Optimal abgestimmte Compliance-Instrumente können Unternehmen effektiv schützen und eindeutige Präventionseffekte gegenüber Gesetzes- und Regelverstößen erzeugen. Von zentraler Bedeutung ist dabei ein Hinweisgebersystem, das für Mitarbeiter und Dritte ein kontrolliertes Instrument schafft, um entdeckte Verstöße und den Verdacht auf Verstöße in geregelte Wege zu leiten.

Die Installation einer externen, unabhängigen Ombudsperson ist die optimale Lösung, um Kompetenz, Neutralität und Anonymität bei der Entgegennahme von Hinweisen zu gewährleisten. Wir übernehmen die Rolle als neutrale Ombudsperson und Anlaufstelle für Ihre Mitarbeitenden, Geschäftspartner und Kunden. Durch die Wahrung der Anonymität und eine professionelle, unabhängige Bearbeitung schaffen wir ein hohes Maß an Vertrauen. 

Wir unterstützen Sie bei der Einrichtung eines elektronischen Hinweisgebersystems, das den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht und höchste Sicherheitsstandards erfüllt. Unser System bietet Mitarbeitenden und externen Stakeholdern die Möglichkeit, unkompliziert und auf Wunsch anonym Hinweise abzugeben – sowohl im eigenen Interesse als auch zum Schutz der gesamten Organisation.

Services

  • Ombudspersonen/Vertrauensanwälte
  • Beratung und Einrichtung der internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
  • Individuelle Betreuung Ihrer internen Meldekanäle (elektronisches Hinweisgebersystem, Telefon, E-Mail)
  • Aufarbeitung gemeldeter Gesetzes-, Compliance-Verstöße bzw. Verdachtsfälle und vorsätzlicher Manipulationen (Fraud) nach Vereinbarung
Dr. Stefan Meßmer

Partner

Rechtsanwalt

Christine Ostwald

Director

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht

Dr. Ingo Bäcker

Partner

CIA, CRMA, Prüfer für Interne Revisionssysteme (DIIR)

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