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Das diese Woche verabschiedete Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung verpflichtet alle Länder, dafür zu sorgen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet eine Wärmeplanung entsteht. Die zweite Fassung enthält wichtige Verbesserungen, klärt aber nicht alle kritischen Punkte.
Wer erstellt die kommunale Wärmeplanung?
Als nächstkleinere Instanzen nach den Ländern sind die Kommunen und Gemeinden in der Pflicht, die kommunale Wärmeplanung entsprechend zu erstellen.
Wann kommt die kommunale Wärmeplanung? • Für Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis 30. Juni 2026 Wärmepläne erstellt werden. • Für alle anderen Gemeindegebiete müssen spätestens bis zum 30. Juni 2028 Wärmepläne erstellt werden.
Welche Anpassungen enthält das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung im Vergleich zum Vorentwurf?
Im Vergleich zum Vorentwurf wurden im Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung die Vorgaben für den Anteil Erneuerbarer Energien angepasst: Bis 2030 müssen bestehende Wärmenetze statt wie bisher zu 50 Prozent nur noch zu 30 Prozent aus Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination hieraus betrieben werden. Bis zum Jahr 2040 muss der Anteil mindestens 80 % betragen, aber auch diese Zielsetzung wurde im finalen Gesetzesentwurf von ursprünglich 100% reduziert.
Diese Abschwächung der Zielvorgaben mindert den Druck auf kommunaler Ebene, verstärkt in den Ausbau erneuerbarer Energien zu investieren. Die breiter gefassten Rahmenbedingungen sowie die Technologieoffenheit bieten den Kommunen die Möglichkeit, ihre Wärmeplanung an lokale Gegebenheiten anzupassen und sind damit ein Schritt in die richtige Richtung. Dennoch sollte beachtet werden, dass der Hoffnungsträger Wasserstoff nicht für jeden Fall ein relevanter Energieträger für die Wärmeversorgung ist – hier ist Differenzierung gefragt. Eine Einheitslösung für die kommunale Wärmeplanung existiert nicht.
Positiv begrüßen wir zusätzlich die Entwicklung der verkürzten Fristen, welche sich positiv auf die Planungssicherheit auswirken. Planungssicherheit ist ein solides Fundament, auf dem Investitionsentscheidungen aufgebaut werden können.
Welche Faktoren fließen in eine kommunale Wärmeplanung ein?
Die Zukunft hält eine Vielzahl von Faktoren bereit, die in die kommunale Wärmeplanung einfließen müssen: das zukünftige Erdgasnetz, Annahmen zur Elektrifizierung, der Wasserstoff-Backbone, die Kosten der Wasserstoff-Wärmeerzeugung, die Wahrscheinlichkeit der Umsetzung verschiedener Energieträger, das Potenzial für Ab- und Fernwärme, die örtliche Infrastruktur sowie die Bevölkerungsentwicklung etc. Eine ganzheitliche kommunale Wärmeplanung erfordert sektorübergreifendes Handeln.
Infolgedessen empfehlen wir, die kommunale Wärmeplanung eng mit anderen Energienetzen zu verzahnen und abzustimmen. Um einen realisierbaren kommunalen Wärmeplan zu gestalten, der für alle Beteiligten innerhalb der Gemeinde als verlässliche Grundlage für Investitionen dient, sollten vier Kriterien berücksichtigt werden:
1. die Höhe der Treibhausgasemissionen
2. der Grad der Versorgungssicherheit
3. die Wahrscheinlichkeit der Umsetzung
4. die Kosten der Wärmeerzeugung
Wie gelingt eine kommunale Wärmeplanung?
Abschließend ist es essenziell, mit allen beteiligten Akteuren zu sprechen und an einen Tisch zu holen, um eine abgestimmte ganzheitliche kommunale Wärmeplanung vorzunehmen. Die unterschiedlichen Akteure auf Abnehmer- und Produzentenseite mit ihren individuellen Vorstellungen und Zielen erfordern neben der eigentlichen Planerstellung erhebliche Koordination und Abstimmung.
Zusammenfassend ist das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung ein großer Schritt in die richtige Richtung und gewährt für viele die benötigte Planungssicherheit auch in Bezug auf das GEG. Insbesondere die zweite Fassung hat einige wichtige Punkte wie die Frist und Technologieoffenheit korrigiert, aber geht noch nicht weit genug und lässt Themen wie beispielsweise die Finanzierbarkeit noch unbeantwortet.
Derzeit unterstützen wir mehrere Mandanten zu dem Thema Finanzierbarkeit einer kommunalen Wärmeplanung. Sprechen Sie uns gerne an und partizipieren auch Sie von unserer Erfahrung.
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Entscheidend mitgewirkt am Artikel haben Senior Consultant Saveliy Chernov und Jan Schulte, Studentische Aushilfe.
Hartmut Müller
Partner
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