Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuerberater und Unternehmensberater: Vier Perspektiven. Eine Lösung. Weltweit. …
Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung von Unternehmen ✓ Erfahrene Prüfer ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Rechtsberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Rechtsanwälte ✓ Exzellente juristische Beratung ✓ Maßgeschneiderte …
Steuerberatung für Unternehmen und Familienunternehmen ✓ Erfahrene Steuerberater ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Unternehmensberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Consultants ✓ Exzellente Beratung ✓ Maßgeschneiderte Lösungen » …
Strengere Regeln für Verlustverrechnung: BFH bestätigt enge Auslegung
Finanzierung und Förderung: Neuausrichtung im Koalitionsvertrag
US-Sonderzölle: Kurzfristig optimieren – mittelfristig vorbereiten
EU-Omnibus-Paket: Weniger Aufwand bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung?
Baker Tilly startet mit 23 neuen Directors ins Jahr 2025
In the News: Baker Tilly greift im Genossenschaftssektor an
Koalitionsvertrag 2025: Was sich bei der Fernwärme ändern soll
Arbeits- und Sozialrecht: Das steht im neuen Koalitionsvertrag
§ 153 Abs. 4 AO – Neues Risiko oder Business as usual?
NIS-2 und kein Ende: Umsetzung in Deutschland verzögert sich weiter
Neue Anforderungen an die Cloud-Verarbeitung von Gesundheitsdaten
Öffentliche Vergabe: Cyberversicherungen rechtssicher beschaffen
Branchenspezifische Kenntnisse sind unerlässlich, um die besten Voraussetzungen für individuelle Lösungen zu …
Was der Koalitionsvertrag für Stadtwerke, Energieversorger und kommunale Unternehmen bedeutet
Baker Tilly berät Biotech-Startup Real Collagen GmbH bei Investment durch US-Investor
Handelsrechtliche Bilanzierung von Emissionsberechtigungen und des THG-Quotenhandels
Profitieren Sie von gebündelten interdisziplinären Kompetenzen, Experten-Teams und individuellen Lösungen. Erfahren …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Braunschweiger Traditionslogistiker Wandt begibt sich mit Baker Tilly in Eigenverwaltung
Energiestudie: Unsicherheit bremst Investitionen von Industrie und Versorgern in Deutschland
Dr. Alexander Fridgen zum vorläufigen Insolvenzverwalter der Reha-Klinik Prinzregent Luitpold Bad Reichenhall bestellt
Die Splittung von Grundversorgungstarifen bleibt weiterhin umstritten. Mittlerweile gibt es erste erstinstanzliche Urteile mit unterschiedlichen Ausgängen.
Die Zulässigkeit einer Tarifsplittung wird von den Gerichten unterschiedlich bewertet. Das Landgericht Köln hatte einen Tarifsplitt für zulässig erachtet und die Klage des Ökostromanbieters Lichtblick abgewiesen. Vor dem Landgericht Frankfurt hatte eben jener Anbieter mehr Erfolg. Das Gericht hat dem Energieversorger Mainova untersagt, von Neukunden in der Grundversorgung höhere Preise zu verlangen als von Bestandskunden. Auch das Landgericht Mannheim hat sich in seiner heutigen Entscheidung auf die Seite des Ökostromanbieters Lichtblick geschlagen.
1. Wie sollten Versorger mit der unklaren Rechtslage umgehen?
Wir empfehlen unseren Mandanten, den Tarifsplitt allenfalls als Übergangslösung zu betrachten. Nach Möglichkeit sollten Tarifsplitts zeitnah beendet werden und zwar so, dass hierdurch keine negative Beeinträchtigung für zukünftige Preisänderungen geschaffen werden.
In der Vergangenheit haben wir hierzu bereits das Online-Seminar „Aktuelle Herausforderungen bei der Tarifgestaltung in der Grundversorgung“ veranstaltet. Unsere Folien stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
2. Welchen Dokumentationsanforderungen unterliegen Versorger?
Die Dokumentationsanforderungen sind vielfältig (EnWG, REMIT, etc.). In der jüngeren Vergangenheit gelangen die Dokumentationsanforderungen jedoch auch vor dem Hintergrund der gerichtsfesten Preisanpassungen sowie der Haftung der Geschäftsleitung an Bedeutung.
Aufgrund der steigenden Energiepreise ist damit zu rechnen, dass die Preiserhöhungen zukünftig wieder vermehrt gerichtlich angegriffen werden. Der Bundesgerichtshof und der Europäischer Gerichtshof haben in den 2010er Jahren strenge Anforderungen an die Wirksamkeit von Preiserhöhungen aufgestellt. Versorger sollten – notfalls auch vor Gericht – dokumentieren können, dass sie diese Vorgaben bei ihren Preisanpassungen eingehalten haben. Gleiches gilt im Übrigen auch in den Fällen, in denen die Aufsichtsbehörden (z.B. Bundesnetzagentur, Kartellämter) Nachfragen zu Preisanpassungen bzw. der Einführung gesplitteter Tarife stellen.
Um Vorwürfen begegnen zu können, man habe zu spät und/oder zu teuer beschafft, sollte jedes Energieversorgungsunternehmen über unternehmensindividuell ausgerichtete Beschaffungsstrategien und -prozesse verfügen. Die Strategien und Prozesse sollten ausreichend dokumentiert sein, damit insbesondere auch die Geschäftsführung belegen kann, dass sie ihren Überwachungspflichten hinreichend nachkommt. Gemeinsam mit unseren Kollegen von E-Bridge bieten wir hierfür einen Quick-Check an (siehe hierzu auch unsere Präsentation, welche Sie über nachstehenden Link abrufen können):
Hartmut Müller
Partner
Dr. Michael Klett
Rechtsanwalt, Steuerberater
Jetzt Kontakt aufnehmen
Kontakt aufnehmen
Alle News anzeigen