Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM), mit dem die EU ein Verlagern von klimaschädlichen Emissionen in Drittländer verhindern möchte, ist bereits seit dem 1. Oktober 2023 in Kraft. Nunmehr steht die erste Bewährungsprobe für Unternehmen bevor. Denn zum 31. Januar 2024 muss der erste CBAM-Bericht eingereicht werden. Einführer und zum Teil auch indirekte Zollvertreter müssen dann Angaben zu direkten und indirekten Emissionen der importierten CBAM-Güter berechnen und dokumentieren. Die große Herausforderung dabei: Berichtsverpflichtete sind erheblich auf die Emissionsangaben im Herstellungsprozess der Anlagenbetreiber aus Nicht-EU Staaten angewiesen, die zur Bestimmung und Berechnung umfassende technologische Lösungen benötigen.
Wie können Unternehmen (jetzt noch) die CBAM-Anforderungen erfüllen, um drohenden Strafen in Höhe von 10 bis 50 Euro pro Tonne für nicht bzw. fehlerhaft gemeldete Emissionen unter CBAM zu vermeiden?
Im Rahmen unseres Online-Seminars möchten wir dazu gemeinsam mit Ihnen folgenden Fragen nachgehen:
- Was ist CBAM?
- Wie funktioniert CBAM?
- Welche Güter sind betroffen?
- Wer ist betroffen?
- Risiken für berichtpflichtige Anmelder
- Pflichten in der Übergangsphase Oktober 2023 – Dezember 2025
- Ausblick Bepreisungsphase ab 2026
Gern können Sie Ihre Fragen zu diesen Themen vorab per E-Mail an unsere Experten richten.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und einen gemeinsamen konstruktiven Austausch!
Sebastian Billig Partner Rechtsanwalt | Sven Pohl Director Rechtsanwalt | You Cui Director Ingenieur |
Informationen
Datum & Uhrzeit | Donnerstag, 11. Januar 2024 11:00 Uhr bis ca. 12:00 Uhr |
Ort | Online |
Kontakt | Sebastian Billig Sven Pohl You Cui |
Organisation | Laura Keiner |
Anmeldung | Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Bitte melden Sie sich über das Formular am Ende dieser Seite an. |
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