Baker Tilly berät CFL bei Containerschifferwerb

Baker Tilly berät CFL bei Containerschifferwerb
  • 24.04.2025
  • Lesezeit 2 Minuten

Baker Tilly unterstützte CFL beim ersten Containerschiff-Erwerb der Falklandinseln, der die lokale Logistik stärkt und die Inseln global besser vernetzt. Ein strategischer Schritt für Wachstum und Infrastruktur.

Die internationale Beratungsgesellschaft Baker Tilly hat Consolidated Fisheries Ltd. (CFL), eines der führenden Fischereiunternehmen der Falklandinseln, beim Erwerb des Containerschiffs MV Unispirit steuerlich beraten und die Strukturierung der Transaktion begleitet. Es handelt sich um den ersten Erwerb eines Containerschiffs durch ein lokal ansässiges Unternehmen der Falklandinseln.

Die Übergabe des Schiffs an CFL erfolgte am 7. April 2025 in Montevideo. Mit dieser Investition setzt CFL einen bedeutenden Meilenstein in der wirtschaftlichen Entwicklung der Inselgruppe: Das Schiff stärkt die Versorgungssicherheit und Exportlogistik – insbesondere im Bereich Meeresprodukte, einem der zentralen Wirtschaftszweige des britischen Überseegebiets – und markiert zugleich den Beginn einer strategischen Neuausrichtung.

Die MV Unispirit bleibt weiterhin an den langjährigen Dienstleister SAAS verchartert – gleichzeitig ermöglicht der Erwerb eine langfristige Absicherung für den Handel.
Die steuerliche Strukturierung der komplexen, grenzüberschreitenden Transaktion lag in der Verantwortung von Baker Tilly Partner Christian Hensell. „Der Erwerb der MV Unispirit ist für CFL ein bedeutender Schritt – wirtschaftlich wie symbolisch. Er steht für ein klares Bekenntnis zur Weiterentwicklung der Infrastruktur der Falklandinseln und zur aktiven Einbindung in globale Lieferketten“, sagt Hensell.

Erstmals schafft die Transaktion zudem eine nachhaltige Verbindung zum maritimen Zentrum Hamburg – einem der bedeutendsten Schifffahrtsstandorte Europas. CFL profitiert damit vom Zugang zu spezialisiertem Know-how, internationalen Netzwerken und neuen Wachstumschancen in der globalen Logistikbranche.
 

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Autor dieses Artikels

Christian Hensell

Partner

Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht

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