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Rund um die Restrukturierung eines Unternehmens stellen sich eine Menge von Fragen zum Restrukturierungsrecht. Wir haben die wichtigsten Antworten an dieser Stelle für Sie zusammengestellt.
Unsere Experten haben die passenden Antworten - egal, ob es um Recht, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung, Steuern oder Unternehmensfinanzierung geht.
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Eine Restrukturierung muss immer auf Grundlage eines schlüssigen Konzepts erfolgen, das auf vollständigen Informationen beruht. Ansonsten sinken die Erfolgsaussichten erheblich und es bestehen bei allen Beteiligten Haftungsgefahren.
Eine Restrukturierung kann auch ohne gerichtliche Hilfe erfolgen, wenn ein konsensualer Weg zum sanierten Unternehmen mit allen Beteiligten möglich ist. Sollte ein konsensuales Konzept nicht möglich sein, die operative Wertschöpfung jedoch im Wesentlichen intakt ist, kommen StaRUG-Verfahren in Betracht. In der fortgeschrittenen Liquiditätskrise oder bei operativen Problemen – wenn etwa der Überschuss der operativen Wertschöpfung nicht zur Deckung der Kapitalkosten ausreicht – kommt eine Restrukturierung im Eigenverwaltungsverfahren infrage. StaRUG und Eigenverwaltung sind erst bei drohender Zahlungsunfähigkeit möglich.
Bei rechtzeitiger Vorbereitung und Redlichkeit der handelnden Personen ist ein Schutzschirmverfahren durchaus möglich, aber oftmals nicht nötig oder hilfreich. Unsere Experten prüfen gemeinsam mit Ihnen alle Optionen.
Es bietet sich ein breites Spektrum von außergerichtlichen Verhandlungen über präventive Restrukturierung über Eigenverwaltung bis zu einer (wenn man zu lange wartet) Regelinsolvenz. Unsere Experten prüfen gemeinsam mit Ihnen alle Optionen.
Ein Verkauf eines Unternehmens oder eines Unternehmensteils sollte unbedingt eine Option einer Sanierungsplanung sein. Sinnvoll ist eine Unternehmenstransaktion vor allem dann, wenn frisches Kapital erforderlich ist oder die unternehmerische Wertschöpfung ohne strategischen Partner nicht ausreicht. Unsere Experten prüfen gemeinsam mit Ihnen alle Optionen.
Seit dem 1. Januar 2021 können sich Unternehmen auch außerhalb der Insolvenz über den sogenannten Restrukturierungsplan nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) entschulden. Dazu legen sie ihren Gläubigern einen Restrukturierungsplan vor, der aufzeigt, dass Altschulden in der bestehenden Höhe nicht zurückgezahlt werden können. Zudem machen sie einen Vorschlag für einen Teilverzicht sowie eine Anpassung der Tilgungshöhe. Die Gläubiger stimmen dem in der Regel zu, da sie im Falle der Insolvenz wenig oder nichts bekommen würden. Potenzielle „Notorische Störer“ unter den Gläubigern werden von der Gläubigermehrheit überstimmt. Das Unternehmen ist außerhalb der Insolvenz entschuldet und die Zukunft des Betriebs gesichert.
Ein Unternehmen kann grundsätzlich jederzeit restrukturiert werden. Besonders dynamische Unternehmen machen eine fortwährende Verbesserung ihrer Organisation und Prozesse im Sinne einer Restrukturierung sogar zum Bestandteil ihrer Unternehmensstrategie. Die Sanierung eines Unternehmens ist dagegen "das letzte Mittel", um eine Zahlungsunfähig bzw. Insolvenz zu vermeiden. In diesem Fall sind in den meisten Fällen tiefe Einschnitte notwendig, die meist von einem Insolvenzverwalter vorgenommen werden.
Rechtzeitig eingeleitete Restrukturierungsmaßnahmen dienen dazu, die drohende Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz eines Unternehmens zu verhindern. Im Idealfall werden dabei Strategien entwickelt, um nicht nur den kurzfristigen Fortbestand des Unternehmens zu sichern, sondern auch die Weichen für eine mittel- bis langfristig erfolgreiche Wettbewerbspositionierung zu stellen.
In operativer Hinsicht können eine Vielzahl von Maßnahmen dazu führen, die Effektivität und die Produktivität eines Unternehmens zu steigern. In rechtlicher Hinsicht spielen dabei vor allem die Bereiche Verwaltungstreuhand, Insolvenzanfechtung, Arbeitsrecht, Sanierungssteuerberatung, Liquidation sowie die Prüfung von Insolvenzantragsgründen eine zentrale Rolle. Für Geschäftsführer kommt die Entwicklung von Strategien hinzu, um persönliche Haftung zu vermeiden.
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