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Teil I in DStR Deutsches Steuerrecht, 2022, Heft 48
Christian Wegener und Dr. Christiane Krüger geben in der aktuellen DStR-Ausgabe einen Gesamtüberblick zur Treuhand-KG im Steuerrecht.
Ist eine ertragsteuerliche Organschaft zwecks steuerlicher Optimierung von Konzernstrukturen nicht möglich, weil die Muttergesellschaft z. B. nicht als potenzielle Organträgerin in Frage kommt oder das Eingehen von Organschaftsbeziehungen aus sonstigen Gründen nicht gewünscht ist, kann sich die Implementierung eines Treuhandmodells als geeignete Alternative darstellen. Für die Begründung eines Treuhandmodells können aber auch viele andere nichtsteuerliche Gründe sprechen, wie z. B. eine fehlende Umwandlungsfähigkeit eines Gesellschafters oder das Erfordernis des Erhalts der zivilrechtlichen Rechtspersönlichkeit der betroffenen Konzerngesellschaft. Der vorliegende Beitrag soll dazu dienen, den kompletten Lebenszyklus einer Treuhand-KG von ihrer Gründung bis zu ihrer Beendigung unter Einbeziehung etwaiger im Rahmen der laufenden Besteuerung zu beachtender Besonderheiten darzustellen. Gegenstand des ersten Teils des Aufsatzes ist die Darstellung der Begründung des Treuhandmodells und des Verhältnisses zu anderen Steuerarten.
Der Beitrag ist erschienen in DStR Deutsches Steuerrecht, 2022, Heft 48 (€) und wird im nächsten Heft (DStR 2022, 2532) fortgesetzt.
Christian Wegener
Partner
Steuerberater
Dr. Christiane Krüger, LL.M.
Senior Manager
Rechtsanwältin, Steuerberaterin
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