Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuerberater und Unternehmensberater: Vier Perspektiven. Eine Lösung. Weltweit. …
Wir prüfen Ihre Vergangenheit und beraten Sie bei der Umsetzung zukünftiger Anforderungen und Vorhaben. Erfahren …
Unsere Mandanten vertrauen uns ihre wichtigsten rechtlichen Angelegenheiten an. Erfahren Sie mehr über unsere …
Steuergesetze sind komplex und dynamisch. Wir stellen uns gemeinsam mit Ihnen der Herausforderung Steuerrecht – …
Wir unterstützen Sie mit individuellen Lösungen, damit Ihr Unternehmen auch in Zukunft erfolgreich am Markt agiert …
Gewerkschaft scheitert: Gericht lehnt Ausschluss aus Personalrat ab
Krankenhausreform: Neue Ausnahme von der Fusionskontrolle im Krankenhauswesen
Änderung der Rechtsform des Zuwendungsempfängers: Förderung adé?
In the News: Baker Tilly greift im Genossenschaftssektor an
Herausforderungen in der Unternehmensfinanzierung: Baker Tilly auf der Structured FINANCE 2024
Nachhaltigkeitsberichterstattung bei kommunalen Unternehmen: Änderung des Anwendungsbereichs zeichnet sich ab
Pillar 2: Registrierungspflichten bei Mindestbesteuerung zum Ende des Jahres
BEG IV: Umfassende Änderungen bei Verrechnungspreisdokumentationen
Vorsteuerabzug: Neue Regelungen für Kreditinstitute
Rechtssicherheit im Umgang mit Daten von Beschäftigten? Referentenentwurf für ein Beschäftigtendatengesetz
Immaterieller Schadensersatz: Facebook unterliegt beim BGH wegen Datenschutzverletzung
Digital-Gesetz: C5 für Cloud-Dienste im Gesundheitswesen
Branchenspezifische Kenntnisse sind unerlässlich, um die besten Voraussetzungen für individuelle Lösungen zu …
Aufgeheizte Stimmung im Fernwärmemarkt – Rahmenbedingungen, Preismechanismen und Klagen
Resilienz kritischer Infrastrukturen: Was Unternehmen jetzt über das KRITIS-Dachgesetz wissen müssen
Profitieren Sie von gebündelten interdisziplinären Kompetenzen, Experten-Teams und individuellen Lösungen. Erfahren …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly beruft zwölf neue Partner aus eigenen Reihen
Baker Tilly Partner Dr. Alexander Fridgen als vorläufiger Insolvenzverwalter der CamperBoys GmbH bestellt
Baker Tilly Partner bestätigen Management Board
Im vorliegenden Regierungsentwurf des sogenannten „Wachstumschancengesetzes“ vom 30.08.2023 bahnt sich zur Frage eine Entscheidung an, wie Personengesellschaften nach Inkrafttreten des MoPeG ab 01.01.2024 grunderwerbsteuerlich behandelt werden.
Gemäß Artikel 39 des Entwurfs sind die Steuervergünstigungen gemäß §§ 5 und 6 GrEStG in der aktuell geltenden Fassung bis zum Ablauf der Nachbehaltensfristen für bis zum 31.12.2023 verwirklichte Übergänge mit der Maßgabe weiter anzuwenden, dass anstelle des Vermögens der Gesamthand das Gesellschaftsvermögen im Sinne des MoPeG tritt.
Dies bedeutet, dass das Inkrafttreten des MopeG - wie vielfach befürchtet - zu keiner Verletzung einer bereits laufenden Nachbehaltensfrist nach §§5, 6, 7 GrEStG führen wird, sofern der zugrundeliegende Sachverhalt bis zum 31.12.2023 verwirklicht ist. Steuerpflichtige gewinnen damit Rechtssicherheit für ihre in der Vergangenheit abgewickelten Transaktionen.
Umgekehrt sieht die Bundesregierung für die Anwendung der Vergünstigungen auf Personengesellschaften wegen der Abschaffung der Gesamthand künftig keinen Raum mehr. Bislang grunderwerbsteuerlich vergünstigte Transaktionen oder Umstrukturierungen würden damit künftig voll der Grunderwerbsteuer unterliegen. Werden aktuell Transaktionen unter der Inanspruchnahme der Vergünstigungen nach §§ 5,6,7 GrEStG erwogen, so erscheint es dringend empfehlenswert, diese noch im Laufe des Jahres 2023 durchzuführen, damit die Vergünstigungen noch in Anspruch genommen werden können.
Ob und in welcher Form es zukünftig entsprechende Steuervergünstigungen gibt, ist ausweislich der Gesetzesbegründung noch offen. In diesem Zusammenhang ist auch abzuwarten, ob der ebenfalls kürzlich veröffentliche Entwurf zur umfassenden Reform des Grunderwerbsteuergesetzes (Grunderwerbsteuer-Novellierungsgesetz) tatsächlich, wie im Entwurf vorgesehen, zum 01.01.2024 in Kraft treten wird.
Uwe Roth
Partner
Steuerberater
Markus Cullefors
Manager
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
Stefan Lehner
Director
Jetzt Kontakt aufnehmen
Kontakt aufnehmen
Alle News anzeigen