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Am 21. August haben Österreich und Deutschland ein Änderungsprotokoll zum aktuellen Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet. Die Grenzgängerregelung berücksichtigt nun den Trend zum Arbeiten im Homeoffice. Die Homeoffice Regelung wird vereinfacht und kann nun auch von Beschäftigten des öffentlichen Diensts genutzt werden.
Die Arbeitswelt entwickelt sich immer weiter - insbesondere etabliert sich das Arbeiten im Homeoffice. Die Grenzgängerregelung des Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Österreich wurde neu gefasst, um den geänderten Arbeitsformen Rechnung zu tragen. Damit wird Beschäftigten in der Grenzzone mehr Flexibilität eingeräumt. Zukünftig erfüllen Personen bereits dann die Grenzgängereigenschaft, wenn sie in der Grenzzone arbeiten und ihren Hauptwohnsitz haben. Ein tägliches Pendeln über die Grenze ist nicht mehr erforderlich. Bisher war es notwendig, arbeitstäglich den Arbeitsort aufzusuchen und wieder an den Wohnort zurückzukehren.
Arbeitstage im Homeoffice sind daher von nun an keine schädlichen Tage im Sinne der Grenzgängerregelung mehr. Ferner wird die Grenzgängerregelung auch auf im öffentlichen Dienst Beschäftigte ausgedehnt.
Die Bestimmung der Grenzzone wird vereinfacht und geographisch leicht ausgeweitet. Während bisher eine Lage der Wohnung innerhalb einer Zone von 30 Kilometern zur Grenze notwendig und individuell zu prüfen war ist jetzt ausreichend, dass das Gebiet der Wohnortgemeinde diese Zone berührt. Das vereinfacht die Anwendbarkeit der Regelung.
Weiterhin werden die Auswahlentscheidungen beider Staaten zum BEPS – Multilateralen Instrument implementiert, um Steuerumgehungen mittels des DBA entgegenzuwirken. Zudem werden weitere Anpassungen des Abkommens an die aktuelle deutsche Verhandlungspolitik vorgenommen.
Das Änderungsprotokoll bedarf noch der Ratifikation beider Vertragsstaaten.
Was ist das Doppelbesteuerungsabkommen?
Mittels Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vermeiden Staaten, dass Steuerpflichtige in verschiedenen Ländern für gleichartige Steuern mehrfach belastet werden - beispielsweise, wenn Steuerpflichtige in zwei Staaten leben oder Einkünfte haben. Die Doppelbesteuerung kann dabei den Prinzipien nach Wohnsitzland, Quellenland, Welteinkommen oder Territorialität folgen.
Hier in Deutschland gilt das Wohnsitzland- und Welteinkommensprinzip für Inländer, während für Nicht-Inländer das Quellenland- und Territorialitätsprinzip gilt.
Matthias Chuchra, LL.M. (com.)
Partner
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
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