EU-Omnibus-Paket – Was bleibt, was kommt, und wann?

EU-Omnibus-Paket – Was bleibt, was kommt, und wann?
  • 27.03.2025
  • Lesezeit 2 Minuten

Mit den am 26. Februar 2025 als erstes Omnibus-Paket vorgestellten Vorschlägen plant die EU-Kommission, die nachhaltigkeitsbezogenen Anforderungen an Unternehmen anzupassen. Weniger Unternehmen sollen betroffen sein, Berichtspflichten reduziert und Fristen verschoben werden.

Mit Blick auf die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), EU-Taxonomie-Verordnung (EUTAX VO) und Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) beziehen sich die Vorschläge insbesondere auf den Anwendungsbereich und die Berichtspflichten. Auch beim Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) hat die EU-Kommission Veränderungen bei Schwellenwerten und Methodik angekündigt.  

Im Omnibus-Webinar am 14. März stellten Nils Borcherding, Dr. Markus Lange, Katharina Engels und You Cui die wichtigsten Vorschläge und deren mögliche Auswirkungen überblickshaft vor. Im Mittelpunkt standen unter anderem die Fragen, wie es nach den Vorschlägen der EU-Kommission weiter geht, welche Umsetzungsschritte auf Ebene der EU wie auch national erforderlich sind und welche Maßnahmen Unternehmen gegenwärtig ergreifen sollten.  

Den im Webinar vorgestellten kompakten Überblick zu den Vorschlägen der EU-Kommission und den konkreten Auswirkungen auf CSRD, ESRS, CSDDD, EU-Taxonomie-Verordnung und CBAM finden Sie hier zum Download:  
 

EU-Omnibus-Paket im Überblick


Bei Fragen rund um die Neuerungen und Umsetzungsmaßnahmen, mit denen Sie sich optimal auf die zu erwartenden regulatorischen Anforderungen vorbereiten können, stehen Ihnen unsere Experten gern für einen Austausch zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an. 

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Autoren dieses Artikels

Nils Borcherding

Partner

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Dr. Markus Lange

Partner

Rechtsanwalt

Katharina Engels

Director

Wirtschaftsprüferin

You Cui

Director

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