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Die Energiepreislandschaft steht seit dem 16. November 2023 erneut im Fokus, da das Bundeskartellamt mehrere Prüfverfahren gegen einzelne Stadtwerke und Fernwärmeversorger eingeleitet hat. Der Verdacht auf möglicherweise missbräuchlich überhöhte Preise und der Verstoß gegen Energiepreisbremsen-Gesetze werfen Fragen zu den Auswirkungen auf die Verbraucher auf. Die Forderungen nach Transparenz bei der Preisgestaltung werden immer lauter.
Im Zentrum der Prüfverfahren stehen die Preisanpassungsklauseln sowie die dahinterliegenden Indizes, die von Fernwärmeversorgern verwendet werden. Diese Klauseln unterliegen strengen, rechtlichen Vorgaben und sollen die allgemeine Marktentwicklung (das sogenannte Marktelement) sowie die Kosten für die bei der eigenen Wärmeerzeugung eingesetzten Energien verursachungsgerecht abbilden (das sogenannte Kostenelement).
Was genau ist passiert?
Den Fernwärmeanbietern wird vorgeworfen, möglicherweise Wettbewerbsbeschränkungen zu praktizieren oder überhöhte Preise zu verlangen. Das Bundeskartellamt prüft, ob es Anhaltspunkte für unfaire Praktiken gibt, die den Wettbewerb behindern könnten. Es geht dabei um die Frage, ob die Fernwärmeanbieter ihre marktbeherrschende Stellung ausnutzen, um Preise festzulegen, die nicht dem tatsächlichen Aufwand entsprechen oder den Verbrauchern keine Wahlmöglichkeiten bieten. So wird mehreren Unternehmen vorgeworfen, andere als durch ihre Indizes abgebildete Energieträger für die Preisbildung zu verwenden, konkret: den Erdgas-Index, obwohl bei der Wärmeerzeugung erneuerbare Energien eingesetzt wurden. Infolge sind die Fernwärme-Preise für Verbraucher vor dem Hintergrund der Energie-Krise deutlich in die Höhe gestiegen.
Derzeit werden verschiedene Lösungen diskutiert, um die Situation im Fernwärmemarkt zu verbessern. Eine Möglichkeit besteht darin, den Wettbewerb zu stärken, indem beispielsweise der Zugang für neue Anbieter erleichtert wird. Dadurch könnten mehr Unternehmen in den Markt eintreten und für mehr Auswahl und Wettbewerb sorgen. Eine andere Option ist die Einführung von transparenten Preisregulierungen, um überhöhte Preise zu verhindern. So wird aktuell über die Einführung von Vergleichsportalen diskutiert, um mit Preisübersichten politischen Druck auf Versorger auszuüben.
Das Bundeskartellamt prüft nun verschiedene Geschäftsmodelle im Fernwärmesektor, einschließlich des Contractings, bei dem über die reine Wärmebereitstellung hinaus zusätzliche Dienstleistungen angeboten werden.
Akut ist jedoch, dass derzeit Sammelklagen gegenüber Fernwärmeanbietern zugelassen werden, die die Fernwärmeversorger verpflichten, die Kalkulationen offenzulegen und nachzuweisen, dass die Indizes und damit die resultierenden Preise nicht missbräuchlich angesetzt beziehungsweise berechnet wurden.
Nach dem Wegfall der Energiepreisbremsen sind weitere Anstiege bei den Fernwärme-Preisen zu beobachten, obwohl gleichzeitig die Energiekosten gesunken sind. Für viele Verbraucher sind diese Entwicklungen nicht mehr nachvollziehbar, sodass die Forderungen nach Transparenz bei der Preisgestaltung immer lauter werden und Klagen nicht mehr ausgeschlossen werden.
Die Fernwärme-Preise werden regelmäßig überprüft und müssen vom Fernwärmeanbieter gerechtfertigt werden. Eine transparente und verursachungsgerechte Kostenaufstellung unter Berücksichtigung des Markt- und Kostenelements ist hierfür elementar. Des Weiteren empfehlen wir eine juristische Überprüfung der Verträge auf AVBFernwärmeV-Konformität. Wir bieten Ihnen hierbei gerne unsere Unterstützung an.
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Hartmut Müller
Partner
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