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Im Rahmen des Deutschen Vergabetags hielten Dr. Christian Teuber, Leiter des Bereichs Vergaberecht bei Baker Tilly, und Dr. Moritz Philipp Koch, Regierungsdirektor und Leiter „Sourcing“ bei IT.NRW, den Workshop „Aufklärungen und Nachforderungen im Vergaberecht – ein Dauerbrenner mit hoher Praxisrelevanz“.
Der Workshop bot praxisnahe Einblicke in die Herausforderungen und Feinheiten von Aufklärungen und Nachforderungen – beides essenzielle Instrumente für eine rechtssichere und transparente Vergabepraxis. Anhand aktueller Entwicklungen und rechtlicher Rahmenbedingungen verdeutlichten die beiden Experten die zentrale Rolle dieser Maßnahmen für den Erfolg eines Vergabeverfahrens in der öffentlichen Beschaffung.
Aufklärungen und Nachforderungen gelten als unverzichtbare Werkzeuge, um Transparenz und Fairness im Vergabeverfahren zu gewährleisten. Sie erfordern jedoch ein präzises und maßvolles Vorgehen, um den rechtlichen Rahmen nicht zu überschreiten. Aktuelle Entwicklungen und Urteile betonen die Wichtigkeit einer sorgfältigen und dokumentierten Anwendung, um das Gleichbehandlungsgebot sowie einen fairen Wettbewerb zu sichern. Häufige Fallstricke wie unterlassene oder übermäßige Aufklärungen und Nachforderungen oder eine unzureichende Abgrenzung zwischen Aufklärung und unzulässiger Angebotsänderung können zu Rechtsrisiken und Nachprüfungsverfahren führen.
Im Workshop wurden konkrete Lösungsansätze sowie deren praktische Umsetzung vorgestellt, um diesen Risiken zu begegnen. Klare interne Richtlinien, gezielte Schulungsmaßnahmen und eine enge Abstimmung im Vergabeteam tragen dazu bei, typische Fehlerquellen zu vermeiden und Vergabeverfahren effizient zu gestalten. Die Teilnehmenden erfuhren, wie eine durchdachte Anwendung von Aufklärungsmaßnahmen und Nachforderungen zur Stabilität und Sicherheit von Vergabeverfahren beitragen kann.
Ein besonderer Dank gilt Dr. Moritz Philipp Koch für seine engagierte und fachlich exzellente Mitgestaltung des Workshops sowie allen Teilnehmenden, die durch lebhafte Diskussionen und wertvollen Erfahrungsaustausch die Veranstaltung bereichert haben. Die konstruktiven Beiträge und praxisnahen Perspektiven der Anwesenden unterstrichen einmal mehr die hohe Relevanz und Aktualität des Themas in der Vergabepraxis.
Ein herzlicher Dank geht außerdem an die Organisatoren des Deutschen Vergabetags für die hervorragende Planung und Durchführung. Die exzellente Organisation und professionelle Atmosphäre machten die Veranstaltung zu einem inspirierenden Erlebnis und schufen die perfekte Plattform für konstruktiven Austausch.
Der Deutsche Vergabetag des DVNW ist die jährliche Leitveranstaltung für das öffentliche Beschaffungswesen und das Vergaberecht in Deutschland – und eine wertvolle Gelegenheit, alte Bekannte und geschätzte Kolleginnen und Kollegen aus der „Vergaberechtsfamilie“ wiederzutreffen sowie neue Kontakte mit Vertretern von Bund und Ländern zu knüpfen. Der persönliche Austausch und die Pflege bestehender Kontakte fördern den Wissenstransfer und stärken eine Gemeinschaft, die gemeinsam daran arbeitet, die Vergabepraxis kontinuierlich zu verbessern.
Dr. Christian Teuber
Partner
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht
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