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Aktuell gilt: Im Rahmen von Statusfeststellungsverfahren kann auf Antrag verbindlich geklärt werden, ob eine Beschäftigung sozialversicherungspflichtig ist. Durchgeführt wird das Verfahren von der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV). Eine Reform dieses Verfahrens hatte sich die derzeitige Bundesregierung 2018 in den Koalitionsvertrag geschrieben.
Auf den letzten Metern der noch laufenden Legislaturperiode wurde dieses Vorhaben (versteckt im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) am 20.05.2021 verabschiedet. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt erfolgte am 22.07.2021. In Kraft treten werden die Neuerungen allerdings erst zum 01.04.2022.
Immer wieder erreichen uns Anfragen, in denen wir prüfen sollen, ob eine Person in einer bestimmten Tätigkeit selbstständig oder sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Von dieser Einschätzung hängt viel ab. Wird zu Unrecht eine selbstständige Tätigkeit angenommen und keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt, drohen dem Auftraggeber im Fall einer Fehleinschätzung eine Beitragsnachzahlung (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) für die letzten 4 Jahre und bei Vorsatz sogar bis zu 30 Jahre. Hinzukommen Säumniszuschläge in beträchtlicher Höhe. Nach § 266a StGB kann dem Arbeitgeber auch eine Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen sogar bis zu 10 Jahre, treffen.
Durch die nun verabschiedete Neufassung von § 7a SGB IV werden insbesondere folgende wesentliche Änderungen für diese Verfahren umgesetzt:
Änderungen im Hinblick auf die Abgrenzungskriterien wurden durch die Neuregelungen nicht eingeführt.
Aus unserer Sicht sind die Neuregelungen zu begrüßen, da mit einer Verfahrensbeschleunigung und mehr Rechtssicherheit gerechnet werden kann. Die DRV hat dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales bis Ende 2025 eine Evaluierung ihrer Erfahrungen mit den neuen Instrumenten vorzulegen, die zunächst bis Ende Juni 2027 befristet sind. Vielleicht kommt danach die Statusfeststellung 3.0 mit weiteren Verbesserungen.
Stephanie Breitenbach
Senior Manager
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht
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