafzölle“ für Waren aus China in Kraft.

Unklar ist noch, inwieweit Ausnahmen bestehen sollen, beispielsweise für Öleinfuhren. Fraglich ist, ob die Verhängung von Strafzöllen nach den WTO-Regularien zulässig ist, insbesondere im Lichte des bestehenden Freihandelsabkommens zwischen den USA, Kanada und Mexiko.

Betroffene Staaten reagieren mit Klagen und Vergeltung

Als Reaktion kündigte Kanada an, auf diverse US-Produkte ebenfalls einen Strafzoll in gleicher Höhe zu erheben. Dies soll in zwei Schritten erfolgen: Ab Dienstag, den 4. Februar, sollen auf US-Waren im Wert von etwa 30 Milliarden kanadischen Dollar die Strafzölle anwendbar sein, darunter Getränke, Kosmetika und Papiererzeugnisse. Im nächsten Schritt soll eine zweite Liste mit betroffenen US-Waren veröffentlicht werden, deren Wert sich Schätzungen zufolge auf 125 Milliarden kanadische Dollar belaufen wird. Gegenstand der zweiten Liste sollen PKW, LKW, Stahl- und Aluminiumerzeugnisse, bestimmte Obst- und Gemüsesorten, Rind- und Schweinefleisch, Milchprodukte und weitere Waren sein. Zudem werden weitere Maßnahmen geprüft, beispielsweise in den Bereichen kritische Mineralien, Energieversorgung und sonstige partnerschaftliche Zusammenarbeit.

China will die Strafzölle juristisch vor der Welthandelsorganisation anfechten.

Mexiko kündigte ebenfalls an, auf US-Waren Strafzölle erheben zu wollen. Details liegen noch nicht vor.

Präsident Trump untermauert damit seine Entschlossenheit, die im Wahlkampf erfolgten Ankündigungen umzusetzen. Unklar ist, ob auch gegen die EU Strafzölle verhängt werden oder dies noch durch Verhandlungen abgewendet werden kann. Wir empfehlen Unternehmen jetzt alternative Strategien „in der Tasche“ zu haben, sollte Trump tatsächlich Zölle gegen die EU verhängen.


Update, 04. Dezember 2024:

Das Druckmittel Zölle verwendet der designierte US-Präsident nunmehr auch gegenüber den BRICS-Staaten. Er droht an, Zölle von bis zu 100 Prozent auf alle Waren aus diesen Staaten erheben zu wollen, sollten diese Länder sich vom US-Dollar als internationales Zahlungsmittel abwenden. Zu den BRICS-Staaten zählen Brasilien, Russland, Indien, China, Südafrika, Iran, Ägypten, Äthiopien und die Vereinigten Arabischen Emirate. Die Drohung kommt wenige Tage nachdem Trump Strafzölle für Waren aus Kanada, Mexiko und China in Aussicht gestellt hatte.

Waren diese Informationen hilfreich?
Artikel teilen:

Autoren dieses Artikels

Sebastian Billig

Partner

Rechtsanwalt

Sven Pohl

Director

Rechtsanwalt

Was können wir für Sie tun?

Jetzt Kontakt aufnehmen

Kontakt aufnehmen