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Auswirkungen des Ukraine-Krieges: DW-Hinweise zu Rechnungslegung & Prüfung und Erweiterung des APAS-Arbeitsprogramms
Die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine machen auch vor der Bilanzierung, Rechnungslegung und Prüfung deutscher Unternehmen nicht halt: in der aktuellen Ausgabe unseres A&A Telegram HGB haben wir die Maßnahmen für Sie zusammen gestellt, mit dem IDW und APAS dem gestiegenem Risiko gerecht werden wollen.
Mit dem Entwurf eines Prüfungsstandards für KI-Systeme stellt das IDW mit EPS 861 außerdem die Weichen für die Zukunft der Regulierung in der Rechnungslegung und die BaFin will zukünftig Bilanzkontrollverfahren öffentlich machen.
Erweiterung des APAS-Arbeitsprogramms 2022 um Aspekte zum Ukraine-Krieges
Die APAS hat ihr Arbeitsprogramm 2022 um den Abschnitt „Auswirkungen des Ukraine-Krieges“ erweitert. Dieser wird sich demnach in den Inspektionen mit den Risikoeinschätzungen der Praxen zu den Auswirkungen der Ukraine-Krise befassen und den hieraus abgeleiteten Maßnahmen für deren Qualitätssicherungssysteme. Eine Befassung mit einzelnen Abschlussprüfungen, die besonderen Risiken aus dem Ukraine-Krieg ausgesetzt sind, - analog zum Vorgehen bei den Corona-Risiken - wird die APAS in Abhängigkeit von den Bilanzstichtagen der Unternehmen von öffentlichem Interesse sukzessive vornehmen.
Mehr dazu finden Sie hier.
Aufsichtsmitteilung: Bekanntmachung von Bilanzkontrollverfahren
Am 07.03.2022 gab die BaFin bekannt, dass sie ab sofort die Eröffnung von Anlassprüfungen wegen möglicher Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften sowie wesentliche Verfahrensschritte dieser Prüfungen veröffentlicht.
Die BaFin hat mit dem Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) am 01.01.2022 die Befugnis erhalten, die Öffentlichkeit früher und transparenter über ihr Vorgehen bei der Bilanzkontrolle zu informieren. Sie berichtet daher von nun an über Prüfungsanordnungen, denen konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen Rechnungslegungsvorschriften zugrunde liegen (Anlassprüfungen, § 107 Abs. 1 Satz 6 Wertpapierhandelsgesetz – WpHG). Die Bekanntmachungen auf der BaFin-Website und im Bundesanzeiger nennen das betroffene Unternehmen und den Prüfungsgrund, ohne auf weitere Verfahrensdetails einzugehen.
Über reine Stichprobenprüfungen, denen kein konkreter Anlass zugrunde liegt, informiert die BaFin in der Regel nicht.
Die Aufsichtsmitteilung finden Sie hier.
IDW veröffentlicht Hinweis zu den Auswirkungen des Ukraine-Krieges
Das IDW hat in einem fachlichen Hinweis Stellung zu den Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Rechnungslegung und deren Prüfung genommen. Grundsätzlich wird hier auf die Pflichten in der Berichterstattung unter Beachtung des Stichtagsprinzips eingegangen.
Den fachlichen Hinweis finden Sie beim IDW.
Änderungen an DRS 20 durch DRÄS 12
Am 11.02.2022 hat der Fachausschuss Finanzberichterstattung des DRSC den Deutschen Rechnungslegungs-Änderungsstandard Nr. 12 verabschiedet; am 07.03.2022 wurde dieser bereits im Bundesanzeiger veröffentlicht. DRÄS 12 sieht geringfügige Änderungen am DRS 20 „Konzernlagebericht“ vor. Hintergrund sind zum einen die erweiterten Berichtspflichten in der (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung gem. § 289f bzw. § 315d HGB aufgrund des FüPoG II (Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst) und zum anderen die Angabepflichten gemäß Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung.
IDW veröffentlicht Hinweis zu den Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Unternehmensbewertung
Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW hat einen fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen des Russland-Ukraine-Krieges auf Bewertungen von Unternehmen erarbeitet. Die Ausführungen betreffen insbesondere das Stichtagsprinzip, die Auswirkungen des Krieges auf die Ermittlung der finanziellen Überschüsse und der Kapitalkosten sowie besondere Hinweispflichten im Bewertungsgutachten.
Den Hinweis finden Sie beim IDW.
HFA: Präzisierung zur Ermittlung des barwertäquivalenten einheitlichen Basiszinssatzes in den F & A zu IDW S 1 i.d.F. 2008
Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft des IDW (FAUB) hat am 10.02.2022 eine Präzisierung zur Ableitung des barwertäquivalenten einheitlichen Basiszinssatzes in den Fragen und Antworten: zur praktischen Anwendung der Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen nach IDW S 1 i.d.F. 2008 verabschiedet (Antwort zu Frage 4.2 nebst Anlage). Zugleich wurde das Zahlenbeispiel an die aktuelle Zinssituation angepasst.
Die Präzisierung und Aktualisierung zur Ermittlung des barwertäquivalenten einheitlichen Basiszinssatzes ist in Heft 3/2022, S. 321 ff der IDW Life veröffentlicht.
Entwurf eines IDW Praxishinweises: Ausgestaltung und Prüfung eines Compliance-Management Systems zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gemäß IDW EPS 980 n.F. (10.2021)
Der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW hat den Entwurf eines IDW Prüfungsstandard: Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung von Compliance Management Systemen (IDW EPS 980) zur Ausgestaltung und Prüfung von Compliance Management Systemen umfassend überarbeitet. Die Überarbeitung ist unter anderem unter der Berücksichtigung der Fortentwicklung bei der Einrichtung und Prüfungen von Compliance Management Systemen (CMS) und des Prüfungsvorgehens unter Beachtung der IDW EPS 980er-Reihe sowie der zwischenzeitlichen Rechtsprechung erforderlich gewesen.
Den IDW EPS 980 n.F. finden Sie beim IDW.
Entwurf der Neufassung des IDW Standards: Bescheinigung nach § 270d InsO und Beurteilung der Anforderungen nach § 270a InsO
Der Fachausschuss Sanierung und Insolvenz (FAS) des IDW hat am 04.01.2022 den neuerlichen Entwurf einer Neufassung des o.g. Standards verabschiedet. Der aufgrund der umfangreichen Änderungen erforderliche Neu-Entwurf ist in Heft 3/2022, S. 304 der IDW Life veröffentlicht. Gegenüber dem bisherigen Entwurf wurde i.W. klarer herausgestellt, dass in Einzelfällen eine gutachterliche Stellungnahme auch i.V.m. § 270a InsO sinnvoll sein kann. Das Erfordernis der Erstellung einer Bescheinigung in diesen Fällen wie zu § 270d InsO war nicht beabsichtigt.
Entwurf eines IDW Prüfungsstandards: Prüfung von KI-Systemen (IDW EPS 861)
Der Fachausschuss für Informationstechnologie des IDW hat den Entwurf eines Prüfungsstandards: Prüfung von KI-Systemen (IDW EPS 861) veröffentlicht. Das IDW erkennt damit die wachsende Bedeutung von KI-Systemen an und setzt einen Rahmen für die standardisierte Prüfung solcher Systeme. Der vorgeschlagene Prüfungstandard ist konform mit dem International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) "Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information".
Die Kommentierungsfrist läuft bis zum 31.08.2022. Der IDW EPS 861 ist beim IDW abrufbar.
Ihren persönlichen Ansprechpartner an einem unserer zehn deutschen Standorte finden Sie hier.
Prof. Dr. Thomas Edenhofer
Managing Partner
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
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