Koalitionsvertrag für die Energiewirtschaft: „Was gut ist fürs Klima, wird günstiger – was schlecht ist, teurer.“

  • 25.11.2021
  • Lesezeit 3 Minuten

Der Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien sieht zahlreiche Änderungen für die Energiewirtschaft vor.

Die Ziele der Ampel-Parteien sind ambitioniert. Schon jetzt wird deutlich, dass es noch schärfere Vorgaben im Klimaschutzgesetz zur Einsparung von CO₂-Emissionen geben wird. Nach Vorstellung der Ampel-Parteien besteht der Kraftwerkspark im Jahr 2030 aus Erneuerbaren-Energien-Anlagen und Gaskraftwerken (H2-ready).

Die konventionelle Energieerzeugung wird sich weiter verteuern. Die Attraktivität zur Nutzung Erneuerbarer Energien wird weiter steigen.

Hier unsere Zusammenfassung der klima- und energiepolitischen Zielsetzungen aus dem Koalitionsvertrag:

  • Übergeordnete Ziele
    • Ausrichtung der Klima-, Energie- und Wirtschaftspolitik auf den 1,5-Grad-Pfad (bislang eher in der Brandbreite 1,75 bis 2 Grad)
    • Keine Rückkehr zur Atomkraft
    • Kohleausstieg möglichst bis 2030
    • Annahme: Bruttostrombedarf steigt auf 680-750 TWh in 2030 (bisherige Annahme: <600 TWh)
  • Massiver Ausbau der Erneuerbaren Energien
    • 80% des Bruttostrombedarfs soll in 2030 durch Erneuerbare Energien gedeckt werden
      • PV: 200 GW (2030)
      • Nutzung aller geeigneten Dachflächen für die Solarenergie
      • Stärkung von Agri- und Floating-PV
      • Wind Offshore: 30 GW (2030), 40 GW (2035) und 70 GW (2045)
      • Wind Onshore: 2 % der Landesfläche soll hierfür zur Verfügung gestellt werden
    • Stärkung des förderfreien Zubaus der EE-Anlagen durch Stärkung langfristiger PPAs und des Handels mit Herkunftsnachweisen
    • Verstärkte Nutzung des grünen Stroms in den Erzeugerregionen selbst
    • Mieterstrom- und Quartierskonzepte sollen durch eine Novellierung des Steuer-, Abgaben- und Umlagensystems gestärkt werden
    • Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für EE-Anlagen – Vorrang für Erneuerbare Energien bei der Schutzgüterabwägung
    • Neue Zukunft für die Bioenergie
    • Flächendeckende Wärmeplanung und Ausbau der Wärmenetze - in 2030 soll 50 % der Wärme klimaneutral erzeugt werden
  • Beschleunigung der Errichtung moderner Gaskraftwerke (H2-ready)
    • Fortschreibung der Wasserstoffstrategie in 2022 
    • Erste Priorität soll die einheimische Erzeugung auf Basis Erneuerbarer Energie haben
    • Technologieoffene Ausgestaltung der Wasserstoffregulatorik
    • Aufbau der notwendigen Import- und Transportinfrastruktur
    • Elektrolysekapazität von 10 GW in 2030
  • Beschleunigter Netzausbau
    • Auftrag an BNetzA und Netzbetreiber zur Erstellung eines Klimaneutralitätsnetzes und Fortschreibung des Bundesbedarfsplans
    • Besonderes Augenmerk auf Stromautobahnen
    • Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren
    • Vorlage einer Roadmap Systemstabilität bis Mitte 2023
    • Digitalisierung der Verteilnetze
    • Beschleunigung des Smart Meter Rollouts
    • Speicher sollen eine eigenständige Säule des Energiesystems werden
  • Erarbeitung eines neuen Strommarktdesigns
  • Energiepreise
    • Abschaffung der Finanzierung der EEG-Umlage über den Strompreis zum 1.1.2023 – stattdessen Finanzierung der EEG-Umlage durch den Haushalt
    • Abschaffung der Förderung Erneuerbarer Energien und Abbau der Steuerbegünstigungen mit Vollendung des Kohleausstiegs
    • Ein steigender CO₂-Preis wird als wichtigstes Instrument zur Einhaltung der Klimaschutzvorgaben angesehen
    • Beibehaltung des bisherigen BEHG-Preispfads bis 2026 (vor dem Hintergrund der aktuell stark angestiegenen Strompreise)
  • Überarbeitung des europäischen Emissionshandels
    • Einführung eines ETS-Mindestpreises (Minimum 60 Euro/Tonne)
    • Schaffung eines zweiten Emissionshandels für die Bereiche Wärme und Mobilität (vergleichbar dem deutschen BEHG)
    • Einheitlicher Emissionshandel über alle Sektoren in den 30er-Jahren
    • Ziel: globales Emissionshandelssystem mit einem einheitlichen CO₂-Preis
  • Verkehr
    • 15 Millionen Elektro-Pkw in 2030
    • Ausschließliche Zulassung von CO2-neutalen Fahrzeugen bereits vor 2035 (konkreter Zeitpunkt wird aber nicht genannt)
    • Eine Million öffentlich zugängliche Ladepunkte in 2030
  • Sonstiges
    • Der Weg zur CO₂-neutralen Welt wird als große Chance für den Industriestandort Deutschland gesehen
    • Es soll ein Klimacheck in Gesetzgebungsverfahren eingeführt werden
    • Es wird Überarbeitung des Energiecharta-Vertrages angestrebt
       
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