KANU 2.0: Flexibilisierung bei der Dekarbonisierung im Gassektor

  • 20.09.2024
  • Lesezeit 3 Minuten

Kalkulatorische Nutzungsdauern und Abschreibungsmodalitäten von Erdgasleitungsinfrastrukturen oder kurz „KANU“ ist ein regulatorisches Rahmenwerk der Bundesnetzagentur, das die Transformation des Gasnetzes in Deutschland unterstützen soll. Hintergrund des Rahmenwerks ist die geplante Dekarbonisierung des Energiesektors bis 2045 und eine dahingehende Anpassung der Abschreibungen an die zukünftig sinkenden Absatzmengen. Ziel ist es einerseits, den wirtschaftlichen Verbrauch der Gasinfrastruktur angemessen widerzuspiegeln und Netzbetreibern zu ermöglichen, ihre getätigten Investitionen weitestgehend zu amortisieren. Andererseits soll aber auch verhindert werden, dass die Kosten für Endverbraucher übermäßig ansteigen bzw. auf einige wenige im Gasnetz verbleibende Endverbraucher verteilt werden.

Was regeln KANU und KANU 2.0?
Bereits mit der Festlegung KANU im Jahr 2022 hat die Bundesnetzagentur für Neuanlagen eine lineare Abschreibung bis spätestens zum Jahr 2045 ermöglicht. Mit KANU 2.0 sollen nunmehr für Bestands- und Neuanlagen weitere Flexibilisierungen bei den Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden in Form von bundesweiten Vorgaben ermöglicht werden.

Netzbetreiber können zwischen zwei Abschreibungsmodellen wählen: der linearen und der degressiven Abschreibung. Bei der linearen Abschreibung können die Nutzungsdauern flexibel gewählt werden, sodass die Anlagen spätestens bis 2045 vollständig abgeschrieben sind. Die degressive Abschreibung erlaubt höhere Abschreibungssätze von 8 bis 12 Prozent und führt zu einer schnelleren Refinanzierung durch höhere Abschreibungskosten in den Anfangsjahren. Die Berechnung erfolgt durch Multiplikation des Abschreibungssatzes mit dem Restwert zum 31.12. des Vorjahres. Diese Methode ist nur anwendbar, solange der degressive Abschreibungswert größer als der lineare ist; Ausnahmen gelten für Verwaltungsgebäude.

Transformationselement (TFE)
Die BnetzA hat ein Berechnungstool zur Ermittlung des TFE bereitgestellt, welches den Netzbetreibern ermöglicht, auf Basis der neuen Vorgaben von KANU 2.0 die entsprechenden Abschreibungsbeträge zu berechnen. So können die wirtschaftlichen Auswirkungen auf ihre Erlösobergrenzen und Netzentgelte für die Jahre 2025 bis 2027 ermittelt werden. Um eine möglichst vereinfachte Umsetzung zu ermöglichen, wird für das Transformationselement ein Anzeigeverfahren statt eines Antragsverfahrens gelten.

Welche Methode sollte gewählt werden?
Netzbetreiber müssen abwägen, welche Methode sinnvoller für ihre Anlagen und Investitionen geeignet ist: Die lineare Abschreibung bietet eine stabilere Verzinsungsbasis und planbare Rückführung, während die degressive Methode die Restbuchwerte schneller verringert und kurzfristig die Refinanzierung erleichtert. Zudem müssen die Auswirkungen auf zukünftige Konzessionsverfahren berücksichtigt werden, um Risiken zu minimieren. 
Die Wahl der Abschreibungsmethode hängt somit einher mit der zukünftigen Strategie des Netzbetreibers im Sinne einer geplanten Transformation oder hinsichtlich des Verwaltens vorhandener Infrastruktur.

Fazit
Mit der Einführung von KANU 2.0 wird eine flexible und anpassungsfähige Regulierungsgrundlage geschaffen, die den Netzbetreibern ermöglicht, den Transformationsprozess des Gassektors wirtschaftlich zu bewältigen und gleichzeitig übermäßige Belastungen für die Netznutzer zu vermeiden. Hierdurch können auch verschiedenen Herausforderungen der Dekarbonisierung gemeistert und die Umstellung auf eine Wasserstoffwirtschaft unterstützt werden. Die Meldungen müssen bis zum 15.10. erfolgen, um die Effekte des KANUs in die Netzentgelte ab 2025 einpreisen zu können. Baker Tilly unterstützt Sie bei der Berechnung und der richtigen Einstellung für die Zukunft. Wir beraten bereits einige Unternehmen zu diesen Fragestellungen sehr erfolgreich. 

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