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Finanzierung und Förderung: Neuausrichtung im Koalitionsvertrag
US-Sonderzölle: Kurzfristig optimieren – mittelfristig vorbereiten
§ 153 Abs. 4 AO – Neues Risiko oder Business as usual?
EU-Omnibus-Paket: Weniger Aufwand bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung?
Baker Tilly startet mit 23 neuen Directors ins Jahr 2025
In the News: Baker Tilly greift im Genossenschaftssektor an
Koalitionsvertrag 2025: Was sich bei der Fernwärme ändern soll
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Koalitionsvertrag und Steuerrecht – Ein Dokument des steuerlichen Pragmatismus
NIS-2 und kein Ende: Umsetzung in Deutschland verzögert sich weiter
Neue Anforderungen an die Cloud-Verarbeitung von Gesundheitsdaten
Öffentliche Vergabe: Cyberversicherungen rechtssicher beschaffen
Branchenspezifische Kenntnisse sind unerlässlich, um die besten Voraussetzungen für individuelle Lösungen zu …
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Handelsrechtliche Bilanzierung von Emissionsberechtigungen und des THG-Quotenhandels
Energiestudie: Unsicherheit bremst Investitionen von Industrie und Versorgern in Deutschland
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Braunschweiger Traditionslogistiker Wandt begibt sich mit Baker Tilly in Eigenverwaltung
Dr. Alexander Fridgen zum vorläufigen Insolvenzverwalter der Reha-Klinik Prinzregent Luitpold Bad Reichenhall bestellt
Richard Markl
Partner
Steuerberater
Das Wachstumschancengesetz ist, nachdem es den Bundesrat passiert hat (22. März 2024), nunmehr im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl 2024 I Nr. 108 vom 27. März 2024).
Was sich ändert und was Unternehmen jetzt wissen sollten.
Bereits zum 13. Mal hat der US-Verlag Best Lawyers sein international bekanntes und aufwendiges Umfrageverfahren durchgeführt, um die jeweils Besten eines Rechtsgebiets auszuzeichnen.