Die derzeitigen Turbulenzen an den Energiegroßhandelsmärkten stellen nahezu alle Versorger vor große Herausforderungen. Erschwerend kommt hinzu, dass einige sog. „Billig-Anbieter“ zwischenzeitlich Insolvenz anmelden und deren Kunden von den Grundversorgern übernommen werden mussten. Zahlreiche Grundversorger haben daraufhin neue Grundversorgungstarife mit höheren Preisen eingeführt. Andere Grundversorger haben sich auf § 36 Abs. 1 S. 3 EnWG berufen und die Aufnahme neuer Kunden in die Grundversorgung/Ersatzversorgung mit Verweis auf eine derzeit bestehende wirtschaftliche Unzumutbarkeit abgelehnt.
Vor diesem Hintergrund sind eine ganze Reihe von Fragestellungen entstanden:
- Ist die Einführung mehrerer Grundversorgungstarife rechtlich zulässig? Welche Alternativen gibt es?
- Gibt es eine Verpflichtung, die unterschiedlichen Grundversorgungstarife zu einem späteren Zeitpunkt wieder zusammenführen zu müssen?
- Welche Möglichkeiten bestehen, um sich gegen Beschwerden gegen Preisanpassungen / die Einführung höherer Grundversorgungstarife abzusichern?