Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuerberater und Unternehmensberater: Vier Perspektiven. Eine Lösung. Weltweit. …
Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung von Unternehmen ✓ Erfahrene Prüfer ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Rechtsberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Rechtsanwälte ✓ Exzellente juristische Beratung ✓ Maßgeschneiderte …
Steuerberatung für Unternehmen und Familienunternehmen ✓ Erfahrene Steuerberater ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Unternehmensberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Consultants ✓ Exzellente Beratung ✓ Maßgeschneiderte Lösungen » …
Strengere Regeln für Verlustverrechnung: BFH bestätigt enge Auslegung
Finanzierung und Förderung: Neuausrichtung im Koalitionsvertrag
US-Sonderzölle: Kurzfristig optimieren – mittelfristig vorbereiten
EU-Omnibus-Paket: Weniger Aufwand bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung?
Baker Tilly startet mit 23 neuen Directors ins Jahr 2025
In the News: Baker Tilly greift im Genossenschaftssektor an
Koalitionsvertrag 2025: Was sich bei der Fernwärme ändern soll
Arbeits- und Sozialrecht: Das steht im neuen Koalitionsvertrag
§ 153 Abs. 4 AO – Neues Risiko oder Business as usual?
NIS-2 und kein Ende: Umsetzung in Deutschland verzögert sich weiter
Neue Anforderungen an die Cloud-Verarbeitung von Gesundheitsdaten
Öffentliche Vergabe: Cyberversicherungen rechtssicher beschaffen
Branchenspezifische Kenntnisse sind unerlässlich, um die besten Voraussetzungen für individuelle Lösungen zu …
Was der Koalitionsvertrag für Stadtwerke, Energieversorger und kommunale Unternehmen bedeutet
Baker Tilly berät Biotech-Startup Real Collagen GmbH bei Investment durch US-Investor
Handelsrechtliche Bilanzierung von Emissionsberechtigungen und des THG-Quotenhandels
Profitieren Sie von gebündelten interdisziplinären Kompetenzen, Experten-Teams und individuellen Lösungen. Erfahren …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Braunschweiger Traditionslogistiker Wandt begibt sich mit Baker Tilly in Eigenverwaltung
Energiestudie: Unsicherheit bremst Investitionen von Industrie und Versorgern in Deutschland
Dr. Alexander Fridgen zum vorläufigen Insolvenzverwalter der Reha-Klinik Prinzregent Luitpold Bad Reichenhall bestellt
Die Bundesregierung hat am 9. November 2023 das Strompreispaket für das produzierende Gewerbe auf den Weg gebracht. Dieses sieht Entlastungen unter anderem bei der Stromsteuer für die nächsten fünf Jahre vor.
Mit dem Strompreispaket soll die Stromsteuerentlastung nach § 9b StromStG, die den betrieblichen Stromeigenverbrauch von Unternehmen des produzierenden Gewerbes betrifft, deutlich ausgeweitet werden. Im Ergebnis sollen die Unternehmen so nur noch mit dem europäischen Mindeststeuersatz für die Stromsteuer in Höhe von 0,50 Euro pro Megawattstunde belastet werden. Hierzu soll der Entlastungssatz von derzeit 5,13 Euro pro Megawattstunde erhöht werden auf voraussichtlich 20,00 Euro pro Megawattstunde.
Damit wird der Wegfall des stromsteuerlichen Spitzenausgleichs (§ 10 StromStG) ab 2024 kompensiert. Eine Kompensation des energiesteuerlichen Spitzenausgleichs (§ 55 EnergieStG) ist in dem Paket jedoch nicht vorgesehen.
Bei Fragen zu strom- und energiesteuerlichen Entlastungsmöglichkeiten kommen Sie gern auf uns zu. Wir unterstützen Sie bei der Identifizierung des optimalen Entlastungspotenzials und bei der Antragstellung.
Karin Schlegel
Senior Manager
Dr. Michael Klett
Partner
Rechtsanwalt, Steuerberater
Jetzt Kontakt aufnehmen
Kontakt aufnehmen
Alle News anzeigen