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Online-Seminar: 25. April 2023, 10:00 bis 11:00 Uhr und 2. Mai 2023, 10:00 bis 11:00 Uhr
Die zu Beginn des Jahres in Kraft getretenen Preisbremsengesetze EWPBG und StromPBG haben viel Wirbel in das erste Quartal 2023 gebracht. Mit Ablauf der Frist für die Selbsterklärungen zum 31.03.2023 gab es von vielen Unternehmen ein erleichtertes Aufatmen. Doch sollte dieses Aufatmen nicht allzu lange dauern, denn der Gesetzgeber selbst blieb leider auch nicht untätig und hat in einigen Bereichen bereits nachgebessert (insb.: Gesetz zur Änderung des EWPBG, zur Änderung des StromPBG sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher und sozialrechtlicher Gesetze). Zudem ergeben sich in diesem Kalenderjahr weitere Fristen aus den Gesetzen. In unserem Online-Seminar werden wir insbesondere über die Differenzbetragsanpassungsverordnung, die aktuellen Änderungen in den Preisbremsengesetzen sowie die im Kalenderjahr 2023 anstehenden Fristen berichten. Selbstverständlich werden wir während und am Ende des Webinars genügend Raum für Ihre Fragen lassen. Wir werden das Online-Seminar als Teams-Meeting abhalten, sodass eine aktive Teilnahme wie in einer Gesprächsrunde möglich ist. Die Teilnehmerzahl wird daher pro Online-Seminar auf maximal 15 Teilnehmer begrenzt.Darüber hinaus stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne wieder mit unseren Service-Leistungen rund um das Thema Preisbremsengesetze zur Seite, weitere Informationen finden Sie hier ››
Online-Seminar
Dr. Steffen Knepper Partner Rechtsanwalt Büro Düsseldorf T: +49 211 6901-2303steffen.knepper@bakertilly.de
Michelle Hoyer, LL.M. Senior Manager Rechtsanwältin Büro Düsseldorf T: +49 151 52574922michelle.hoyer@bakertilly.de
Anmeldegebühr beträgt EUR 150 (netto, zzgl. USt.). Voraussetzung ist das Bestehen einer aktuellen Mandatierungsvereinbarung, da die Inhalte einer Beratung gleichkommen – weitere Informationen hierzu finden Sie unten stehend.
Tragen Sie sich die Veranstaltung bequem in Ihren Kalender ein.
Dienstag, 25. April 2023, 10:00 bis 11:00 UhrDienstag, 2. Mai 2023, 10:00 bis 11:00 Uhr
Voraussetzung für die Teilnahme an dem Online-Seminar ist das Bestehen einer aktuellen Mandatierungsvereinbarung mit Baker Tilly. Sofern mit Ihrem Unternehmen keine solche Mandatierungsvereinbarung besteht, können wir diese gerne kurzfristig für die Zwecke des Online-Seminars abschließen. Hintergrund für dieses Erfordernis ist, dass wir im Rahmen des Online-Seminars spezifisch auf Ihre Fragen eingehen und somit auch Rechtsberatungen vornehmen. Zu diesem Zweck bedarf es aus Compliance-Gründen stets einer aktuellen Mandatierung.
Für die Durchführung des Online-Seminars erheben wir einen Beitrag von EUR 150 (netto, zzgl. USt.). Mit der Anmeldung wird der Beitrag fällig. Sie erhalten hierüber eine Rechnung von Baker Tilly. Teilen Sie uns gerne mit, sofern wir auf der Rechnung eine spezifische Bestellnummer vermerken sollen. Bitte berücksichtigen Sie, dass andere Teilnehmer Ihre Teilnahme an unserem Online-Seminar einsehen können, da wir die Veranstaltung als Teams-Meeting organisieren.
Für die Anmeldung zu unserem Online-Seminar senden Sie uns bitte eine E-Mail an Energy.Update@bakertilly.de. Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail an, für welchen Termin wir Ihre Anmeldung berücksichtigen sollen.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie die o.g. Teilnahmebedingungen. Sollte Ihr Unternehmen noch nicht über eine aktuelle Mandatierungsvereinbarung verfügen, würden wir Ihnen diese unmittelbar nach der Anmeldung zum Zwecke der Teilnahme an dem Online-Seminar zukommen lassen.
Hier geht es direkt zur Anmeldung ››
Wir stehen Ihnen selbstverständlich gerne zur Seite und bieten gezielt unsere Service-Leistungen an:
1. Differenzbetragsanpassungsverordnung
Wen betrifft es? Unternehmen mit einem Entlastungsbetrag von über 2 Mio. € und einem Differenzbetrag (Arbeitspreis – Referenzenergiepreis) von
Was hat es für Auswirkungen? Die aktuellen Differenzbeträge werden durch die oben genannten Beträge gedeckelt. So mindert sich in diesen Fällen der Entlastungsbetrag.
Unser Service Wir ermitteln für Sie, welche konkreten Auswirkungen die Verordnung für Ihr Unternehmen hat. Sind Sie betroffen? Wenn ja, wie hoch ist der neue Entlastungsbetrag?
Timeline Die neue Regelung entfaltet Wirkung ab dem 1. Mai 2023.
2. Mitteilungen gegenüber der Prüfbehörde
Wen betrifft es? Unternehmen, bei denen, einschließlich verbundener Unternehmen, die Entlastungssumme einen Betrag von EUR 2 Mio. überschreitet.
Was hat es für Auswirkungen? Es muss eine Mitteilung an die Prüfbehörde versandt werden. Diese Mitteilungspflicht ist bußgeldbewehrt (bis zu 50.000 Euro).
Unser Service Besteht eine Mitteilungspflicht, erstellen wir diese für Sie.
Timeline Mit Bekanntwerden der Prüfbehörde (derzeit noch ausstehend)
3. Arbeitsplatzerhaltungspflicht, § 37 StromPBG
Wen betrifft es? Unternehmen mit einem Entlastungsbetrag von mehr als EUR 2 Mio.
Was hat es für Auswirkungen? Es muss eine Betriebsvereinbarung (oder entsprechende Alternativen) verfasst und vorgelegt werden.
Unser Service Wir erstellen die erforderlichen Nachweise (Betriebsvereinbarung oder Alternativen) gemäß den Preisbremsengesetzen für Sie.
Timeline Frist aus Gesetz: 31.07.2023
4. Nachbesserung Selbsterklärung
Wen betrifft es? Unternehmen, die eine Selbsterklärung nach Abs. 1 abgegeben haben und Änderungen vornehmen müssen.
Was hat es für Auswirkungen? Nicht-vorgenommene Anpassungen können im Entlastungsjahr 2023 nicht bei der Entlastung berücksichtigt werden.
Unser Service Wir übernehmen für Sie die notwendigen Anpassungen.
Timeline Unverzüglich, bis spätestens 30.11.2023 – kann im Prinzip jeden Monat greifen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Michelle Reddiar, LL.M.
Senior Manager
Rechtsanwältin
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