Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuerberater und Unternehmensberater: Vier Perspektiven. Eine Lösung. Weltweit. …
Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung von Unternehmen ✓ Erfahrene Prüfer ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Rechtsberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Rechtsanwälte ✓ Exzellente juristische Beratung ✓ Maßgeschneiderte …
Steuerberatung für Unternehmen und Familienunternehmen ✓ Erfahrene Steuerberater ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Unternehmensberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Consultants ✓ Exzellente Beratung ✓ Maßgeschneiderte Lösungen » …
Strengere Regeln für Verlustverrechnung: BFH bestätigt enge Auslegung
Finanzierung und Förderung: Neuausrichtung im Koalitionsvertrag
US-Sonderzölle: Kurzfristig optimieren – mittelfristig vorbereiten
EU-Omnibus-Paket: Weniger Aufwand bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung?
Baker Tilly startet mit 23 neuen Directors ins Jahr 2025
In the News: Baker Tilly greift im Genossenschaftssektor an
Koalitionsvertrag 2025: Was sich bei der Fernwärme ändern soll
Arbeits- und Sozialrecht: Das steht im neuen Koalitionsvertrag
§ 153 Abs. 4 AO – Neues Risiko oder Business as usual?
NIS-2 und kein Ende: Umsetzung in Deutschland verzögert sich weiter
Neue Anforderungen an die Cloud-Verarbeitung von Gesundheitsdaten
Öffentliche Vergabe: Cyberversicherungen rechtssicher beschaffen
Branchenspezifische Kenntnisse sind unerlässlich, um die besten Voraussetzungen für individuelle Lösungen zu …
Was der Koalitionsvertrag für Stadtwerke, Energieversorger und kommunale Unternehmen bedeutet
Baker Tilly berät Biotech-Startup Real Collagen GmbH bei Investment durch US-Investor
Handelsrechtliche Bilanzierung von Emissionsberechtigungen und des THG-Quotenhandels
Profitieren Sie von gebündelten interdisziplinären Kompetenzen, Experten-Teams und individuellen Lösungen. Erfahren …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Braunschweiger Traditionslogistiker Wandt begibt sich mit Baker Tilly in Eigenverwaltung
Energiestudie: Unsicherheit bremst Investitionen von Industrie und Versorgern in Deutschland
Dr. Alexander Fridgen zum vorläufigen Insolvenzverwalter der Reha-Klinik Prinzregent Luitpold Bad Reichenhall bestellt
Im Streitfall zwischen einer in den Niederlanden ansässigen Gesellschaft und dem deutschen Finanzamt über vereinbarte Darlehenszinsen einer inländischen Konzerngesellschaft hat der Bundesfinanzhof entschieden – mit weitreichenden Auswirkungen auf die Gestaltung und Dokumentation gruppeninterner Finanzierungen.
In einem jüngst veröffentlichten Urteil über die Unternehmensbesteuerung hat der Bundesfinanzhof entschieden, wie hoch der Zins für ein Konzerndarlehen sein darf. Das Urteil des BFH steht teilweise im Widerspruch zu den letzten Gesetzesvorhaben und auch zu den Verwaltungsgrundsätzen Verrechnungspreise 2021 zu diesem Thema, sodass Steuerpflichtige das Urteil unbedingt bei der Gestaltung und Dokumentation der gruppeninternen Finanzierungen im Blick haben sollten. Das Urteil betrifft im Wesentlichen den Vorrang der Preisvergleichsmethode und stellt das Einzelrating vor das Gruppenrating.
Vorrang der Preisvergleichsmethode
Die Fremdüblichkeit des vereinbarten Zinssatzes für ein Konzerndarlehen ist zunächst anhand eines Preisvergleichs zu ermitteln. Erst wenn ein derartiger Preisvergleich nicht möglich ist, kann die sogenannte Kostenaufschlagsmethode angewendet werden.
Einzelrating statt Gruppenrating
Bei der für die Zinshöhe bedeutsamen Bonität des Darlehensnehmers ist grundsätzlich auf die Bonität des Einzelunternehmens und nicht auf die Bonität des Gesamtkonzerns abzustellen. Die finanziellen Kapazitäten des Darlehensgebers spielen dagegen keine maßgebliche Rolle für die Angemessenheit des vereinbarten Zinses.
Das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18.05.2021 – I R 4/17 finden Sie hier.
Asen Asenov
Partner
Steuerberater
Carsten Hüning
Partner, Global Leader Transfer Pricing
Georg Scholz, LL.M.
Rechtsanwalt
Jetzt Kontakt aufnehmen
Kontakt aufnehmen
Alle News anzeigen