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Wir helfen Ihnen, die zahlreichen Vorschriften zu verstehen, Prozesse und Kontrollen zur Einhaltung der regulatorischen Anforderungen zu entwickeln und beraten bei der Erstellung von Berichten, um die Prüfungsanforderungen zu erfüllen.
Das Thema Nachhaltigkeit betrifft mittlerweile jedes Unternehmen und umfasst die großen Ziele und Herausforderungen unserer Zeit, nämlich den Schutz unserer Umwelt und des Klimas, die Gewährleistung einer soliden und nachhaltigen Unternehmensführung und die Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts.
Der wachsende regulatorische Druck einerseits und der Druck von Investoren, Verbrauchern und Mitarbeitern andererseits zwingen die Unternehmen zum Handeln. Anforderungen wie die europäische Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die EU-Taxonomie machen die nichtfinanzielle Berichterstattung für viele Unternehmen verbindlich und fassen Kriterien zusammen, die zunehmend als Bewertungsmaßstab für Investitionen und Unternehmen herangezogen werden.
Unser interdisziplinäres Team hilft Ihnen dabei, diese Herausforderungen zu bewältigen und in einer ganzheitlichen ESG-Strategie abzubilden. Auch helfen wir Ihnen dabei neue Geschäftsmöglichkeiten zu identifizieren und umzusetzen. In Zusammenarbeit mit unseren Wirtschaftsprüfern beantworten wir zudem die Frage, ob und wie nachhaltig ihre Produkte bzw. das Unternehmen sind. Auch sorgen wir dafür, dass Ihre Geschäftstätigkeit den steigenden Nachhaltigkeitsansprüchen von Banken zur Vergabe von Krediten entspricht.
Strategie & Transformation
Prüfung & Erstellung nichtfinanzieller Berichterstattung
Sustainable Finance / Sustainable Transactions
Hartmut Müller
Partner
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ESG steht für Environmental, Social, and Governance und beschreibt Kriterien, die zur Bewertung der Nachhaltigkeit und ethischen Auswirkungen einer Investition oder eines Unternehmens herangezogen werden. Diese Kriterien werden zunehmend von Investoren und Unternehmen berücksichtigt, um verantwortungsvolle und nachhaltige Geschäftspraktiken zu fördern.
1. Environmental (Umwelt): Dieser Aspekt umfasst die Umweltauswirkungen eines Unternehmens, wie z.B. seinen Energieverbrauch, CO2-Ausstoß, Abfallmanagement, Wassernutzung und die Auswirkungen auf die Biodiversität. Ziel ist es, umweltfreundliche und nachhaltige Praktiken zu fördern.
2. Social (Soziales): Hierbei geht es um die sozialen Auswirkungen eines Unternehmens, einschließlich der Arbeitsbedingungen, Menschenrechte, Vielfalt und Inklusion, Gesundheit und Sicherheit sowie das Engagement in der Gemeinschaft. Dieser Bereich zielt darauf ab, faire und ethische Praktiken innerhalb und außerhalb des Unternehmens zu gewährleisten.
3. Governance (Unternehmensführung): Dieser Aspekt bezieht sich auf die Unternehmensführung und -strukturen, wie z.B. die Zusammensetzung des Vorstands, Geschäftsethik, Transparenz, Bestechung und Korruption sowie die Beziehungen zu Aktionären. Gute Governance-Praktiken sollen die Verantwortlichkeit und Integrität im Geschäftsgebaren sicherstellen.
Insgesamt dient ESG dazu, langfristige Risiken und Chancen zu identifizieren und die nachhaltige Entwicklung in Unternehmen und Investitionen zu fördern.
Die EU-Taxonomie ist maßgeblich und definiert den Begriff "Nachhaltigkeit". Sie berücksichtigt eine Klassifizierung von "grünen" bzw. "nachhaltigen" Aktivitäten von Unternehmen anhand von sechs Zielen und vier Kriterien. Seit Januar 2023 sind alle sechs Ziele verpflichtend. Die Umsetzung erfolgt in verschiedenen weiteren Gesetzen, die unterschiedliche Anwendungsbereiche und Anwenderkreise adressieren.
Diese Umsetzung spiegelt sich in nichtfinanziellen Erklärungen und Nachhaltigkeitsberichten wider. Unternehmen, die unter die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) oder die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) fallen, müssen taxonomie-relevante sowie taxonomiekonforme Aktivitäten ausweisen. Wichtige Kennzahlen (KPIs) sind beispielsweise der Anteil taxonomiekonformer Aktivitäten an Umsätzen, Investitionsausgaben und Betriebskosten. Der Anwenderkreis wird entsprechend der CSRD erweitert.
Emissionen bilden die Grundlage für die Dekarbonisierungsstrategie von Unternehmen und deren ESG-Kriterien. Für deren Erfolg müssen Unternehmen zunächst ihre wesentlichen Emissionsquellen identifizieren, korrekt abgrenzen, sowie in Scope-1-, 2- und 3-Emissionen kategorisieren können. Dadurch könne sie die eigenen CO2-Emissionen berechnen und konkrete Maßnahmen ableiten. Obwohl dies eine große Herausforderung darstellt, ist es ein entscheidender Schritt, um Reduktionsziele festzulegen, zu erreichen und den eigenen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.