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Wie wir bereits im August ankündigten, hat die Bundesregierung gestern, am 8. September 2021, die Details der Verlängerung der Überbrückungshilfen bis zum Jahresende 2021 bekannt gegeben.
Dabei wird die Überbrückungshilfe III Plus, die derzeit nur die Fördermonate Juli bis September 2021 umfasst, über den 30. September 2021 hinaus bis zum 31. Dezember 2021, und somit um die Fördermonate Oktober bis Dezember 2021, verlängert.
Die bis Jahresende verlängerte Überbrückungshilfe III Plus ist inhaltsgleich zu den bisher bestehenden Programmen der Überbrückungshilfe III (Fördermonate November 2020 bis Juni 2021; Antragsfrist endet am 31. Oktober 2021) und der derzeitigen Überbrückungshilfe III Plus. Gefördert werden bestimmte Fixkosten in Monaten innerhalb der Förderzeiträume, die einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 % aufweisen. Die Beantragung muss dabei weiterhin über einen sog. „prüfenden Dritten“ – als welcher Baker Tilly registriert ist – erfolgen.
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