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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat Ende Juli einen neuen Referentenentwurf zur Novelle der AVBFernwärmeV vorgelegt. Die AVBFernwärmeV soll umfassend reformiert und im selben Schritt die Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung (FFVAV) aufgehoben werden.
Der Referentenentwurf ersetzt den viel diskutierten, bereits im Jahr 2022 veröffentlichen Entwurf zur Reformierung der AVBFernwärmeV.
Ziel der Reform ist die Schaffung attraktiver Rahmenbedingungen für Fernwärmeversorgungsunternehmen und ihre Kunden. Zur Erreichung dieser Ziele enthält der Entwurf Regelungen insbesondere zur Anpassung an die digitale Weiterentwicklung, zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Fernwärmemarkt durch Transparenz und Verbraucherrechte sowie zur Schaffung eines wirtschaftlichen Rahmens für einen effizienten Netzausbau und die Dekarbonisierung der Wärmenetze.
Digitale Weiterentwicklung
Künftig sollen der Vertragsabschluss und die Kündigung von Versorgungsverträgen über zeitgemäße Kommunikationsmittel wie E-Mail möglich sein.
Stärkung von Transparenz und Verbraucherschutz
Zur Stärkung des Verbraucherschutzes werden Vorschriften zur Transparenz und zur Ausweitung der Verbraucherrechte aufgenommen. Geplant ist eine Angleichung an die verbraucherschützenden Vorschriften aus dem Strom- und Gasbereich (beispielsweise Vertragsstrafen sowie Gerichtsstandsregelungen). Darüber hinaus sollen detaillierte zentrale Veröffentlichungspflichten eingeführt werden, unter anderem zu Abnahmepreisen, Preisänderungsklauseln, Preisblättern, Netzverlusten, getroffenen Energieeffizienzmaßnahmen sowie einer Musterberechnung und interaktiven Berechnungsinstrumenten zu Preisänderungsklauseln. Dies soll insbesondere dazu dienen, dass die Anwendung von Preisänderungsklauseln für den Kunden verständlich und nachvollziehbar ist. Auch die Vorgaben zu wirksamen Preisänderungsklauseln sollen konkretisiert werden.
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
Zur Stabilisierung des wirtschaftlichen Rahmens für eine kostengünstige Versorgung der Kunden mit Fernwärme sollen auch die Interessen der Anbieterseite berücksichtigt werden. Zur Erhaltung und Sicherung der wirtschaftlichen Grundlage für wettbewerbsfähige Wärmepreise sieht der Referentenentwurf trotz Kritik weiterhin die Zulässigkeit einer Laufzeit von 10 Jahren für Erstverträge bei neu hergestellten Hausanschlüssen vor. Auch ausdrückliche Regelungen zur Vermarktung der Wärme sind erstmals enthalten. Dem Versorger soll rechtssicher ermöglicht werden, abhängig vom Energiemix verschiedene Wärmeprodukte und -tarife anbieten zu können.
Kritik und Ausblick
Zu begrüßen ist, dass der neue Entwurf an einigen Stellen für mehr Klarheit als der bisherige Referentenentwurf sorgt. Nicht im Fokus steht allerdings weiterhin das Wärme-Contracting im Bereich der gewerblichen Wärmelieferung. Deutlich wird, dass die mit der Novellierung der AVBFernwärmeV angestrebte Regulierung mit Mehraufwand und Herausforderungen für die Unternehmen einhergeht. Es bleibt abzuwarten, ob der Entwurf den angestrebten Interessenausgleich zwischen Versorgungsunternehmen und Kunden tatsächlich widerspiegeln wird.
Bevor der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung und Beschlussfassung in den Bundestag eingebracht wird, besteht für die im Bereich der Fernwärme tätigen Verbände bis Ende August die Gelegenheit zur Stellungnahme.
Dr. Stefan Meßmer
Partner
Rechtsanwalt
Stella Miller
Manager
Rechtsanwältin
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