Sämtliche Wirtschaftsakteure können mit dem Risiko konfrontiert sein, Rechtfertigungen im Zusammenhang mit strafrechtlichen oder regulatorischen Vorwürfen formulieren zu müssen. Dabei ist entscheidend von Anfang an auf die richtige Strategie zu setzen.
Wenn es um Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht geht, können unsere Spezialisten Ihre Interessen entschieden und erfolgreich vertreten. Dabei agieren wir sowohl für Unternehmen und deren Organe als auch auf der Ebene der Privatpersonen im Zusammenhang mit strafrechtlichen Vorwürfen. Wir begleiten Sie hierbei nicht nur vor Gericht, sondern auch gegenüber der Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft mit dem Ziel der Vermeidung von Gerichtsterminen. In unserer Funktion vertrauen uns ebenso vermögende Privatpersonen im Rahmen einer Selbstanzeige. Um eine Straf- und Bußgeldfreiheit zu erwirken, betreuen wir Sie in den Bereichen des Steuerrechts, Außenwirtschaftsrecht sowie dem Sozialversicherungsrecht.