Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuerberater und Unternehmensberater: Vier Perspektiven. Eine Lösung. Weltweit. …
Wir prüfen Ihre Vergangenheit und beraten Sie bei der Umsetzung zukünftiger Anforderungen und Vorhaben. Erfahren …
Unsere Mandanten vertrauen uns ihre wichtigsten rechtlichen Angelegenheiten an. Erfahren Sie mehr über unsere …
Steuergesetze sind komplex und dynamisch. Wir stellen uns gemeinsam mit Ihnen der Herausforderung Steuerrecht – …
Wir unterstützen Sie mit individuellen Lösungen, damit Ihr Unternehmen auch in Zukunft erfolgreich am Markt agiert …
Gewerkschaft scheitert: Gericht lehnt Ausschluss aus Personalrat ab
Krankenhausreform: Neue Ausnahme von der Fusionskontrolle im Krankenhauswesen
Änderung der Rechtsform des Zuwendungsempfängers: Förderung adé?
In the News: Baker Tilly greift im Genossenschaftssektor an
Herausforderungen in der Unternehmensfinanzierung: Baker Tilly auf der Structured FINANCE 2024
Nachhaltigkeitsberichterstattung bei kommunalen Unternehmen: Änderung des Anwendungsbereichs zeichnet sich ab
Pillar 2: Registrierungspflichten bei Mindestbesteuerung zum Ende des Jahres
BEG IV: Umfassende Änderungen bei Verrechnungspreisdokumentationen
Vorsteuerabzug: Neue Regelungen für Kreditinstitute
Rechtssicherheit im Umgang mit Daten von Beschäftigten? Referentenentwurf für ein Beschäftigtendatengesetz
Immaterieller Schadensersatz: Facebook unterliegt beim BGH wegen Datenschutzverletzung
Digital-Gesetz: C5 für Cloud-Dienste im Gesundheitswesen
Branchenspezifische Kenntnisse sind unerlässlich, um die besten Voraussetzungen für individuelle Lösungen zu …
Aufgeheizte Stimmung im Fernwärmemarkt – Rahmenbedingungen, Preismechanismen und Klagen
Resilienz kritischer Infrastrukturen: Was Unternehmen jetzt über das KRITIS-Dachgesetz wissen müssen
Profitieren Sie von gebündelten interdisziplinären Kompetenzen, Experten-Teams und individuellen Lösungen. Erfahren …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly beruft zwölf neue Partner aus eigenen Reihen
Baker Tilly Partner Dr. Alexander Fridgen als vorläufiger Insolvenzverwalter der CamperBoys GmbH bestellt
Baker Tilly Partner bestätigen Management Board
Um die sich wieder enorm zuspitzende Corona-Situation in den Griff zu bekommen, gelten seit heute bis zum 19. März 2022 u. a. mit der 3G-Regel verschärfte Regelungen am Arbeitsplatz.
Auch die Homeoffice-Pflicht ist seit heute zurück. Mit diesem Newsletter geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die wichtigsten (Neu-)Regelungen: von Antigen-Schnell- oder Selbsttests am Arbeitsplatz, über die Notwendigkeit, vorhandene Konzepte anzupassen bis hin zu Maskenpflicht, der Einschränkung von betriebsbedingten Personenkontakten und Beiträgen des Arbeitgebers zur Erhöhung der Impfbereitschaft.
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) wird bis einschließlich 19. März 2022 verlängert. Daher gilt (weiterhin):
Hinzu kommen neue Regelungen in § 28 b des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), die ebenfalls bis einschließlich 19. März 2022 gelten:
Durch die verschärften Regeln treten in der Praxis viele arbeitsrechtliche Probleme und Fragestellungen für Arbeitgeber auf. Wie gehe ich mit Arbeitnehmern um, die sich weigern, ihren Impf- oder Genesenennachweis vorzulegen? Was darf oder muss der Arbeitgeber konkret dokumentieren und wie lange? Welche Datenschutzvorgaben müssen beachtet werden? Welche Tests muss ein Nichtgeimpfter machen? Ist das Testen Arbeitszeit? Wer hat die Kosten für die Tests zu tragen?
Alle News anzeigen