ESRS E1 und EU-Taxonomie-Verordnung: Lassen sich Klimarisiken integriert managen?

ESRS E1 und EU-Taxonomie-Verordnung: Lassen sich Klimarisiken integriert managen?
  • 14.03.2025
  • Lesezeit 3 Minuten

Die Auseinandersetzung mit Klimarisiken ist für Unternehmen nicht nur aufgrund regulatorischer Anforderungen von Bedeutung, sondern kann auch die Wettbewerbsfähigkeit und langfristige Resilienz von Unternehmen stärken. Ein integriertes Klimarisikomanagement, das die Ansätze der Klimaresilienzanalyse nach ESRS E1 und der EU-Taxonomie-Verordnung verknüpft, kann gezielt Synergien nutzen.

Klimaresilienzanalyse nach ESRS E1

Mit der Klimaresilienzanalyse nach ESRS E1 wird die Fähigkeit eines Unternehmens bewertet, klimabezogene Risiken zu managen und Chancen zu nutzen. Diese werden zunächst mittels einer Klimaszenarioanalyse identifiziert. Dabei werden verschiedene Klimaszenarien durchgespielt und zwischen physischen und Übergangsrisiken differenziert. Daraus werden schließlich Maßnahmen zur Sicherung der Resilienz abgeleitet.

Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse nach EU-Taxonomie-Verordnung

Die Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse wird von der EU-Taxonomie-Verordnung im Rahmen der „Do No Significant Harm”-Kriterien vorgeschrieben. Anhand eines Katalogs potenzieller Klimagefahren, einschließlich physischer Risiken, werden diese auf ihre unternehmensbezogene Relevanz und Auswirkungen geprüft sowie Anpassungsmaßnahmen entwickelt.

Beide Ansätze im Vergleich

Zwischen den beiden Ansätzen nach ESRS und EU-Taxonomie-Verordnung lassen sich klare Unterschiede erkennen, jedoch finden sich auch Gemeinsamkeiten und somit Potenzial für nutzbare Synergien zwischen den Analyseanforderungen.

Die ESRS-Analyse dient der Bewertung der strategischen Resilienz und betrachtet das gesamte Unternehmen, wohingegen die Analyse nach EU-Taxonomie-Verordnung zum Zweck der Konformitätsprüfung durchgeführt wird und sich dabei auf spezifische Wirtschaftstätigkeiten bezieht. Zudem berücksichtigt die EU-Taxonomie-Verordnung insbesondere physische Risiken über die Lebensdauer der Wirtschaftsaktivität. Die ESRS-Analyse umfasst zusätzlich Übergangsrisiken sowie die kurz-, mittel- und langfristige Sicht.

Der Fokus auf physische Risiken stellt eine wesentliche Gemeinsamkeit beider Ansätze dar. Gleiches gilt für die Zielsetzung, dass Unternehmen die Überwachung und Steuerung von Klimarisiken strategisch verankern. Darüber hinaus werden in beiden Analyseansätzen Klimaszenarien eingesetzt und die Bedeutung von Anpassungsmaßnahmen betont. Die EU-Taxonomie-Verordnung sieht die Entwicklung von Lösungen zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen und die ESRS-Analyse die Entwicklung einer Resilienzstrategie vor.

Anwendung eines integrierten Klimarisikomanagements

Eine Verzahnung der beiden Analysen kann Doppelarbeiten und Inkonsistenzen in den Bewertungen vermeiden. Die Integration von Daten, Prozessen und Ergebnissen sowie die Verwendung gleicher Methoden, Quellen oder einheitlicher Analysen von Standorten stellen mögliche Verbindungspunkte zur Effizienzsteigerung dar. Durch einen integrierten Ansatz und kontinuierliches Monitoring können Unternehmen ihre Resilienzstrategie überwachen und an neue Herausforderungen anpassen. Ein integriertes Klimarisikomanagement kann nicht nur die regulatorischen Anforderungen des ESRS E1 und der EU-Taxonomie-Verordnung erfüllen, sondern insbesondere auch zur Resilienzsicherung von Unternehmen beitragen.

Lesen Sie den vollständigen Beitrag in WPg – Die Wirtschaftsprüfung, Heft 05/2025.

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Autoren dieses Artikels

Nils Borcherding

Partner

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Katharina Engels

Director

Wirtschaftsprüferin

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