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Gemeinsam mit Prof. Dr. Guido Förster vom Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf beleuchtet RA Dr. Klaus-Jörg Dehne, Head of Quality Legal & Tax bei Baker Tilly in der aktuellen Ausgabe des Betriebs-Berater Rechnungslegungsfragen zur EU-Mindestbesteuerungsrichtlinie.
Am 15.12.2022 hat der Rat der Europäischen Union die Mindestbesteuerungsrichtlinie (MinBestRL) beschlossen und am 10.7.2023 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Referentenentwurf (Ref-E) eines Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (MinBestRL-UmsG) veröffentlicht.
Die globale Mindestbesteuerung begründet ein eigenes Besteuerungssystem, welches stark auf der Konzernrechnungslegung der betroffenen Unternehmensgruppe und den erforderlichen Vorstufen basiert und das zahlreiche Fragen aufwirft.
Der Beitrag behandelt den Mindestbesteuerungs-Jahresüberschuss oder -Jahresfehlbetrag als Ausgangspunkt der erforderlichen Berechnungen, die Auswirkungen von Umstrukturierungen und latente Steuern auf Ergänzungssteuern. Es wird erstmalig darauf eingegangen, wie sich Betriebsprüfungskorrekturen in dem System der Mindestbesteuerung auswirken können.
(Förster/Dehne, BB 2023, 1707-1711.)
Den kompletten Beitrag auf der Seite des Betriebs-Beraters abrufen (€) ==>
Dr. Klaus-Jörg Dehne
Head of Quality Legal & Tax
Rechtsanwalt
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