Die Branche unterliegt unverändert starken Marktschwankungen. Wir sind bei allen wesentlichen schiffsfinanzierenden Kreditinstituten in Deutschland als sog. „bankengenehmer“ Berater/Prüfer erfasst. Entsprechend können wir unseren Mandanten Beratungs- und Prüfungsleistungen anbieten, die eine erfolgreiche Restrukturierung gewährleisten:
- Bewertung
- einzelner Vermögensgegenstände (Schiff) oder von Beteiligungen,
- des gesamten Unternehmens (Reederei oder Schifffahrtsgesellschaft) nach den Regelungen des IDW S 1,
- Erarbeitung oder Beurteilung von Liquiditätskonzepten, Restrukturierung der Finanzierung, M&A Transaktionen,
- Unterstützung bei Bankengesprächen, Zugang zu Banken und anderen Finanzinstituten,
- Unterstützung bei der zeitnahen Erfassung von Geschäftsvorfällen und Optimierung des Cash-Managements, Prozessanalyse/-optimierung und ggf. strukturierter Aufbau des Rechnungswesens bzw. des Controllings (best practice), Implementierung geeigneter Reporting-Tools,
- Durchführung von und Begleitung bei Due-Diligence-Prüfungen.
Unsere Expertise ist zudem bei der Beurteilung der Sanierungsfähigkeit von Unternehmen der maritimen Branche gefragt. In diesem Zusammenhang sind wir entweder im Rahmen der Erstellung eines vollintegrierten Sanierungskonzepts tätig oder unsere Aufgabe bezieht sich auf gutachterliche bzw. prüferische Tätigkeiten i. S. d. IDW S 6.
Um den Erfolg und das Wachstum unserer Mandanten und die Einhaltung der ggf. von ihnen eingegangenen Verpflichtungen gegenüber ihren Financiers sicherzustellen, unterstützen wir insbesondere bei:
- Erstellung von Sanierungskonzepten nach IDW S 6,
- Begutachtung von Sanierungskonzepten in Anlehnung an IDW S 6,
- Prüfung von Sanierungskonzepten nach IDW S 6,
- Erstellung oder Begutachtung/Prüfung von Teilbereichen des IDW S 6.
Wenn und soweit sich die Sanierungsfähigkeit eines Unternehmens nicht darstellen lässt, sind von der Geschäftsführung umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um entweder eine geordnete Liquidation der Gesellschaft zu ermöglichen oder ein Insolvenzverfahren einzuleiten. Auch in diesen Fällen begleiten und unterstützen wir unsere Mandanten ggf. unter Hinzuziehung unserer Experten für Insolvenzrecht.