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Nach den Vorschlägen der Kommission hat das Europäische Parlament mittels des am 1. April 2025 beschlossenen Eilverfahrens der Änderungs-Richtlinie 2025/0044 zur zeitlichen Verschiebung der CSRD-Berichtspflichten zugestimmt.
Somit ist die Verschiebung der CSRD-Berichtspflichten für Unternehmen der 2. und 3. Welle beschlossene Sache, zumindest auf Ebene der EU. Wie sich der nationale Gesetzgeber verhalten und die Umsetzung der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) in nationales Recht gestalten wird, bleibt weiter offen.
Wenig zuvor hatte die Kommission die EFRAG beauftragt, bis 31. Oktober 2025 eine deutlich überarbeitete Version der ESRS vorzulegen. Dabei wurde der Arbeitsauftrag an die EFRAG um konkrete Handlungsfelder präzisiert:
Die mit der Verschiebung der Berichterstattung gewonnene Zeit sollte nun für die Definition und Umsetzung der unternehmerischen Nachhaltigkeitsleistung und damit für den Aufbau resilienter Geschäftsmodelle verwendet werden.
Unternehmen gewinnen auf diesem Weg Zeit, die Analyse der für sie wesentlichen ESG-Themen fortzusetzen und in konkrete Nachhaltigkeitsleistungen im Einklang mit Strategie und Geschäftsmodell zu überführen. Themenfelder für konkrete Maßnahmen bestehen beispielsweise häufig im Energie- und Emissionsmanagement, in einer Operationalisierung von Net-Zero-Plänen, in der Durchführung von Klimarisiko- und Klimaresilienzanalysen und der Ableitung gezielter Abhilfen oder der Umsetzung von Konzepten zur Arbeitssicherheit und zum betrieblichen Gesundheitsmanagement.
Die EU hat die Berichterstattung über die Nachhaltigkeit zwar zunächst aufgeschoben, jedoch keinen Zweifel daran gelassen, dass die nachhaltige Transformation, die mit dem EU Green Deal angestoßen und durch den Clean Industrial Deal nochmals betont wurde, weiter umgesetzt werden soll. Net-Zero-Ziele, Lieferkettensorgfalt oder die EU-Entwaldungsverordnung fordern von den Unternehmen konkrete Umsetzungsmaßnahmen. Neben der Regulatorik ergeben sich die meisten Treiber für Nachhaltigkeit aus dem Markt selbst. Die Erwartungen von Kunden und Geschäftspartnern an die Transformation wirken sich nicht nur auf die unterschiedlichen Unternehmensbereiche, sondern auch auf Marktpositionierung, Reputation, Zugang und Kosten von Finanzierungen aus. Nicht zuletzt hängt der wirtschaftliche Erfolg ganzer Branchen an der Verfügbarkeit, Preisstabilität und effizienten Nutzung knapper Ressourcen wie Rohstoffen und Energie. Zudem bleibt die Arbeitgeberattraktivität für qualifiziertes Personal ein Treiber für die sozialen Aspekte der Nachhaltigkeit. Daher gilt:
Zu jedem materiellen ESG-Thema sollten steuerungsrelevante Daten erhoben und mit Hilfe von KPI intern und extern für die Berichterstattung und Steuerung nutzbar gemacht werden. Je stärker dabei die Integration von Erhebungsprozessen und die Anbindung an bestehende Data-Warehouse-Strukturen ist, desto selbstverständlicher werden die Daten zur Steuerung herangezogen werden. Insbesondere aufgrund der Berichts- und Steuerungsrelevanz der Daten und Informationen ist eine regelmäßige Überwachung der Prozesse und die Durchführung von Kontrollen und Prüfungen nützlich, um das Vertrauen in die Informationen zu stärken. Eine gezielte Automation der Erhebungs- und Reportingprozesse kann maßgeblich die Aktualität und damit die Steuerungsrelevanz von Informationen erhöhen. Nicht zuletzt sind wesentliche ESG-Themen, die mit Risiken verbunden sind, konsequent in das Risikomanagement aufzunehmen und aktiv zu steuern. Dazu zählen insbesondere bestandsgefährdende Risiken, die beispielsweise Klima- und Umweltrisiken, mangelndes Know-how, fehlende Versicher- oder Finanzierbarkeit von Unternehmensaktivitäten umfassen können.
Die im Zuge der „Stop-the-Clock"-Regelung gewonnene Zeit können Unternehmen für eine weitere Qualifizierung von Schlüsselpersonal beziehungsweise der gesamten Belegschaft nutzen. Ein Benchmarking innerhalb der eigenen Branche und eine Auswertung von Best Practices können ebenfalls hilfreich sein, um die eigene Berichterstattung effizient und ergebnisorientiert aufzubauen. Gerade der Blick auf die Auswahl der Themen, Aufbau und Umfang der Berichterstattung und natürlich der Vergleich von KPI kann wertvolle Aufschlüsse liefern. Durch einen „Test”-Bericht kann Erfahrung gesammelt werden, wie die Nachhaltigkeitsberichterstattung ideal in den Geschäftsbericht einzugliedern ist. Nicht zuletzt ist auch ein mit der Finanzberichterstattung harmonisierter Aufstellungs- und Prüfungsprozess für einen möglichst reibungslosen Ablauf relevant. Auf Basis einer Erstprüfung sind in den Folgejahren zudem Effizienzgewinne und eine Entzerrung von Prüfungshandlungen durch einen externen Prüfer möglich.
Nils Borcherding
Partner
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Katharina Engels
Director
Wirtschaftsprüferin
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