Wir beraten Sie im Bereich Energierecht umfassend und zukunftsorientiert. Unsere Stärke ist insbesondere die Entwicklung von Modellen und Handlungsoptionen zur strategischen Neuausrichtung, bei auslaufenden Konzessionsverträgen, Rekommunalisierungsmodellen, Unbundling und Fragen der Anreizregulierung.
Unser interdisziplinärer Beratungsansatz ermöglicht es uns hierbei, ganzheitliche Lösungen für dieses komplexe, durch steigende betriebswirtschaftliche und rechtliche Anforderungen geprägte Umfeld gemeinsam mit Wirtschaftsprüfern, Steuer- und Unternehmensberatern zu entwickeln.