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Anhebung der Schwellenwerte nach HGB, Nettobilanzierung von Rückstellungen und BAFin-Prüfungsschwerpunkte (inkl. WPK)
Mit unserem A&A Telegram HGB haben wir für Sie die wichtigsten News und Entwicklungen im Bereich Wirtschaftsprüfung und Finanzberichterstattung zusammengestellt. Diese und viele weitere relevante Updates lesen Sie in unserem aktuellen A&A Telegram – wir wünschen eine spannende Lektüre.
Mit besten Grüßen
Ihr Baker Tilly A&A Team
Wie bereits im Newsletter 3/2023 avisiert, hat nun im Oktober 2023 die Europäische Kommission einen delegierten Rechtsakt zur Anhebung der Schwellenwerte für die Bestimmung der Größenklassen von Unternehmen und Gruppen erlassen.
Die Erhöhung um ca. 25% betrifft die Schwellenwerte „Bilanzsumme“ und „Umsatzerlöse“ für die Bestimmung der Größenklasse (§§ 267 f. HGB) sowie die Schwellenwerte für die größenabhängige Befreiung von der Konzernrechnungslegungspflicht (§ 293 HGB).
Da die Pflicht zur Aufstellung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD auch an die Größenkriterien für große Kapitalgesellschaften geknüpft ist, hat die Änderung auch Auswirkungen auf die Anzahl der von der CSRD betroffenen Unternehmen.
Die Mitgliedstaaten müssen die neuen Schwellen spätestens ab dem Gj. 2024 anwenden.
Zwei Möglichkeiten, wie im Auftragsschreiben damit umgegangen werden kann, sofern die Anhebung der Schwellenwerte rückwirkend gelten sollte: (1) Vereinbarung, dass mit Inkrafttreten des Gesetzes und somit dem Wegfall der Prüfungspflicht der Vertrag aufgehoben wird und dass alle bis dahin angefallenen Prüfungsleistungen vertragsgemäß zu vergüten sind. (2) Vereinbarung, dass die gesetzliche Abschlussprüfung als freiwillige Prüfung fortgeführt wird, falls die Pflicht zur Abschlussprüfung nachträglich wegfallen sollte.
Bei der Anwendung der Regelungen der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Einzelfragen zur handelsrechtlichen Bilanzierung von Verbindlichkeitsrückstellungen (IDW RS HFA 34) zur Berücksichtigung von Rückgriffs- oder Freistellungsansprüchen bei der Bewertung von Rückstellungen („Nettobilanzierung“) ergeben sich in der Praxis immer wieder Auslegungsfragen/-schwierigkeiten.
Der FAB des IDW hat einige der in der Praxis identifizierten Zweifelsfragen zur Nettobilanzierung unter den Voraussetzungen des IDW RS HFA 34 diskutiert. Dabei befasste er sich zum einen mit Gesamtschuldverhältnissen und zum anderen mit den Anforderungen an die Sicherheit bzgl. der Höhe von Ersatz- oder Rückgriffsansprüchen.
Die Berichterstattung kann im Mitgliedsbereich der IDW Website werden.
Wir hatten bereits an anderer Stelle über die Prüfungsschwerpunkte der BaFin informiert, wonach der Schwerpunkt auf der Lageberichtsprüfung – insbesondere der angemessenen Darstellung der Geschäftsmodelle und Steuerungssysteme – liegt.
Nun hat auch die WPK ihre Schwerpunkte für die Durchsicht der Abschlüsse 2023 bekannt gegeben, welche Sie hier finden.
Anlässlich des aktuellen Marktumfelds haben der FAUB und IFA des IDW in einer gemeinsamen Berichterstattung Hinweise zur Bewertung von Immobilien sowie zum Umgang mit Bewertungsgutachten gegeben.
Grund waren die einerseits am Markt z.T. erheblichen Kursrückgänge von kapitalmarktorientierten Immobilienunternehmen und andererseits die häufig nur moderat zurückgegangenen Gutachtenwerte von Immobilienunternehmen sowie einzelnen Immobilien.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen ist nach Auffassung des FAUB und IFA ein besonderer Fokus darauf zu legen, dass für Immobilienbewertungen die Prämissen, die verwendeten Parameter sowie die Unsicherheiten der verwendeten Bewertungsverfahren stichtagsbezogen analysiert und berücksichtigt werden. Insbesondere sei kritisch zu hinterfragen, inwieweit die in der Vergangenheit von den Gutachterausschüssen ermittelten Liegenschaftszinssätze auf Basis vergangener Transaktionen zum Bewertungsstichtag aktuell sind bzw. angepasst werden müssen.
IDW Mitglieder können die Berichterstattung hier einsehen.
Der Bundestag hat am 10.11.2023 das "Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz" verabschiedet. Es enthält in der Hauptsache den Entwurf für ein "Mindeststeuergesetz", mit dem eine globale effektive Mindestbesteuerung sichergestellt und aggressiven Steuergestaltungen entgegengewirkt werden soll. Diesem hat nun am 15.12.2023 der Bundesrat zugestimmt.
Ziel des „Mindeststeuergesetz“ ist es, dass Unternehmen ab einer bestimmten Größenordnung verpflichtet werden, niedrig besteuerte Gewinne nachzuversteuern. Wenn z.B. ein Unternehmen in einem Land effektiv nur 8 Prozent Steuern auf seine Erträge zahlt, muss die Differenz zum Mindestsatz nachversteuert werden.
Detaillierte Ausführungen finden Sie beim Bundesfinanzministerium der Finanzen sowie unter haufe.de.
Das IDW hat die Arbeitshilfe aktualisiert, die sich mit dem ESEF-Blocktagging der Anhangangaben bei IFRS-Konzernabschlüssen befasst.
Die Fragen und Antworten, die gegenüber der vorherigen Fassung ergänzt oder geändert wurden, sind entsprechend gekennzeichnet.
IDW Mitglieder können die Arbeitshilfe im Mitgliederbereich der IDW Website >> Support Dokumente abrufen. Andere Interessenten haben die Möglichkeit, das Papier in Kürze entgeltlich über den IDW Verlag zu beziehen.
Ende April 2023 veröffentlichte das IAASB den Entwurf des ISA 570 (Revised) „Going Concern“ – hier einzusehen. Die finale Verabschiedung wird für Dezember 2024 erwartet. Voraussichtlich betreffen die Änderungen demnach erstmals das Geschäftsjahr 2027.
Der Entwurf weist folgende wichtige Änderungen auf:
Der BFA hat den IDW PS 526 (10.2023) verabschiedet.
Der Abschlussprüfer prüft gemäß § 29 KWG i.V.m. den Vorgaben der PrüfbV die wirtschaftlichen Verhältnisse eines beaufsichtigten Instituts, stellt fest, ob die Einhaltung einer Vielzahl von regulatorischen Anforderungen durch das Institut erfüllt wurde, und berichtet hierüber im Prüfungsbericht.
Der IDW PS 526 (10.2023) stellt dar, nach welchen Grundsätzen Abschlussprüfer diesen Pflichten nachkommen.
Die im Entwurf des Prüfungsstandards noch vorhandenen Textziffern zur Klassifizierung von Prüfungsfeststellungen sind im IDW PS 526 entfallen, da zwischenzeitlich keine Novelle der PrüfbV veröffentlicht wurde.
Der PS 526 (10.2023)) ist im Heft 11/2023 der IDW Life veröffentlicht.
In 2021 hatte das IDW hierzu einen ersten IDW Praxishinweis 2/2021 veröffentlicht, in dem Hilfestellungen und praktische Hinweise zur Prüfung der Einhaltung der Anforderungen nach der Offenlegungs- und Taxonomie-Verordnung bei offenlegungspflichtigen Unternehmen gegeben werden, für die mit dem Fondsstandortgesetz (FoStoG) vom 03.06.2021 eine Prüfungspflicht eingeführt wurde (sog. Level 1-Prüfungen).
Im März 2023 wurde eine überarbeitete Fassung als IDW Praxishinweis 1/2023 verabschiedet, in der insbesondere die Auswirkungen der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 vom 06.04.2022 berücksichtigt wurden (sog. Level 1- und 2-Prüfungen).
Im Juli 2023 hat die BaFin die bisherigen Vorgaben an die Prüfungsdurchführung erweitert, sodass nun auch die Prüfung der Einhaltung der Anforderungen nach Artikel 10 und 13 der Offenlegungsverordnung einer inhaltlichen Prüfung unterliegt.
Daraufhin erfolgte nun eine Neufassung des IDW Praxishinweises 1/2023 (zu finden in beck-online), die vor allem das geänderte Prüfungsvorgehen in Bezug auf die Artikel 10 und 13 der Offenlegungsverordnung berücksichtigt.
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