Ihre Herausforderung - unsere Lösung

In der heutigen Geschäftswelt ist Nachhaltigkeit mehr als nur ein Schlagwort – es ist ein entscheidender Aspekt der Unternehmensstrategie. Als Wirtschaftsprüfer sind wir prädestiniert für die (Weiter-)Entwicklung und Prüfung Ihrer Nachhaltigkeitsberichtserstattung. Unsere Dienstleistungen helfen Ihnen, den wachsenden Anforderungen von Regulierungsbehörden, Investoren und der Öffentlichkeit gerecht zu werden. Gemeinsam mit Ihnen erfassen wir den Status quo in Ihrem Unternehmen. Das Ergebnis erhalten Sie in einem ESG-Audit Report als Action Plan. Mit dem Action Plan gewährleisten wir, dass Ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht nur den ESG-Reporting Standards entspricht, sondern auch Ihr Engagement in den drei Bereichen Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance) auf eine mögliche Wertschaffung ausgerichtet ist. 

Unsere Experten verfügen über umfassendes Wissen in den Bereichen Umwelt, soziale Verantwortung und Unternehmensführung (ESG). Wir bieten Ihnen eine holistische Unterstützung – von der ersten Gap- und Wesentlichkeitsanalyse, über die Strategieentwicklung bis hin zur finalen Prüfung Ihrer Nachhaltigkeitsberichte. Dabei nutzen wir etablierte freiwillige Rahmenwerke wie GRI etc. oder achten auf die ordnungsmäßige Anwendung von gesetzlich vorgegebenen Rahmenwerken (CSRD/ESRS, EU-Taxonomie), um sicherzustellen, dass Ihre ESG-Berichterstattungen die aktuellen und zukünftigen regulatorischen Anforderungen erfüllen und Ihre Stakeholder effektiv ansprechen.

Unsere Services im Bereich ESG-Audit

Prüfung von nicht-finanziellen Informationen

  • Verpflichtende und freiwillige Berichterstattung
  • Transition freiwillig/verpflichtend
  • Non-financial KPI / Covenants
  • Readiness Assessments & projektbegleitende Prüfung
  • ESG-Due Diligence
  • Social Compliance

Beratung ESG-Berichterstattung

  • Begleitung bei der Wesentlichkeitsanalyse nach dem Konzept der Doppelten Wesentlichkeit
  • Entwicklung einer ESG-Berichterstattungsstrategie
  • Umsetzung der EU-Taxonomie-Verordnung
  • Umsetzung der EU-Offenlegungsverordnung
  • ESG-Audit Checklist
  • ESG-Prozesse, IKS, RMS, CMS Design und Implementierung
  • ESG-Software: Auswahl und Unterstützung der Implementierung
  • ESG-Audit Training und Kompetenzaufbau 
Nils Borcherding

Partner

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

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Überarbeitung der EU-Richtlinie für Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Europäische Union hat als Teil des Europäischen Green Deals die Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung signifikant weiterentwickelt. Mit der Veröffentlichung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) im Dezember 2022 und deren Inkrafttreten im Januar 2023 wurden Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2024 verpflichtet, ihre Nachhaltigkeitsberichte gemäß strengeren EU-Standards zu erstellen und externe Prüfungen zu unterziehen.

Diese Prüfungen, die zunächst zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit erfolgen, sollen mittelfristig zu Prüfungen mit einer zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit erweitert werden, um die Qualität und Zuverlässigkeit der Nachhaltigkeitsinformationen weiter zu erhöhen und die Informationsbedürfnisse der Nutzer umfassend zu befriedigen.

Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung: Was ist ein ESG-Audit?

Die Notwendigkeit einer externen Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten ist inzwischen fest etabliert, um die Glaubwürdigkeit und Genauigkeit der berichteten Informationen zu gewährleisten. Unter Anwendung des International Standard on Assurance Engagements ISAE 3000 (Revised), beurteilen unsere Prüfer, ob Ihre Nachhaltigkeitsinformationen den anwendbaren ESG-Standards entsprechen.

Der Prüfungsprozess umfasst die Evaluierung der Übereinstimmung mit Rahmenwerken, Gespräche mit Verantwortlichen und stichprobenartige Überprüfungen, um ein valides Urteil über die Zuverlässigkeit der Nachhaltigkeitsberichte abgeben zu können.

Bewertungskriterien bei der Nachhaltigkeitsprüfung

Die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung orientiert sich an den Kriterien der Relevanz, Vollständigkeit, Verlässlichkeit, Neutralität und Verständlichkeit. Die Untermauerung der Nachhaltigkeitsinformationen durch entsprechende Belege ist essenziell, wobei die Art der Prüfungshandlungen – begrenzte oder hinreichende Sicherheit – vom gewünschten Sicherheitsgrad abhängt.

Der abschließende Vermerk samt Prüfungsurteil reflektiert diese Bewertungen und bietet eine fundierte Einschätzung Ihrer Nachhaltigkeitsberichte.

Ausblick und Unterstützung

Nach der bereits in Kraft getretenden CSRD sind nun alle berichtspflichtigen Unternehmen verpflichtet, ihre Nachhaltigkeitsberichte extern prüfen zu lassen, beginnend mit einer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit. In den kommenden Jahren ist eine Ausweitung dieser Prüfungstiefe geplant, die eine noch größere Sicherheit bieten wird, aber auch erhöhte Anforderungen an die Aufstellung der Nachhaltigkeitsberichte stellt.

Wir begleiten Sie durch diesen Prozess und helfen Ihnen, die Verlässlichkeit und Transparenz Ihrer Nachhaltigkeitsinformationen zu optimieren.