Beratung im Bauwesen bedeutet für uns nicht nur das bloße Verständnis für die juristischen Zusammenhänge. Vielmehr gehen damit technische Komponenten einher, die eine enge Kommunikation mit diversen Stakeholdern, wie etwa Ingenieuren, Architekten oder diversen Behörden voraussetzen. Über Jahre hinweg bewegen wir uns erfolgreich in diesem Umfeld und begleiten Sie ebenso bei baurechtlichen Thematiken sowie im Bauordnungsrecht und dem Umweltrecht (Baulärm, Nachbarrecht, Bodenschutz). Unsere Rechtsberatung erstreckt sich zudem auf die nachfolgende Bewirtschaftung Ihrer Immobilien und zu verwaltenden Vermögenswerte.
Auch vor Gericht, sowohl im nationalen als auch im internationalen Kontext, stehen wir Ihnen zur Seite. Hierbei agieren wir nicht nur als Anwälte, sondern auch als Mediatoren, Schlichter oder Schiedsrichter. Diese ganzheitliche Betrachtungsweise ermöglicht es uns, auch als Prozessvertreter in Großverfahren tätig zu sein, deren juristische Komplexität genau jene Expertise zwingend voraussetzt.